Zwangskündigung trotz hohen Guthabens

  • keeley

    Durch Werbung mehrerer Congstar Neukunden wurde mein Handyguthaben aufgestockt (Auszahlung war nicht möglich). Ich habe jetzt noch über 35 Eur. Guthaben und habe seit 1 Jahr die Karte nicht aufgeladen. Konsequenz: Kündigung zum September oder ich lade um 15 Eur. auf. Ich gehöre zur Generation 60+, bin nicht mehr beruflich aktiv und nutze das Handy nur zum telefonieren außer Haus. Ich werde das Guthaben nie in der Restzeit verbrauchen können. Werde mich jetzt nach einem anderem Anbieter umsehen und hoffe, dass ich das Guthaben wenigstens ausbezahlt bekomme. Aber wie ich den Laden kenne, werden die Provisionen als "Kulanzgutschrift" nicht erstattet. Und ich Blödmann werbe auch noch für Congstar....
    In der Konsequenz habe ich auch den Tarifvertrag meiner Frau bei Congstar gekündigt.


    Dies als Warnung an alle Wenigtelefonierer und Werber..... :cursing:

  • thunder

  • Hilfreichste Antwort
  • Das siehst du wohl richtig, die übliche aktivitätsprüfung bei Prepaidkarten ( gibt es bei allen Anbietern ) erfolgt bei Congstar ausschließlich über Aufladungen, sofern du also nicht Aufladen willst, wäre die einzige Möglichkeit ein Wechsel in den wie ich will Postpaidtarif, da gibt es auch keine Grundgebühr, aber es gibt auch keine Kündigung.
    Und ja, dein Werbebonus ist geschenktes Guthaben und wird nicht ausgezahlt werden.

  • Lars C.

    Hallo keeley,


    thunder hat das schon richtig zusammengefasst: Die Aufladung ist unabhängig vom Guthaben erforderlich, um deine SIM-Karte weiter zu nutzen. Und das geschenkte Guthaben wird dir bei einer Kündigung nicht ausgezahlt.
    Du könntest einfach dein Guthaben aufladen und die Karte somit weiter nutzen. Dann wird das geschenkte Guthaben bei der weiteren Nutzung auch vorrangig verbraucht. Solltest du dann in einigen Jahren deine Prepaid-Karte kündigen, kannst du dir das gekaufte Guthaben auszahlen lassen.


    Übrigens: Leider kann ich mir deine korrekten Daten, um die es nun geht, nicht aufrufen. Bitte gib in deinem Forumsprofil die E-Mail-Adresse an, die du bei der Anmeldung bei congstar gewählt hast bzw. die aktuell in deinen Vertragsdaten hinterlegt ist. Nur so haben wir hier Einblick in deine Daten und können dir schneller weiterhelfen.


    Viele Grüße
    Lars

  • AlCh

    Es gibt jetzt eigentlich 2 Möglichkeiten: Entweder du wechselst zu einem anderen Anbieter, dann wird dir das Guthaben ausgezahlt (oder auch nicht, da es Gesprächsguthaben ist) oder du wechselst, wie @thunder vorgeschlagen, in den Postpaid Tarif "congstar wie ich will" FLEX Tarif und lässt den zu 0,- Euro durchlaufen.
    Wenn du da die Flex Variante nimmst, dann kannst du, wie bei Prepaid, monatlich kündigen und es geht dir kein Geld verloren (z.B. wegen Rufnummernportierung).

  • keeley

    das heißt im Flextarif gibt es keine Überprüfung auf Aufladung innerhalb eines Jahres? Und wieso wird mir das trotz Nachfrage von Congstar dann nicht angeboten, sondern einfach gekündigt? ?(

    Hi!


    Richtig, es gibt keine Kündigung. Somit kannst Du die Karte auch xx Jahre laufen lassen, wenn Du zu Postpaid wechselst.


    Das es seitens Congstar nicht soooo angeboten wurde, ligt eben daran, dass ein unternehmen eben wirtschaftlich arbeiten muss. Ein Kunde der kein Umsatz generiert, den "muss man das nicht anbieten". Soll allerdings nicht(!) heißen das man dich nicht haben will, also nicht falsch verstehen. ;)


    Grüße.

  • Butler Parker

    Durch Werbung mehrerer Congstar Neukunden wurde mein Handyguthaben aufgestockt (Auszahlung war nicht möglich).


    Sobald du 5 Neukunden erfolgreich geworben hast kann die Barauszahlung der Prämien freigeschaltet werden.

  • keeley

    habe jetzt "Congstar Prepaid wie ich will" und trotzdem wieder die Kündigung geschickt bekommen :cursing: . In den Kontaktdaten ist übrigens jetzt die richtige Email-Adr. hinterlegt,

  • NichtMehrHier

    Heyho,


    ich glaube, dass die anderen hier den "congstar wie ich will" Tarif gemeint haben. So wie ich es verstehe, bist du aber wieder in den Prepaidtarif gewechselt (und auch dieser wird nach der Feststellung der Inaktivität gekündigt). Leider gibt es ja bei congstar zwei Tarife mit dem gleichen Namen. Falls du der Kündigung entgehen willst bliebt also nur ein erneuter Wechsel (dann in den "Congstar wie ich will") oder erneutes Aufladen von Guthaben übrig.

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  • keeley

    hey danke für den Tip. Habe jetzt "Congstar wie ich will" gebucht. Wer blickt den dadurch....Bin jetzt mal gespannt, ob das funktioniert!