Widerruf wird nicht akzeptiert

  • Benz13

    • [GELÖST]

      Hallo,
      ich habe am 16.06.19 einen Vertragswechsel vom alten Prepaid "Wie ich will" in den neuen "Prepaid wie ich will" durchgeführt. Am 20.06.19 wurde die Vertragsänderung durchgeführt, am 23.06.19 habe ich schriftlich und pünktlich meinen Widerruf eingereicht. Laut Congstar ist aber ein Widerruf nicht möglich.


      Auf der Homepage von Congstar ist folgendes zu finden:
      "Bei jeder Online-Bestellung steht dir gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Du kannst daher die Bestellung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bitte teile uns deinen Widerruf schriftlich über das Kontaktformular unten mit. Die Einzelheiten zu Fristbeginn, Form des Widerrufs und Anschriften findest du in der Widerrufsbelehrung. Weitere Infos zum Widerrufsrecht für Warenlieferungen findest du als PDF."


      So wie es auf der Congstar -Homepage beschrieben steht, habe ich es gemacht, fristgerecht und mit den dort befindlichen Formularen.
      Warum gilt das Widerrufsrecht nicht für mich? Ist das nicht auch ein Recht?
      Man hat mir bei Emailkontakten schon geantwortet, dass mein Fall ausführlich geprüft worden sei und dass es eben nicht gehe, dass sei ein alter Tarif. Nun haben wir diesen "Alten Tarif" erst im April 2019 erworben und ich denke ein Widerrufsrecht sollte doch jedem zustehen.
      Oder bekommen alle, die diesen alten "Prepaid wie ich will" noch haben ein Kündigungsschreiben?

    • Hilfreichste Antwort
    • Hallo @Benz13,


      das Widerrufsrecht gilt für alle Tarifwechsel :) , auch für den Wechsel, den du beauftragt hast.


      Hier haben wir nur leider das Problem, dass wir deinen Tarif rein technisch nicht mehr zurück in den alten Prepaid wie ich will Tarif wechseln können. Als Bestandskunde kann der Tarif noch beliebig lange genutzt werden, aber eine Umstellung in den Tarif ist nicht mehr möglich. Sorry für die schlechte Nachricht :( .


      Da wir die Leistungen des alten Prepaid Tarifs nicht mehr anbieten können, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Anbieten kann ich daher nur den Tarif zu beenden, wenn du mit dem neuen Tarif nicht glücklich wirst :/ .


      Gruß Max

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    • Benz13

      Hallo Max,
      also ist mein Widerruf wegen technischer Probleme bei Congstar nicht möglich?
      Dann sind Ihre Informationen auf Ihrer Homepage aber falsch angegeben, denn da steht "Bei jeder Online-Bestellung steht dir gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu." Da steht nicht "wenn dem keine technischen Probleme im Wege stehen" oder ähnliches.
      Ich konnte diese Information, dass ein Widerruf wegen technischer Probleme keine Gültigkeit haben soll als Information auf ihrer Homepage nicht finden. Wäre dies nicht wichtig gewesen zu wissen?
      Mein alter Tarif besteht ja noch und wie gesagt, ich habe ihn erst im April 2019 gekauft, er ist also gerade zwei Monate alt.
      Zudem gibt es ihn nach wie vor bei Penny und Rewe mit Congstar.
      Was soll bitte ein Sonderkündigungsrecht bringen?
      Wenn ich meine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter (egal welchem ) mitnehmen möchte, muss ich an Congstar erst einmal 75 Euro für meine drei Verträge bezahlen.
      Können Sie mir weitere Stellen nennen, bei denen ich mich beschweren kann, eben auch des Rechts wegen, oder muss ich mich dazu an einen Anwalt wenden?

    • Tobias

      Hallo @Benz13 :)

      "Bei jeder Online-Bestellung steht dir gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu."

      Zunächst mal handelt es sich bei einem Tarifwechsel nicht um eine Neubestellung sondern um eine Vertragsumwandlung.

      Wenn ich meine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter (egal welchem ) mitnehmen möchte, muss ich an Congstar erst einmal 75 Euro für meine drei Verträge bezahlen.Mein alter Tarif besteht ja noch

      Eine Rufnummernportierung kostet 25 € und nicht 75 €, du musst ja nicht alle 3 Rufnummern portieren.


