Verweigerung der Gewährleistung / Ignorieren einer fristlosen Kündigung

  • dismantled

    Guten Tag,


    ich habe nicht die Hoffnung, dass mein Posting hier etwas bewirkt, aber ich wollte wenigstens anderen die Möglichkeit geben, sich ein Bild über congstar zu machen.


    Meine Geschichte:


    Seit über 7 Wochen kann ich mein Smartphone - ein Sony Ericsson Xperia Arc S, das ich per Handy-Option bei Vertragsabschluss erworben habe - nicht mehr nutzen.



    Am 20.10.2012 fiel mir bei o.g. Handy ein Riss im Display
    aus. Das Handy war keinen ungewöhnlichen mechanischen Belastungen ausgesetzt,
    es ist nicht heruntergefallen oder ähnliches.




    Wie von congstar vorgeschrieben, wandte ich mich zuerst an
    die Firma w-support, den Dienstleister von Sony Ericsson, da der Kauf mehr als
    14 Tage zurücklag. W-support verweigerte eine Reparatur im Rahmen der Garantie mit
    Hinweis auf einen mechanischen Schaden - das ist deren gutes Recht, schließlich sind Garantieleistungen eine freiwillige Leistung des Herstellers und die Bedingungen kann er entsprechend festlegen.



    Also wandte ich mich nun wegen eines Gewährleistungsfalls an congstar. Nach langem
    Hin- und Her und erhielt ich am 1.12.2012 einen Retourenschein, mit
    dem ich mein Handy unverzüglich an Arvato sandte. Doch auch Arvato verweigert
    nun eine kostenfreie Reparatur oder Austausch unter Hinweis auf einen
    mechanischen Schaden. Anders als w-support, die sich auf die Garantie und damit
    eine freiwillige Leistung des Herstellers berufen, kann congstar bzw. Arvato
    die Reparatur allerdings nicht einfach ablehnen. In den ersten 6 Monaten nach
    dem Kauf einer Ware ist bei Auftreten eines Mangels davon auszugehen, dass der Mangel
    bereits von Beginn an bestand. Und wir befinden uns hier innerhalb der ersten 6
    Monate der gesetzlichen Sachmängelhaftung – das Rechnungsdatum für den Erwerb
    des Handys ist der 12.08.2012 (erhalten habe ich das Handy wie bei congstar üblich mehr als 3 Wochen später). Eine Verweigerung der Reparatur oder eines
    Austauschs im Rahmen der Sachmängelhaftung ist nur möglich, wenn congstar
    nachweisen kann, dass der vorliegende Mangel auf unsachgemäße Nutzung
    zurückzuführen ist. Diesen Nachweis bleibt congstar allerdings bis heute schuldig.
    Ich bekomme nur immer wieder die Aussage zu hören, dass eine kostenfreie
    Reparatur leider nicht möglich ist.


    Aktuell liegt das Handy noch unrepariert bei Arvato. Ich werde es mir wohl in diesem Zustand zurückschicken lassen.


    Nachdem ich vorher schon die Erfahrung machen durfte, dass eMails an den Support nicht komplett gelesen werden sondern anscheinend nur nach Stichworten durchsucht und dann mit Textbausteinen beantwortet werden, bringt mich die letzte Aktion congstar aber wirklich auf die Palme.


    Nachdem congstar die Übernahme der Gewährleistung, meiner Meinung nach unter Missachtung geltendes Rechts, verweigert, schickte ich eine fristlose Kündigung mit entsprechender Begründung. Da ich selbstverständlich auch die Handy-Option mitkündigen will, schlug ich congstar vor, dass sie das Handy nach Vertragsablauf gerne zurückbekommen können. Die Kündigung wurde von congstar angenommen und bestätigt - für August 2014! Keinerlei Reaktion auf die Gründe meiner Kündigung, keinerlei Reaktion auf die fristlose Kündigung.


    Wundern tut mich das nicht mehr - aber stinksauer bin ich über diese Arroganz und Ignoranz dem Kunden gegenüber trotzdem.


    Und einen Beitrag zum Thema Kundenservice habe ich noch: Mein Werber hat von seiner Werbeprämie nie wieder etwas gehört, weil angeblich nicht über den Link in der eMail bestellt wurde. Aber dazu gibt es ja schon einige Einträge hier im Forum.


