Restguthaben nach Reaktivierung der SIM

    @mdd,



    Wurde in diesem Fall eine endgültige Deaktivierung in der Zeitspanne 25.07.2020 - 15.10.2020 ausgelöst?

    Nein, denn sonst hätte dein Karte nicht am 16.10.2020 reaktiviert werden können.


    Gruß Patrick

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    Na dann ist ja alles fein. Wenn wir jetzt wieder die AGBs lesen:

    Zitat von Congstar AGBs

    13.3 Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes
    Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte
    erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes
    Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet.

    Ich lese hier ab, dass das geschenkte Guthaben erst nach endgültiger Deaktivierung nicht erstattet wird.
    Wenn die endgültige Deaktivierung noch nicht stattgefunden hat, dann ist der Guthabenstand vor der (vorläufigen) Deaktivierung wiederherzustellen.


    Warum kann man den Guthabenstand nicht einfach zurückbuchen/wiederherstellen, sondern muss sich mit Kulanzregelungen herumschlagen?

    Hey @mdd,


    meine Kollegin Linda hatte dir schon eine Mail mit einem Angebot geschrieben, das steht auch weiterhin. Wenn du das Angebot annimmst, leite ich alles in die Wege.


    Gruß Patrick

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    Hallo Patrick,


    irgendwie reden wir aneinander vorbei:


    Ihr habt mehrfach auf meine Anfragen argumentiert, dass laut AGBs der Sachverhalt auf eine bestimmte Art und Weise zu behandel wäre (d.h. keine Erstattung von Bonusguthaben).
    Anhand der AGBs bin ich der Meinung, dass mein Anliegen falsch bewertet wurde.


    Ich sehe hier keine dringende Notwendigkeit, auf ein Kulanzangebot einzugehen, weil der Fall für mich in den AGBs festgehalten erscheint. Schon mal gar nicht auf ein Angebot, was mich am Ende des Tages schlechter als vorher da stehen lässt. Auch wenn der Differenzbetrag für manch einer marginal sein könnte. Irgendwie drehen wir uns im Kreis, oder?


    Kann Euer Kulanzgangebot die 22,xx nicht abbilden?

    Hallo mdd,


    da können wir noch so sehr wortklauben. Denn Patrick hat sich jetzt natürlich nicht auf die entgültige Deaktivierung gemäß AGB bezogen, sondern auf den reinen Wortbegriff, der sich wie eingangs beschrieben von den AGB unterscheidet.


    Wenn man sich die AGB jedoch isoliert ohne etwaige Kulanzprozesse anschaut ist die Sache meiner Ansicht nach recht eindeutig. Die enstprechende Kündigungsmitteilung, die einige Wochen vorher rausgeht trägt so nicht zuletzt den Betreff Kündigung und geht dir gemäß der in 13.2 benannten Frist schriftlich per E-Mail zu. Ab dann hast du die Möglichkeit die Karte aufzuladen um diese weiter zu nutzen. Solltest du dies nicht tun, wird die Karte - wie in deinem Fall - entgültig deaktiviert und etwaiges geschenktes Guthaben geht verloren.


    So kennen die AGB auch keine vorläufige Deaktivierung oder eine Reaktivierung. Mithin kann sich der Passus auch auf gar keine andere Deaktivierung beziehen.


    Da uns deine Zufriedenheit als Kunde aber natürlich wichtig ist, haben wir dir angeboten den Teilbetrag zu begutschriften. Lass mich gerne wissen, wenn du doch noch darauf zurückkommen willst.


    Viele Grüße
    Jonathan

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