      Mein alter Tarif besteht ja noch

      Eben nicht, denn es hat ja ein Tarifwechsel stattgefunden.


      Wie Max bereits schrieb, ist ein Wechsel in diesen ausgelaufenen Vertrag nicht mehr möglich, weshalb dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Wenn du dich an einen Anwalt wenden möchtest kannst du dies gerne tun, dies ändert aber nichts daran, dass sich der alte Prepaid wie ich will Tarif nicht mehr im Produkportfolio befindet. Falls du dich auf weiterem Wege beschweren möchtest findest du hier unser Kontaktformular: https://www.congstar.de/hilfe-service/kontakt/.


      Gruß Tobi

      Recht hin, Tarif her..., ich verstehe einfach nicht, warum man einen Tarifwechsel beauftragt um ihn 3 Tage später zu widerrufen. Man wird doch vor einem Tarifwechsel gründlich geprüft und verglichen haben und hat sich dann für den Wechsel entschieden..., versteh' ich nicht. ;(

    • Benz13

      In meinem alten Tarif konnte ich über die Seite datapass.de eine kostenlose Messaging Option aktivieren. Da diese zusätzliche Option für mich NIE über die CongstarHomepage gebucht werden konnte, sondern immer zusätzlich über datapass.de aktiviert wurde, war es schlichtweg nicht ersichtlich, dass nach einer Tarifumstellung, diese Option nicht mehr zur Verfügung stehen würde.


      Ich hatte übrigens am 16.06. Internet auf der Congstar Homepage für 4 Wochen gekauft, dieses wurde natürlich auch abgebucht, stand aber am 20.06. nach der Tarifumstellung auch nicht zur Verfügung.
      Das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn man Internet für 4 Wochen bucht, bezahlt aber nicht bekommt (für zwei der Verträge).
      Und da haben wir leider erst festgestellt, dass die kostenlose Messaging Option sich auch nicht mehr aktivieren lässt. Das ist der Grund für unseren Widerruf.


      Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es nur für Vertragswechsel kein Widerrufsrecht?

      Ein Widerrufsrecht steht dir auch bei einem Tarifwechsel zu. Ein Wechsel zurück in deinem Ausgangstarif ist technisch aber nicht mehr umsetzbar, weil wir ihn schlichtweg nicht mehr anbieten. Das Sonderkündigungsrecht, dass dir in so einem Fall zusteht, wurde dir ja bereits angeboten.


      Die Kosten für die Surf Optionen die du nur wenige Tage nutzen konntest habe ich dir anteilig in Form von Guthaben aufgebucht.


      Gruß Steffi

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    • Benz13

      Also zunächst einmal vielen Dank für das überwiesene Guthaben, es kam an.
      Gibt es einen Unterschied vom normalen Kündigungsrecht zum Sonderkündigungsrecht?


      Wenn ich zu Penny Mobil in den Prepaid Easy wechsle, lande ich doch genau wieder in meinem alten Tarif mit den alten Konditionen und Angeboten und ich lande sogar wieder bei Congstar, denn Congstar bietet dort meinen alten Tarif noch an.


      Deshalb ist es so schwierig zu verstehen, warum ich kündigen muss, eine Karte bei Penny kaufen muss, die Karte aktiviere muss, die Rufnummermitnahme irgendwie klappen muss (ich muss an Congstar 25 bezahlen, davor wahrscheinlich Guthaben aufladen damit es abgebucht werden kann), eventuell bestehenden Guthaben muss von Congstar an mich zurückgebucht werden.


      Nach Aktivierung meiner neuen Karte lande ich wieder bei Congstar mit genau meinem gewünschten Tarif aber einem unglaublichen Aufwand.

    • Oly R.