    Schöne Grüße,
    dismantled

  • Tomi

    Kennst du Advokat habe das gleiche Problem mit Phonehaus und das geht jetzt zu den Leuten mit der schwarzen Kutte.


    Mal sehen wie es ausgeht.

  • keinNormalo

    Hm, das klingt aber ziemlich seltsam.


    Da ist ein Riss im Display, und das fällt dir erst nach Wochen auf?? Wie klein ist der denn?


    Gerade bei nem Smartphone schaue ich doch, ob das Teil einwandfrei ist, wenn ich es bekomme, sonst geht es direkt wieder zurück. Wenn das später erst auftritt, greift da keine Gewährleistung, denn Displayschäden fallen dann wie Akkus oder Macken im Gehäuse unter Benutzung.


    Wundert mich deshalb nicht, dass weder Congstar noch Sony das nicht reparieren. Hätte aber gedacht, dass Sony im Rahmen der Garantie dass kulanter regelt. Die Garantie ist ja viel umfassender. Ich denke, mein nächstes Handy wird kein Sony werden wird :thumbdown:

  • Daniel X.

    Hallo dismantled und herzlich willkommen im congstar Support Forum,


    Rechtliche Auskünfte bzgl. (Sonder)kündigungen können wir hier im Forum leider nicht erteilen.
    Ich denke jedoch nicht, dass deine Begründung ausreicht.


    Vielen Dank für dein Verständnis.
    Daniel X.

  • dismantled

    Gerade bei nem Smartphone schaue ich doch, ob das Teil einwandfrei ist, wenn ich es bekomme, sonst geht es direkt wieder zurück. Wenn das später erst auftritt, greift da keine Gewährleistung, denn Displayschäden fallen dann wie Akkus oder Macken im Gehäuse unter Benutzung.


    Wundert mich deshalb nicht, dass weder Congstar noch Sony das nicht reparieren. Hätte aber gedacht, dass Sony im Rahmen der Garantie dass kulanter regelt. Die Garantie ist ja viel umfassender. Ich denke, mein nächstes Handy wird kein Sony werden wird

    Hallo keinNormale,
    es ist durchaus möglich, dass der Riss nicht von Anfang an im Display war. Er geht über die gesamte Breite von der linken unteren Ecke bis ca. 1 cm über der rechten unteren Ecke. Er ist aber wirklich sehr fein, nicht gesplittert oder ähnliches, so dass man ihn nur sieht, wenn man schräg aufs Display guckt und einen helleren Hintergrund hat. Da das Handy aber definitiv nicht heruntergefallen ist oder ähnliches, gehe ich zumindest davon aus, dass die Ursache für den Riss auf jeden Fall bereits bei Lieferung vorhanden war.
    Zu Deiner Aussage "..., greift da keine Gewährleistung, denn Displayschäden fallen dann wie Akkus oder Macken im Gehäuse unter Benutzung." hätte ich ja gerne mal eine Quelle. Ich habe nämlich bisher keinen HInweis darauf gefunden, dass ein Verkäufer bei einem Displayschaden generell die Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verweigern kann. Schließlich - und davon gehe ich in meinem Fall aus - kann sich so ein Riss auch durch Material- oder Fabrikationsfehler entstehen und sich dann erst später zeigen. Und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. Congstar sagt aber einfach: Machen wir nicht.


    Das mit der Garantie und Gewährleistung wird oft falsch verstanden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Darum kann er hier die Bedingungen festlegen und - wie Sony es anscheinend tut - Displayschäden generell ausschließen. Bei der Gewährleistung ist das aber gereade innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nicht so einfach.

    Ich denke jedoch nicht, dass deine Begründung ausreicht.


    Vielen Dank für dein Verständnis.

    Lieber Daniel X.,
    und ich denke eben doch, dass meine Begründung ausreicht - Erläuterung siehe oben. Congstar muss seine Weigerung begründen - tut aber gar nichts.
    Rechtliche Auskünft habe ich, gerade von congstar-Angestellten, hier auch nicht erwartet. Aber auf Deinen letzten Satz kann ich gerne verzichten - mit meinem Verständnis kann congstar nämlich mittlerweile nicht mehr rechnen.


