Rückerstattung

  • lok_n

    Bei der Neuanmeldung bzw. nach Werbung eines Neukundens etc. gibt es verschieden hohe Boni, die congstar als "Geschenke" deklariert. Zum Ende der 15-monatigen Laufzeit muss bei Prepaidkarten eine Aufladung von mind. 15,00 € erfolgen, will mav nicht gekündigt werden.
    Hat man z.B. ein alteres Handy, das als Not- oder TAN-Telefon nur beschränkt genutzt wird, so können zu diesem Zeitpunkt noch relativ hohe Beträge auf dem Guthaben-Konto sein.
    Können beim Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter die Portierkosten von 6,65 € nicht damit verrechnet werden?

  • Zur hilfreichsten Antwort springen

    Hallo lok_n,


    meines Wissens nach kann die Gebühr der Rufnummerportierung, nicht mit geschenkten Guthaben aus einer Freunde Werben Aktion verrechnet werden.
    Du kannst es ja einfach mal versuchen, mehr als dass die Portierung abgelehnt wird, kann ja nicht passieren ;) .
    Wenn ich das Opt-In einrichten soll, damit du die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen kannst, dann trage bitte deinen vollen Namen, Kundennummer und Rufnummer in deinem Profil ein.


    Gruß Steffi

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
    Damit ich auf dein Kundenkonto zugreifen darf, trage bitte deine Daten in dein Forenprofil ein.
    Gut zu wissen: Allgemeine Themen | Tarif- & Produktberatung | Homespot-Tarife | DSL & Festnetz | Handys
    Schau mal rein: Thema der Woche | Created | Facebook | Twitter | Instagram | YouTube

  • lok_n

    "10 Gutscheine (AGB von Okt. 2019)

    Von congstar vergebene Gutscheine können online unter http://www.congstar.de/meincongstar eingelöst werden. Der Gutscheinbetrag wird mit den nächsten Rechnungsbeträgen verrechnet. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Die Gutscheine sind nicht personengebunden und können auf andere Kunden von congstar übertragen werden. Die Gutscheine können bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Ausgabemonat eingelöst werden."


    So steht es geschrieben.
    Wir haben 2 Konten/Verträge, wovon eines augelöst wurde und das sog. Spenden-Guthaben bei congstar verblieben ist.


    Wie können wir dieses überschreiben?

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo lok_n,


    Das Guthaben kann für die Portierung genutzt werden -das wird funktionieren.
    Damit ich mir dein Kundenkonto genauer ansehen kann, trage bitte deinen vollen Namen, Kundennummer und Rufnummer in deinem Profil ein. Denn so habe ich keinerlei Möglichkeit 100% verlässliche Infos zu geben.


    MFG
    Mario J.

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
    Damit ich auf dein Kundenkonto zugreifen darf, trage bitte deine Daten in dein Forenprofil ein.
    Gut zu wissen: Allgemeine Themen | Tarif- & Produktberatung | Homespot-Tarife | DSL & Festnetz | Handys
    Schau mal rein: Thema der Woche | Created | Facebook | Twitter | Instagram | YouTube

  • lok_n

    ... Damit ich mir dein Kundenkonto genauer ansehen kann, trage bitte deinen vollen Namen, Kundennummer und Rufnummer in deinem Profil ein.

    Da es sich um 2 Konten handelt, weiß ich leider nicht, welche relevanten Daten ich hier im Forum-Account hinterlegen soll?
    Die von dem bereits gekündigten Vertrag oder diejenige, wohin übertragen werden kann ? ?( .


    Für beide "Rufnummern" existiert m.W. nur dies unter >>lok_n<<.

    @lok_n wo ist dann das Problem es passen doch in das Feld Vertragsnummer und Rufnummer beide Verträge rein (trenne es halt mit einen Schrägstrich). Der Vertrag der gekündigt wurde ist vom Support doch einsehbar. Ebenso kannst du hier im Forum doch schreiben bitte von der Rufnummer (nur die letzten drei Stellen) auf die Rufnummer (wieder die letzten drei Stellen) das Guthaben umbuchen. Der Support sieht ja dann alles und wird deinen Wunsch umsetzen.

  • lok_n

    Mario J. Bitte das Guthaben von der Rufnummer (...740) auf die Rufnummer (...499) umbuchen.


    Wäre nett, wenn Sie mich danach informierten.

    Hey lok_n,


    da die Rufnummern in 2 unterschiedlichen Kundenkonten auf 2 unterschiedliche Namen laufen, ist eine Umbuchung leider nicht möglich :( .


    MFG
    Mario J.