      Moin Benz13,


      ich versuche hier noch einmal Licht ins Dunkel zu bringen. Das Sonderkündigungsrecht bieten wir dir an, weil du bei einem Widerruf nicht mehr in deinen Ursprungstarif wechseln kannst. Der Grund warum du nicht mehr in den alten congstar Prepaid wie ich will Tarif wechseln kannst ist, weil es diesen nicht mehr gibt. Der alte congstar prepaid wie ich will Tarif wurde durch den neuen congstar prepaid wie ich will Tarif (2019) ersetzt und somit nicht mehr angeboten. Kunden die diesen tarif haben, können diesen weiter nutzen, aber er ist technisch nicht mehr neu buchbar.
      Bei dem neuen congstar Prepaid wie ich will Tarif (2019) hat der Kunde jetzt mehr Datenvolumen als vorher, aber dafür ist die Messaging Option nicht mehr buchbar.
      Ob Penny noch einen Tarif mit den Konditionen des alten congstar Prepaid wie ich will Tarifs inklusive (Messaging Option) anbietet, kann ich dir leider nicht sagen.


      Den letzten Absatz kann ich nicht ganz verstehen.


      Wenn es bei Penny einen Tarif gäbe der die selben Konditionen hat, wie der alte congstar Prepaid wie ich will Tarif, dann könntest du natürlich dorthin wechseln. Die Gebühr für eine Rufnummerportierung beträgt dabei immer jeweils 25,00€.
      Den Betrag bekommst du aber meist von dem neuen Anbieter wieder gut geschrieben.


      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Dir einen guten Start ins Wochenende


      Lieben Gruß Oly

    • Benz13

      So heute habe ich für meine Tochter in unserem Edekamarkt eine Prepaidkarte von Congstar gekauft. Überrascht habe ich festgestellt, dass diese Karte noch Congstar wie ich will der 1. Generation ist. Das ist wunderbar, sie wurde auch heute schon aktiviert.
      Es gibt also diesen Tarif doch noch (auch bei PennyMobil mit Congstar).
      Muss ich nun drei neue Prepaidkarten "Wie ich will - der ersten Generation" von Congstar im Edeka kaufen, dann bei Congstar kündigen - obwohl Congstar ja auch die neue Karte übernimmt mit Rufnummernübernahme und Überweisung des vorhandenen Guthabens?

      Hey @Benz13,


      eine Rufnummermitnahme von congstar zu congstar ist nicht möglich, wenn du 3 neue Prepaidkarten von congstar kaufst und die aktivierst bekommst du 3 neue Rufnummern. Wenn du dir 3 PennyMobil Karten kaufst, kannst du deine bei congstar hinterlegten Rufnummern zu Penny Mobil portieren lassen. Du bist dann aber KEIN direkter congstar Kunde mehr, sondern PennyMobil Kunde. Penny Mobil wird zwar über congstar realisiert, es handelt sich aber um separate Unternehmen mit unterschiedlichen Tarifen und Kundenservice. Hier im Forum können wir beispielsweise nur Support für congstar und nicht für Penny oder ja!Mobil bieten.
      Nochmal, eine Rückkehr von deinem jetzigen prepaid wie ich will Tarif mit deiner Rufnummer in den "alten" prepaid wie ich will Tarif ist technisch ausgeschlossen. Die Karte die du im Edeka gekauft hast, war eine von noch wenigen verfügbaren Restbeständen.
      Gruß Patrick