    Ich habe nun die Einzugermächtigung für congstar widerrufen und die Handyoption sowie die Surfflatrate auf meiner Rechnung beanstandet - schließlich kann ich die ohne Smartphone nicht nutzen.
    Mal gucken, ob man sich daraufhin zu einer Reaktion herabläßt, die nicht nur aus Textbausteinen besteht, sondern sich auf den speziellen Fall bezieht.

  • dismantled

    Und noch was:
    Fragt man die "Sophie" unter "Hilfe & Service" nach "Gewährleistung" oder "Sachmängelhaftung". Ihre Antworten sind anscheinend repräsentativ für ganz congstar - sie kennt beide Begriffe nicht.

  • Acidburn

    Und genau wegen solcher Angelegenheiten hat man eine private Rechtschutzversicherung ohne SB.


    Ich denke du solltest dir rechtlichen Beistand holen. Mit dem Kundenservice wirst du das nicht klären können.
    Der Kundenservice hat sicher alles versucht in deinem Fall, aber wenn von " oben" gesag wird, bis hier hin und nicht weiter, dann hast du nur noch eine Option.
    Und die heißt : Rechtsanwalt. Und dann sind die Chanchen sehr gut sich zu einigen.

  • Galaxy

    Aber sobald man eine Selbstbeteiligung hat von 150 € bis 300€ rechnet es sich schon fast nicht mehr,
    da der Neupreis es Gerätes bei 250 bis 300€ liegt.
    Außerdem muß ein Gerät nicht fallen um den Touchscreen zu beschädigen, zu hoher Druck an der flaschen Stelle kann schon reichen,wie z.B.enge Jeans ,Handy in der Gesäßtasche und einmal hinsetzen :wacko:

  • Acidburn

    Aber sobald man eine Selbstbeteiligung hat von 150 € bis 300€ rechnet es sich schon fast nicht mehr,
    da der Neupreis es Gerätes bei 250 bis 300€ liegt.
    Außerdem muß ein Gerät nicht fallen um den Touchscreen zu beschädigen, zu hoher Druck an der flaschen Stelle kann schon reichen,wie z.B.enge Jeans ,Handy in der Gesäßtasche und einmal hinsetzen :wacko:


    Richtig!
    Und deswegen wäre jetzt die Frage, wieviel die Reparatur kostet. Ich schätze mal so 100-150 Euro .

  • Galaxy

    ist schwierig zu sagen,angebliches Original display mit Digitizer gibt es schon ab 55€ :thumbup:
    Was dann ein Ebay Preis ist ,warscheinlich wird die Reperatur bei diesen Service Firmen wohl wesentlich teuer ,
    glaube kaum da was unter 130€ läuft .


    ich würde das Empfehlen :


    hier bitte klicken


    Das ist glaube ich das Beste für dich und deine Nerven .


    Und aus dem Laufzeitvertrag kommst du wegen eines defektes am Handy soweiso nicht raus ,auch wenn es ärgerlich ist.

  • Acidburn

    Tja, jetzt müsste sich nur mal wieder "Dismantled " melden. Er ist ja der Geschädigte. Tipps hat er ja jetzt genug von mir und dir bekommen.

  • dismantled

    Hallo Acidburn und Galaxy,


    habe leider keinen Hinweis auf neue Antworten erhalten und mußte darum erstmal wieder nach meinem Thread suchen.
    Die Reparatur bei Arvato sollte glaub ich 129€ kosten - vorher bei w-support 155€. Danke für Deinen Link, Galaxy, das ist ja nochmal etwas günstiger.
    Aktuell liegt das Smartphone ungenutzt und unrepariert zu Hause. Habe wie gesagt die Rechnung beanstandet, darauf aber noch keinerlei Reaktion von congstar erhalten - zumindest den Widerruf der Einzugsermächtigung haben sie aber sehr schnell bestätigt und auch bisher nichts abgebucht. Die Reaktion der Rechnungsabteilung möchte ich noch abwarten, bevor ich mich eventuell selbst an die Schadensbehebung mache.


