Homespot 100 - Was wird bei einem Widerruf berechnet?

  • dehoo

    Hallo,
    ich habe eine SIM-Karte für den Homespot bestellt und erhalten (ohne Gerät, 24 Monate Laufzeit).
    Leider muss ich feststellen, dass die Geschwindigkeit hier sehr zu wünschen übrig lässt und keine DSL-Alternative bietet.


    Nun habe ich ja noch ein 14tägiges Widerrufsrecht. In den Bedingungen steht u.a. folgendes:
    "Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen
    Betrag zu zahlen, [...]"


    Nun habe ich ja schon etwa 500 MB verbraucht.
    Was genau wird mir jetzt in Rechnung gestellt?


    - Die Bereitstellungsgebühr in Höhe von 10 €?
    - Wie werden die 500 MB anteilig von den 100 GB (30 €) berechnet? Sind das lediglich 0,15 € oder wie wird berechnet?


    Vielen Dank für eure Antworten im voraus! :)

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo @dehoo,


    bei einem Widerruf werden dir weder die 10 € Bereitstellungsgebühr noch die 500 MB in Rechnung gestellt. Die 10 € für die Bereitstellung werden dir zudem innerhalb von 14 Tagen nach dem Storno erstattet :) .


    Gruß Usman

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  • dehoo

    Hallo Usman,
    vielen Dank für deine Nachricht.


    Da ich manchmal etwas ungeduldig bin , habe ich schon bei der Hotline angerufen.
    Dort hat man mir gesagt, dass das anteilig berechnet werden würde.
    Sprich habe ich 1 von 100 GB verbraucht, werden mir 30 cent in Rechnung gestellt.


    Was kann ich denn nun glauben?

  • Sozialknight

    Aloha dehoo,


    ich gehöre definitiv nicht zum congstar - Team, möchte mich dennoch
    hier einklinken.
    Ich kann ja nicht viel, habe wenig Ahnung aber jede Menge Lebenserfahrung.


    Es war Mitte der 90er - Jahre, als ich für eine Fa. tätig war. Den Namen entsinne
    ich nicht mehr, hatte irgendwas mit Europa und Rohre im Namen und klang
    international.


    Der heutige Sitz ist Mülheim a. d. Ruhr, damals Ratingen.


    Der damalige Buchhalter bemerkte in seinen Buchungen, dass eine andere Firma
    (ob Kreditor oder Debitor weiss ich nicht!) einen geldwerten Vorteil von sage und
    schreibe einem Pfennig hatte!


    Da ja alles gegenüber dem Finanzamt hundertprozentig korrekt stimmen muss,
    waren zwei Verwaltungen wochenlang damit beschäftigt, den Fehler zu finden!


    Am Ende des Liedes entschied sich der Buchhalter, der anderen Fa. gegenüber diesen
    einen Pfennig als Gewinn zuzubuchen und der eigenen Fa. als Verlust!
    Was für ein teurer Verwaltungsaufwand wegen eines Pfennigs!


    Das ist kein Scherz! Habe ich mir nicht ausgedacht!


    Und jetzt kommst Du, dehoo.


    Du hast nichts von Dir erzählt, ausser dass der Empfang bei Dir schlecht ist.
    Was glaubst Du, ist teurer?
    Dir den sagenhaften Verlust von 30 Euro-Cent zu gewähren oder den dem
    gegenüberliegen Imageschaden bei Dir zu hinterlassen?


    Vielleicht ziehst Du ja eines Tages um und die Frage wird dann sein, an welchen ISP
    Du als erstes denkst, nicht wahr?
    ;)


    Der erste Eindruck prägt,
    der letzte Eindruck bleibt!