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    • Nicki03172

      Hallo,


      ich bin auch in diese Falle getreten. Das ist eine riesen sauerei von Congstar!!! So wollen Sie "nicht lukrative" Kunden los werden. Das war damals bei der Telekom auch eine normale Taktik. Leute an denen die nichts verdienen, werden übers Ohr gehauen.
      Ich habe ein Widerrufsrecht!!! Es ist nicht Problem des Kunden, ob dies technisch nicht möglich ist. Man hat als Kunde nun erhebliche Mehrkosten. Denn mit der Messaging Option hatte ich 0 € / Monat und nun mind. 3 € um Textnachrichten mit der bekannten Text-App zu übersenden. Es ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ich reiche definitiv Klage ein und lasse mir das nicht bieten. Zumal die nun gebuchte Datenmenge gerade so für die Text-App(WA) reicht - kaum um direkt Internet zu nutzen.
      Eine arglistige Täuschung lag ebenfalls vor, da nirgends vorher erwähnt wurde das die Messanger Option nun nicht mehr zur Verfügung steht!!! Arglistige Täuschung ist ebenfalls strafbar.
      Komisch ist, dass es noch neue Sim-Karten mit dem alten Tarif gibt. Dort ist auch noch die Buchung der 1.Generation möglich - komisch, wenn es doch technisch nicht geht..... haha....
      aber selbst wenn das so wäre, wie wäre es denn dann mit Schadenersatz (ANGEMESSENEN)????
      Man könnte eine SIM mit dem alten Tarif kaufen, LIEGEN LASSEN.
      Mit der aktuellen Nummer zu einem anderen Anbieter wechseln, dann nach einer gewissen Zeit wieder zu Congstar und die aktuelle Nummer auf die zu Hause liegende SIM (mit 1. Generation) buchen lassen. Dazu müsste Congstar aber wenigstens die dafür benötigten Kosten übernehmen - quasi eine Art Schadensersatz!!! Aber da führt kein Weg rein - obwohl es möglich ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Sie wollen die für sie unbequemen Tarife los werden und hoffen auf unsere Dummheit!!! X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(X(:cursing::evil:

      Hey @Nicki03172,


      Von "arglistiger" Täuschung würde ich hier nicht sprechen...
      Zunächst mal bietet der neue prepaid wie ich will Tarif, mehr Optionen als in dem der 1.Generation.
      Es ist so, das alle im Tarif angebotenen Optionen, inkludiert oder zubuchbar, offen auf der Homepage oder in den Preislisten einzusehen sind. Die Messaging Option ist im Tarif der 2.Generation nicht aufgelistet und somit ist klar, das es diese nicht im Tarif prepaid wie ich will 2019 gibt.
      Im übrigen ist das eine KOSTENLOSE Option gewesen, inwiefern ist dir bitte ein finanzieller Schaden entstanden?
      Wenn du im Handel eine "alte" Prepaid wie ich will Karte findest, kannst du die gerne aktivieren lassen. Eine Rufnummermitnahme von congstar zu congstar ist nicht möglich, da müsstest du tatsächlich erst deine Rufnummer "rausportieren" um sie dann bei der Aktivierung der Prepaidkarte der 1.Generation, wieder zu uns portieren zu lassen.
      Gruß Patrick

      11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
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    • Nicki03172

      Ich habe WhatsApp täglich nutzen können! KOSTENLOS mit der Messanger Option! Weitere Telefonkosten hatte ich nicht, da ich sonst kein Handy brauche. Nur um erreichbar zu sein.
      Nun muss ich um WhatsApp nutzen zu können, mind. 3 € / Monat zahlen.
      Bitte was ist daran nicht zu verstehen??? Das ist sehr eindeutig ein finanzieller Schaden, denn ich habe Mehrkosten!!!!
      Da gibt es kein Gegenargument, sorry - alles andere wären Ausflüchte ihrerseits!!!

      Ich bin in diesem Forum wirklich nicht dafür bekannt, Congstar über den grünen Klee zu loben. :saint:



      Aber du machst dich gerade lächerlich!


      Ich habe ein Widerrufsrecht!

      Das hast du. Niemand wird es dir verweigern, da bin ich mir sicher.
      Aber dann bist du raus.
      Bei Prepaid bräuchtest du das nicht einmal wirklich. Einfach kündigen.
      Meine Güte.....


      Ich reiche definitiv Klage ein und lasse mir das nicht bieten.

      Ich habe (hatte) beruflich viel mit "unzufriedenen" Menschen zu tun. (Nicht wegen mir! :rolleyes: )
      Eines habe ich in den Jahrzehnten gelernt:


      Wer definitiv Klage einreichen will, hat weder einen Anwalt, noch weiß er wie man selber klagt, noch wird er je klagen.... ^^


      Wer wirklich klagen kann und will, kündigt das nicht lautstark an. Dann bekommt der "Gegner" einen Brief vom Anwalt und fertig....

      Eine arglistige Täuschung lag ebenfalls vor,

      Wie gesagt, du machst dich gerade lächerlich.
      Wenn man Verträge abschließt, sollte man die Bedingungen lesen und diese auch verstehen.