    Zum Thema Rechtsschutz und Anwalt möchte ich mich für die Tipps bedanken. Weiter möchte ich das hier aber nicht ausführen, da congstar aus meinen Aussagen (z.B. ob Versicherung vorhanden und wenn ja mit oder ohne SB) eine passende Strategie ableiten könnte.


    Werde mich auf jeden Fall wieder melden.

  • dismantled

    So, schon gibts neues: Heute nacht hat Congstar die "letzte Mahnung" an mich verschickt.
    Spannenderweise ist für Nachfragen zur Mahnung "kundenservice@congstar.de" zuständig - bei Fragen zur Rechnung "rechnung@congstar.de".
    Ob das wohl vernünftig funktioniert? Nach meinen Erfahrungen eher nicht.
    Meinen Rechnungswiderspruch am 17.12. habe ich an beide Adressen geschickt und wie gesagt auf die beanstandeten Positionen bisher keine Reaktion erhalten. Dementsprechend habe ich heute die Übernahme der Mahngebühren und natürlich auch die Zahlung des offenen Betrages per Mail an beide Adressen abgelehnt.

  • dismantled

    Keine Bewegung im Fall, aber dafür neue Frechheiten per Mail:


    Und das, ohne dass bisher irgendwie auf meine Rechnungswidersprüche eingegangen wurde.


    Offenen Rechnungsbetrag plus Mahngebühr habe ich inzwischen "unter Vorbehalt" bezahlt, weil congstar Kundenservice zwar für den A**** ist, aber Mahnung, Sperrung und Mahnverfahrenandrohung natürlich erstklassig funktioniert.

  • dismantled

    Mal ein hilfreicher Link für alle congstar-Mitarbeiter:
    http://www.gmx.net/themen/fina…ft/42a53ju-rechte-einkauf


    Zitat daraus:

    Scheint also an meiner Sicht der Dinge doch etwas dran zu sein...

  • dismantled

    Obiger Link gilt unter anderem auch Milan K. (congstar Support Team), der mir in einem anderen Thread folgendes schrieb:


  • Liliana2k11

    Du solltest das von einem Anwalt prüfen lassen. Du liegst richtig, dass die ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Mangel bei Übegabe bereits vorlag. nachzuweisen, dass das nicht so war, ist für einen Händler selten möglich, daher gibts oft einen Freifahrtsschein für den Kunden in solchen Fällen.


    Aber: Den Nachweis dafür, dass es sich um einen Sachmangel handelt, musst du erbringen.


    Also setz dich mit jemandem in Verbindung, der das einschätzen kann und geh dann dagegen vor, wenn derjenige dir sagt, dass das ein Sachmangel i. S. d. BGB ist.


    Und: Falls dem so sein sollte, hast du die Wahl wie die Nachbesserung passieren soll. Du musst da keine Reparatur akzeptieren, das ist deine Entscheidung, ob du nicht lieber ein neues Handy möchtest. Ist einfacher.

  • dismantled

    Aber: Den Nachweis dafür, dass es sich um einen Sachmangel handelt, musst du erbringen.

    Was meinst Du damit? In meinem Fall ist es ein Displaybruch, der meiner Meinung nach durch einen Verarbeitungs- oder Materialfehler verursacht wurde. Der Sachmangel (=Displaybruch) ist dock klar ersichtlich.

  • Liliana2k11

    Deiner Meinung nach, aber das kann schlussendlich nur ein Gutachter bestimmen, ob das so ist oder aber doch ein Anwendungsfehler vorliegt. Wenn der dir bestätigt, dass das Materialermüdung oder sowas war, dann muss der Verkäufer auch den Gutachter bezahlen. Is halt schwer bei sowas, wenns nicht bekannte Sachen sind, die z. B. in einer Serie öfter vorkommen und daher wohl nen Produktionsfehler darstellen. Display ist immer etwas tricky. Naja, viel Erfolg, ich denke ohne Gutachten wirste leider nicht weiterkommen.

  • dismantled

    Hallo Liliana2k11,


    genau das ist ja der Punkt:
    Bis 6 Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer (also congstar) nachweisen, dass es eben kein Material- oder Produktionsfehler war. Erst danach ist der Käufer in der Nachweispflicht.