Wechsel zu Telekom / Vorzeitige Kündigung und Portierung

  • aljoscha*

    Liebes congstar-Team,


    ich bin im congstar smart Tarif und habe diesen zum 11.10.2017 gekündigt mit der Angabe, dass ich dann meine Rufnummer portieren möchte. (Ich werde zur Telekom wechseln - LTE ;) ).


    Mittlerweile überlege ich aber vorzeitig zu wechseln und da haben sich jetzt zwei Fragen bei mir aufgetan:


    1. Wenn ich das hier (Rufnummerportierung / Rufnummermitnahme (auch vorzeitig)) richtig verstanden habe, soll ich ja angeben, ob ich meine Rufnummer portieren möchte (für das Opt-In). Ich habe bislang nur angegeben zum Vertragsende portieren zu wollen. Muss ich bei vorzeitiger Portierung noch einmal an euch schreiben, dass diese vorzeitig portiert werden soll?


    2. Bislang müsste ich dann ja noch 10 Euro pro Monat zahlen. Damit ich das aber fix abschließe überlege ich den Vertrag auch komplett vorzeitig zu beenden. Die AGB für congstar Mobilfunktarife sagt dazu in Punkt 13.8:


    "Wird ein Vertragsverhältnis mit einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die congstar nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, congstar einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu zahlenden restlichenmonatlichen Preise zu entrichten. (...)" https://www.congstar.de/filead…gstar_Mobilfunktarife.pdf


    Ehrlich gesagt - und damit komme ich zur zweiten Frage - bin ich mir nicht sicher, ob ich die Formulierung richtig verstehe. Sagen wir ich will zum 1.12. aus dem Vertrag raus, müsste ich dann in einer Abschlussrechnung (für November bis einschließlich Oktober 2017) ca. 110 Euro (10 Euro pro Monat) + 25 Euro für die Portierung zahlen? Oder verstehe ich den Absatz richtig, dass ich einen Viertel der restlichen Zahlen soll? Also (jetzt mal ganz grob gerundet) 28 Euro + 25 Euro für die Portierung?


    Zu Frage 1 wäre mir einer verbindliche Antwort wichtig, zu Frage 2 brauche ich keine verbindliche Zahl, da will ich nur wissen, welche Rechenart richtig ist und ob ich es überhaupt richtig verstehe, dass ich damit ganz vorzeitig rauskomme?


    Danke für jegliche Antworten :)


    Viele Grüße
    Aljoscha

  • Butler Parker

  • Hilfreichste Antwort
  • (Ich werde zur Telekom wechseln - LTE ;) ).


    Na dann freut sich aber die Telekom. Hat sie erreicht was sie wollte. ;)

    Muss ich bei vorzeitiger Portierung noch einmal an euch schreiben, dass diese vorzeitig portiert werden soll?


    Zu Punkt 1.
    Wende dich an den Chat und laß diesen vermerken das die Nummer zur sofortigen Portierung freigegeben werden soll.

  • thunder

    Der von dir zitierte Punkt der AGB regelt lediglich die Strafe, wenn du wegen Zahlungsverzug oder sonstwas vorzeitig aus dem Vertrag fliegst. Daraus lässt sich natürlich kein Anspruch von deiner Seite ableiten, den Vertrag wann immer du willst vorzeitig zu beenden.

  • aljoscha*

    Danke bislang für die Antworten! :)


    @Butler Parker Ja, hat sie. Wobei in meinem Fall nicht nur LTE, sondern auch diverse andere Vorteile reinspielen mit den Hotspots, EU-Roaming usw. Und letztlich spare ich momentan sogar fünf Euro beim günstigsten Telekom-Tarif vs dem teursten congstar und habe mehr Leistungen. :)


    @thunder Genau so hatte ich das auch verstanden, bis ich auf diese beiden Themen gestoßen bin:
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Vorzeitige Kulanzkündigung bei Wechsel von Congstar zur Telekom


    Hier geht es zwar um DSL und es wird auf einen Paragraphen verwiesen in den AGBs für DSL-Tarife, aber dieser ist im Wortlaut gleich mit dem, den ich im ersten Beitrag zitiert hatte. Und in beiden Beiträgen klingt es so, als ob man bei Wunsch vorzeitig aus dem Vertrag kann, sobald man die zukünftigen Rechnungen gemäß der Rechnung im meinem ersten Beitrag (Vorfälligkeitsentschädigung) bezahlt.


    Deswegen kam ich überhaupt erst darauf. Hätte ich aber mal direkt mitverlinken können - ich war schon müde gestern. :)

  • thunder

    Beiträge die 4 Jahre und älter sind würde ich gelinde gesagt mit Vorsicht genießen. Grade im Mobilfunkbereich (und der eine bezieht sich auf DSL, was nochmal was anderes ist) ist alles älter als 12 Monate vermutlich schon wieder völlig irrelevant.

  • aljoscha*

    Da stimme ich dir zu. Da sich die Paragraphen allerdings genau gleichen und im DSL-Bereich anscheinend sowas mal möglich war, würde ich mich freuen, wenn jemand vom congstar-Team etwas zu schreiben könnte. :) Interessiert vielleicht auch andere bei einer Recherche. Ich bin auf jeden Fall gespannt!


    Aber mein Hauptanliegen mit der Portierung wurde immerhin schon geklärt :)

  • Hallo aljoscha*,


    eine Sonderkündigung bieten wir tatsächlich nur in Ausnahmefällen an, etwa wenn du nachweislich dauerhaft ins Ausland ziehen würdest. In deinem Fall wäre dies also leider nicht möglich.


    Viele Grüße,
    Harry