      Nebenbei: Mir tut der Verlust der Messaging Option auch leid, aber was soll's.
      Ich habe bewußt in die 2. Generation gewechselt, weil ich mein reichliches Guthaben irgendwann mal verbrauchen will.
      Meine Lebensgefährtin ist im "1.Generation" wegen der Messaging Option geblieben und nutzt nur diese, weil Daten sonst unverhältnismäßig teuer ist.


      Man muß wissen, was man will.
      Wir wollen doch mündige Bürger sein, oder?
      Nimm es als Lehrgeld! Du kannst aus der Geschichte lernen, dass man immer erst überlegen sollte, bevor man einen Vertrag ändert oder abschließt.

    • Nicki03172

      Das ist Kindergartenniveau u.a.: „dann geh doch woanders hin.“ lach. Das ist eher ein Zeichen davon, das die Argumente ausgehen. Auf diesem Niveau ist jegliche Unterhaltung sinnlos. Da hat jemand Nachholbedarf- wahrscheinlich beim Verteilen von IQ nicht anwesend gewesen. Sorry, die Fakten sprechen für sich. Da bedarf es keine anderen Worte mehr. Hier liegt Betrug am Kunden vor!!!


      P.S.: Vorsicht bei Mutmaßungen!!! Vielleicht ist jemand juristisch so bewandert, dass kein Anwalt benötigt wird und schreibt es vorher nur, damit andere Kunden auch klagen. Aber das versteht eure Hoheit wahrscheinlich auch nicht!
      Im Übrigen war ich bereits Mitarbeiter der Telekom und weiß wie der Hase lang läuft. Jeder Mensch mit auch wenig IQ versteht, dass ein Kunde der 0 € im Jahr Umsatz macht, kein guter Kunde ist. So würde jeder pleite gehen.... aber auch das scheint nicht im Stübchen anzukommen.
      Des Weiteren bin ich im übrigen momentan juristisch tätig und bestens mit Paragraphen vertraut.
      Zudem glaube ich nicht das wir bereits im Sandkasten zusammen spielten, also bitte die Förmlichkeit beachten - ist sonst unhöflich. Egal was für sinnfreie Worte nun folgen, das Gespräch ist nun beendet. Es ist alles gesagt. Die nachfolgenden Leser können sich selbst ein Urteil bilden. :)

    • Nicki03172

      Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wenn man keine Ahnung hat und nicht fähig ist sinnvoll zu Argumentieren, sollte man es lieber bleiben lassen!!!!
      Das sind völlig verschiedene Sachverhalte!!!
      Im Sinne von Congstar oder anderen Firmen: muss der Kunde weg, klar. Als Firmeninhaber würde ich das auch so sehen.
      Im Sinne des Kunden ist und bleibt es Betrug. Man wird hier um sein Widerrufsrecht gebracht und hat finanzielle Nachteile. Aber egal, schluß jetzt. Sie sind kein sinnvoller Gesprächspartner.

    • Online

      wie wäre es denn dann mit Schadenersatz

      Im übrigen ist das eine KOSTENLOSE Option gewesen, inwiefern ist dir bitte ein finanzieller Schaden entstanden?

      Hallo,


      auch ich frage ich Dich: welcher (finanzieller) Schaden ist Dir wodurch entstanden, und zwar ganz konkret?

      Eine arglistige Täuschung lag ebenfalls vor

      Hier liegt Betrug am Kunden vor!!!

      Da Du Deinen (vollmundigen) Aussagen nach ja wohl Rechtsgelehrter bist, kennst Du die Definition dieser Tatbestände? Falls nein, könntest Du § 123 BGB bzw. § 263 StGB nachschlagen. Wann und an welcher Stelle wurde Dir eine Eigenschaft (hier: die Messaging Option) zugesichert und nicht erbracht?


      An Deiner Stelle würde ich ganz ganz leise sein. Sonst könnte es sein, dass der Schuss ganz schnell nach hinten losgeht, Stichwort Üble Nachrede bzw. Verleumdung.


      Gruß Ingo

    • Nicki03172

      oh man... das immer wieder geschrieben wird, sagt alles!!!!
      Ich hatte bereits aufgefordert nicht mehr zu duzen - null Respekt *kopf schüttel*