Nach Kündigung keine Auszahlung des Restguthabens

  • Irdinirdin

    Naja ,
    Das sind genau solche Diskussionen die bei congstar seit je her...
    Gefühlte Jahrzehnt ins leere führen und zu nichts zu gebrauchen sind schade um die zeit.


    Das ist schlicht und einfach gesagt ein gewolltes versagen seitens unternehmenleitung.


    Man präsentiert sich nach aussen in werbung jung und dynamisch bezahl nur was du verbrauchst fair flat mit mind. Umsatz von 15€ :P:P:whistling::thumbdown: , kein fest binden, aber denn kunden intern forschriften machen und jede Selbstverständlichkeit extra berechnen.


    was geht und nicht geht entscheidet Congstar und nicht der Kunde.


    Also warum sollte man so d.......m sein und bei euch bleiben.
    Technisch ist das alles möglich ohne grösseren aufwand.
    Siehe andere anbieter solche sachen wie lte option,,ohne extra gebühr optionswechsel inerhalb wenigen std.
    oder ein paar euro ohne mindest von 15€ selbst einzahlen damit die sim nicht deaktiviert wird.


    Das ist mitlerweile standard bei Telefonica z.b funktioniert es bereits.


    Das einzige an was noch Congstar festhalten kann ist das Telekom netz aber das ist dem monopolisten Telekom geschuldet und hat mit congstar support nichts zu tun .


    Also verstehe ich hier viele Aussagen nicht die noch krankhaft an so einen kranken system noch esthalten.
    Aber das muss jederfür sich selbsteinzuschätzen


    Auch diese oben anderen sachen guthaben rückzahlung sollte gegenüber den kunden selbstverständlich sein ohne das mann hier sich den mund fussilig reden muss.


    Hätte der BGH damals nicht zu günsten der prepaid kunden entschieden.
    Würden unternehmen wie Congstar und co denn kunden immer noch restguthaben
    Vorenthalten.

    so ein Blödsinn (wieder einmal).

    Warum läßt du mich nicht einfach in Ruhe?


    Das "wieder einmal" hättest du dir schenken können.
    Ein Speichellecker werde ich nie. Ob es Schlingo gefällt oder nicht.

    ungerechtfertigte Bereicherung

    Man muss von rechtlichen Dingen keine Ahnung haben. Du hast sie nicht. Dann halte dich besser zurück. Du schreibst dummes Zeug.
    Es nützt nichts, irgendwelche Gesetzestexte zu lesen. Man muss sie auch verstehen können.
    Und da herrscht bei Dir ein großer Mangel.


    Wenn jemand jemandem freiwillig etwas gibt, ohne dazu aufgefordert zu sein, dann kann es nie und nimmer eine "unberechtigte" Bereicherung (oder was auch immer) sein.


    Und wenn du speziell den § 812 BGB beanspruchst, machst du dich einfach nur lächerlich.
    Frag mal bei einem Rechtskundigen nach.
    Es ist weniger peinlich wenn man sich nicht auf Paragraphen beruft, dessen Sinn und Inhalt man nicht folgen kann.



    _______________


    An die professionellen Supporter hier:


    Der Schlingo mag zwar euer Ziehkind sein und ihm gefällt auch grundsätzlich alles, was ihr schreibt.
    Aber mir geht er so was von auf die Nerven.
    "Inhalt melden" scheint mir nicht passend, da er mich ja nicht sexistisch oder rassistisch angreift. Da hätte ich auch andere Möglichkeiten zur Verfügung.
    Er schreibt halt das, was er versteht.
    Gibt es keine Möglichkeit, dass er mich einfach mal in Ruhe läßt?






    ___________________

    Hi!


    Also ihr lieben - mal ganz allgemein - da das hier offensichtlich ziemlich abdriftet vom ursprünglichen Anliegen des TE und zudem die Stimmung in diesem Thread doch arg in den Keller rutscht, wäre es wünschenswert, wenn hier gewisse Diskussionen enden.


    Bitte verzichtet nun allesamt auf weitere Kommentare, insbesondere wenn zur schlechten Stimmung hier beitragen oder nichts mit dem ursprünglichen Anliegen des TE zu tun haben. Für alles andere können untereinander Nachrichten geschrieben werden. Alternativ werden einzelne Beiträge platt gemacht.


    Grüße.

    Was würde theoretisch passieren, wenn ein Prepaid Kunde eine Überweisung an Congstar tätigt mit einen Betrag von zb. 2,50€ ? Als Verwendungszweck natürlich seine Handynummer angibt?! Meint ihr das das Geld gutgeschrieben wird?


    Das Geld wir deinem Kundenkonto gutgeschrieben, aber nicht automatisch auf den Prepaid-Tarif aufgeladen. Falls du noch zusätzlich einen Rechnungstarif hast, würde der Betrag dort auf der folgenden Rechnung verrechnet. Für den Prepaid-Tarif ließe sich das Guthaben aus der Überweisung nutzen, indem du bspw. die Aufladung per Lastschrift über das Kundencenter durchführst. Der Betrag würde mit dem Guthaben aus deiner Überweisung verrechnet und nur die Differenz abgebucht.


    Per Überweisung Prepaid-Guthaben aufladen geht also nicht direkt.


    Zur obigen Diskussion: Bitte haltet euch im Ton zurück und bleibt freundlich. Zyrous hat es ganz vortrefflich zusammenfasst :) . Wenn der Ton so agressiv bleibt, werden wir ggf. Beiträge deaktivieren und Nutzer zeitweise Sperren.


    Gruß Max

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