Im Zusammenhang mit der Rufnummerportierung schließe ich eine weitere Frage an:
Ihr schreibt auf euere Webseite: Dein bisheriger Mobilfunkanbieter ist gesetzlich verpflichtet, deine Rufnummer ab 123 Tage vor und 90 Tage nach Ablauf deines Mobilfunkvertrags sowie aus einem noch laufenden Mobilfunkvertrag heraus zur Mitnahme zu einem neuen Mobilfunkanbieter freizugeben.
Die Bundesnetzagentur schreibt:
Die Anbieter ermöglichen in der Regel eine Portierung auch noch bis zu 90 Tagen nach Vertragsende (Kulanzpraxis während der sog. Karenzzeit).
--> Ist die Portierung innerhalb 90 Tagen nach Vertragsende gesetzlich verpflichtend oder geschieht dies nur auf Kulanz?
wir ermöglichen es auf jeden Fall 90 Tage nach Ablauf eines Mobilfunkvertrages egal ob aus Kulanz oder gesetzlich verpflichtend. Da ich kein Jurist bin kann ich dir da keine andere Antwort geben. Vielleicht stellst du die Frage mal direkt bei der BNA.