Rufnummernportierung widerrufen = Kündigung?

  • BYF

    Am 04.03, bei mir im Warenkorb wurde mir 11 Euro monatlichen Preis angezeigt (Beweis Screenshot), dann bestellt. nach der Bestellung kam die Auftragsbestätigung aber mit 17,60 !!! (Fehler bei Congstar). Den Kundenservice angerufen und zu versichert von dem Mitarbeiter, die Stornierung kostenfrei gemacht werden.
    Am 04.03, 1 Stunde nach der Bestätigung habe nochmals den Widerruf per E-Mail an Congstar geschickt.
    Am 04.03, bestätigte Congstar Mitarbeiter über die Stornierung von Aufträgen per E-Mail.
    Am 09.03, nochmals Emailbestätigung vom Congstar:
    „… haben wir Ihren Auftrag für das Produkt congstar Allnet Flat M Flex mit der Vertragsnummer xxxx storniert.“
    Dachte ich das hat erledigt.
    Am 10.03 den alten Anbieter angerufen, hieß dort, Congstar den „Export“ Vermerk immer noch nicht zurückgenommen.
    Den Congstar angerufen, lautet Kundenservice jetzt den Widerrufen ist nicht möglich, ich muss bei Congstar kündigen, konkret heißt das, 35€ Anschlussgebühren und 2x 6,82 (hin und her RNM) und dazu anteiligen Monatlichen Preis bezahlen.
    Über meine Beschwerde hat der Mitarbeit am Telefon mir 4 mal gefragt ob ich meine Nummer beibehalten möchten, wenn ja, muss die Alle in Kauf nehmen. (Ich könnte mir nur froh sein, dass ich keinen 24 M Vertrag abgeschlossen habe)
    Ich würde fragen, handelt Congstar immer gesetzliche Widerrufsrecht = Kündigung?

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  • Online

    Hallo @BYF,


    um mir die "Geschichte" anzusehen, benötige ich bitte in deinem Forenprofil noch deine betroffene Rufnummer und deinen vollen Namen.


    Ich bin Sicher, das wir das geklärt bekommen.


    Gruß Patrick

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    Hallo @BYF,


    danke für die Ergänzung deiner Daten.


    So wie ich das hier sehe, wurde dir der Storno zwar bestätigt, allerdings vergessen einzustellen. Als du dich danach wieder gemeldet hast, wurde dies bemerkt, aber um den Storno einzustellen war es da schon zu spät, da sonst deine Rufnummer verloren geht. Als Alternative wurde die Kündigung eingestellt.
    Musstest du bei deinem alten Anbieter die Mitnahme-Gebühr zwei mal zahlen? Dann stelle ich dir dafür gerne eine Gutschrift ein.


    Gruß Linda

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  • BYF

    Hallo Linda,


    vielen Dank für deine Klärung.


    ich zahle nur einmal bei dem alten Anbieter, die 2. Mitnahme-Gebühr meinte ich wenn ich zurück zum dem, die bei Congstar bezahlen muss.


    Es ist zwar umständlich für mich, aber wenn es nicht anders geht, dann mit der Gutschrift, die meine entstehenden Kosten (Anschluss und Mitnahme-Gebühr) kompensieren kann, bin ich OK damit.