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
    Damit ich auf dein Kundenkonto zugreifen darf, trage bitte deine Daten in dein Forenprofil ein.
    Gut zu wissen: Allgemeine Themen | Tarif- & Produktberatung | Homespot-Tarife | DSL & Festnetz | Handys
    Schau mal rein: Thema der Woche | Created | Facebook | Twitter | Instagram | YouTube

  • lok_n

    da die Rufnummern in 2 unterschiedlichen Kundenkonten auf 2 unterschiedliche Namen laufen, ist eine Umbuchung leider nicht möglich

    Sorry, aber das verstehe wer will.



    Ich lese nämlich: "2 unterschiedliche Namen"


    Im AGB-Text heißt es explizid: "Die Gutscheine sind nicht personengebunden und können auf andere Kunden von congstar übertragen werden. "

    Summarisch muss ich sagen, dass ich bislang mit meinen Konten bei/mit congstar zufrieden war. Leider aber hat man mich bei und nach der Kündigung (wegen zu geringen Umsatzes) äußerst schlecht oder gar nicht beraten, so dass ich mir notgedrungenerweise einen neuen Mobilfunkanbieter suchen musste, der Prepaid- Karten noch zu 5,00 € anbietet.
    Wir wohnen in einem sog. Funkloch, wo mobil zu telefonieren schon Luxus ist und daher sich Guthaben kaum verringern können.
    Was also brächte mir die Kündigungsrücknahme? Ich müsste das Konto um mind. weitere 15.-- € aufstocken und hätte die bisherigen Kosten für Portierung (6,65 €) plus neue SIM-Karte (9,95 €) in den Sand gesteckt. Wo bleibt da mein Vorteil? ?(

    Nun du wärst Inhaber des zweiten Vertrages und könntest dann zwischen den Rufnummern das Guthaben umbuchen. Nach der Vertragsübernahme kann ja dann der eine Vertrag gekündigt werden.


    Statt alle 15 Monate neues Guthaben aufzuladen wäre halt ein Wechsel in den Postpaid Wie ich will auch eine Alternative gewesen. Der wäre kostenlos möglich gewesen und wenn man das Handy nur als Rückfall benötigt hätte hätte dieser Tarif keine Grundgebühr. Aber klar wenn man jetzt schon Kosten hatte ist wohl ein Wechsel sinnvoll.

    Sorry, aber das verstehe wer will.

    Hallo :)


    ich finde es schon verständlich.

    m AGB-Text heißt es explizid: "Die Gutscheine sind nicht personengebunden und können auf andere Kunden von congstar übertragen werden. "

    Richtig. Gemeint ist dabei natürlich vor der Einlösung des Gutscheins. Das heißt, wenn Du einen Gutschein erhältst, kann Du den Code an einen anderen Congstar-Kunden weitergeben (übertragen), der ihn dann auf sein Kundenkonto einlösen kann. Du dagegen hast den Gutschein bereits eingelöst und den Betrag auf Deinem Kundenkonto. Den Gutschein gibt es also nicht mehr, sondern der Betrag liegt als Guthaben auf Deinem Kundenkonto, und das kann eben nicht auf andere Kundenkonten und/oder andere Namen übertragen werden.


    Gruß Ingo

  • lok_n

    C.Merkel...wäre halt ein Wechsel in den Postpaid 'Wie ich will' auch eine Alternative gewesen.

    Sicherlich, aber wie schon geschrieben, wurde ich weder gut beraten noch über Möglichkeiten anderer Art informiert, dh. garnicht.
    schlingo


    Gemeint ist dabei natürlich... Wieso natürlich? Als User gehe ich davon aus, dass die Spitzfindigkeit "VOR" sich nicht in dem Text versteckt.
    Sollte das evtl. doch noch einer Bestätigung durch die Bundesnetzagentur bedürfen?


    die Spitzfindigkeit "VOR" sich nicht in dem Text versteckt.

    Hallo :)


    das ist keine Spitzfindigkeit, sondern Du hast den Unterschied noch nicht verstanden. Du möchtest keinen Gutschein, sondern Guthaben von Deinem Kundenkonto übertragen. Sobald Du den Gutschein eingelöst hast, gibt es den Gutschein nicht mehr, sondern der Betrag befindet sich zusammen mit dem übrigen Guthaben auf Deinem Kundenkonto. Somit kannst Du den Gutschein auch nicht mehr übertragen.


    Zum Übertragen eines Gutscheins brauchst Du übrigens keinen Support, sondern gibst einfach den Code weiter. Nur zu. Und für Guthaben auf Deinem Kundenkonto gilt eben, was @Mario J. im Beitrag #8 schrieb.

    Sollte das evtl. doch noch einer Bestätigung durch die Bundesnetzagentur bedürfen?

    Du darfst Dich natürlich gerne dahin wenden. Ich empfehle Dir aber, Dir den Sachverhalt durch einen Rechtsverdreher Deines Vertrauens oder der VZ erklären zu lassen.


    Gruß Ingo

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schlingo ()