Sonderkündigung wegen Auslandsjahr

  • anjaz

    Hallo,
    Ich versuche gerade meinen Handyvertrag von Congstar zu kündigen, da ich für 12-24 Monate in der USA lebe als austauschprogramm. Congstar will allerdings von mir eine abmeldebescheinigung aus Deutschland, die ich aber nicht habe da ich mich in Deutschland nicht angemeldet habe, da ich ja in einem Jahr bzw wenn ich verlängere in 2 Jahren wieder nach Deutschland muss.
    Vielleicht kann mir jemand helfen, da der Vertrag den ich bei Congstar habe in der USA ja komplett nutzlos ist.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hey anjaz,


    willkommen im congstar Support Forum! :thumbup:


    In der Tat ist es leider so, das wir für eine Sonderkündigung eine Abmeldebestätigung aus Deutschland benötigen. Alternativ kann auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für das neue Land vorgelegt werden, die Umschreibung des Führerscheins auf den des Ziellandes, oder auch die Eingangsbestätigung eines Einbürgerungsantrages. Die Kopie eines Miet- oder Arbeitsvertrages im Ausland ist jedoch nicht ausreichend - die Dokumente müssen amtlich sein, das sind (auch beglaubigte) Miet- und Arbeitsverträge nicht.


    Congstar wie ich will-Tarife kannst du auf "Null" setzen, indem Du alle Optionen kündigst - dann fallen keine monatlichen Fixkosten an.


    MFG
    Mario J.

    11871-congstarhilfe4-pngIch bin hier - um dir zu helfen!
    Damit ich auf dein Kundenkonto zugreifen darf, trage bitte deine Daten in dein Forenprofil ein.
    Gut zu wissen: Allgemeine Themen | Tarif- & Produktberatung | Homespot-Tarife | DSL & Festnetz | Handys
    Schau mal rein: Thema der Woche | Created | Facebook | Twitter | Instagram | YouTube