Rufnummermitnahme von fraenk zu congstar möglich?

    Hallo allerseits,


    ich möchte an dieser Stelle gerne nochmal nachfragen, ob zwischenzeitlich die Rufnummernportierung von Fraenk zu Congstar ermöglicht wird. Im Dialog bei der Bestellung wird mir Fraenk nicht angeboten...


    Danke und viele Grüße!

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    Titel angepasst, damit das Thema besser beschrieben ist.

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    Hallo Paradise_Lost ,


    eine Rufnummermitnahme von fraenk zu congstar ist weiterhin leider nicht möglich. Da beide Anbieter auf der gleichen technischen Ebene realisiert werden, gehe ich persönlich auch nicht davon aus, dass sich daran zeitnah etwas ändert.


    Wenn du von fraenk zu uns wechseln möchtest, kannst du aber z. B. erst zu Penny Mobil und dann zu uns wechseln. Das dauert im Regelfall durch den Umweg nur unwesentlich länger.


    LG


    Mark

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  • Christian

    Hat den Titel des Themas von „Rufnummermitnahme von Fraenk zu Congstar möglich?“ zu „Rufnummermitnahme von fraenk zu congstar möglich?“ geändert.

    Hallo Christian


    ich habe meine nochmalige Nachfrage gestellt, da ich zwischenzeitlich eine Antwort der Bundesnetzagentur vorliegen habe:



    "vielen Dank für Ihre Nachfrage, der mir zur Überprüfung weitergeleitet worden ist.Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge kann ich Ihnen erst heute antworten.

    Nach dem hiesigen Verständnis muss es nach dem seit dem 1. Dezember geltenden neuen Telekommunikationsgesetz auch bei einem Tarif- oder Markenwechsel (= derselbe Anbieter/dasselbe Unternehmen als Vertragspartner) möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten, indem die bisherige Rufnummer der neuen Vertragsbeziehung zugeordnet wird. Wenn ein Anbieter seinen (Bestands)kunden einen Tarif- oder Markenwechsel anbietet, so muss es aus hiesiger Sicht auch möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten.

    Sollten Ihnen dies trotz der Vorlage dieses Hinweises von Ihrem Anbieter tatsächlich verweigert werden, zeigen Sie dies uns bitte an, damit ich Ihren Anbieter ggf. dazu anhören kann. Bitte nutzen Sie dafür das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Referat 213

    Versorgungsstörungen Telekommunikation

    (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Umzug)"


    Da dort explizit "trotz Vorlage dieses Hinweises" zu lesen ist, wollte ich dies hiermit auch gerne tun, bevor ich Deine Antwort hier aus dem Thread - im Sinne einer Verweigerung - weitergebe. Für eine Überprüfung kann ich Euch auch gerne die Nachricht im Original als E-Mail-Anhang zukommen lassen...

    Hallo wertes Congstar-Team,


    ich weiss, dass die seit mehreren Jahren bestehenden technischen Gründe der Unmöglichkeit einer Rufnummernübernahme im Telekom-Konzern nicht über Nacht behoben werden können ;)


    Jedoch wäre ein ergänzendes Statement zur Fragestellung im Sinne des Dialogmarketings sehr begrüßenswert und würde auch anderen Mitlesenden zeigen, dass Ihr bei der rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts (dafür gibts bei Euch gut bezahlte Juristen) auch tatsächlich die geforderten Verpflichtungen umzusetzen bemüht seid.


    Bei den früheren - diese Thematik betreffenden - Threads (Klick) hatte ich jederzeit den Dialog gesucht; eine Diskussion wurde damals ja mit der Aussage abgewürgt, dass Ihr das lieber von der zuständigen Behörde gesagt bekommen wollt.


    Sollte uns eine öffentliche Stelle darüber in Kenntnis setzen, dass hier Änderungen nötig werden, setzen wir diese fristgerecht um.


    Dennoch warte ich auch diesmal gerne noch bis morgen wie Ihr Euch dazu stellen wollt.

    Hallo Paradise_Lost ,


    ich hatte deinen Beitrag bereits gestern gesehen und direkt intern weitergegeben, die Kollegen prüfen das alles.


    Leider habe ich versäumt dir das gestern mitzuteilen, das tut mir Leid.


    Wir müssen nun erst eine Rückmeldung abwarten, bitte gedulde dich noch ein bisschen.


    Gruß Patrick

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    Hallo Paradise_Lost,


    wir haben jüngst eine Zwischenmeldung erhalten. Die Aussage

    Zitat

    "Nach dem hiesigen Verständnis muss es nach dem seit dem 1. Dezember geltenden neuen Telekommunikationsgesetz auch bei einem Tarif- oder Markenwechsel (= derselbe Anbieter/dasselbe Unternehmen als Vertragspartner) möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten, indem die bisherige Rufnummer der neuen Vertragsbeziehung zugeordnet wird. Wenn ein Anbieter seinen (Bestands)kunden einen Tarif- oder Markenwechsel anbietet, so muss es aus hiesiger Sicht auch möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten."

    trifft auf einen Wechsel von fraenk zu congstar (oder umgedreht) nicht zu, da wir keinen Tarif- oder Markenwechsel zwischen den beiden Mobilfunkmarken anbieten.


    Wir können deinen Wunsch gut nachvollziehen, können diesen Prozess aber leider weiterhin nicht anbieten.


    Wie bereits vorgeschlagen, wäre der kostenlose Wechsel über einen flexiblen Prepaid-Tarif von ja!mobil oder Penny Mobil eine Möglichkeit die Rufnummer über diesen kleinen Umweg zu portieren - egal ob zu fraenk oder zu congstar.


    Tut mir leid, dass es nichts neues zu diesem Thema gibt :(. Wir sind aktuell noch im Gespräch mit der Bundesnetzagentur.


    Viele Grüße Tatiana

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    Hinweis auf laufende Klärung hinzugefügt

    Hallo Tatiana ,


    vielen Dank für den kurzen Zwischenbericht!


    Nach meiner Meinung übersieht Eure Fachabteilung gerade den Kontext, in welchem ich diese Antwort erhalten habe. Es ging um den Neuabschluss eines Vertrages bei Beendigung eines gekündigten Vertrages - also ein quasi "Marken- oder Tarifwechsel".

    (Wurde auch so von mir gegenüber der BNetzA geäußert)



    Ebenso kann man natürlich auch nicht den Wortlaut der Antwort alleine stehen lassen. Schließlich gibt es noch den Gesetzestext im § 59 Abs. 5 TKG:


    "Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)."


    Anm. meinerseits - nach dem Satz steht ein Punkt ;)


    Weshalb die Formulierung die Rufnummernmitnahme betreffend "bei einem Wechsel" im Rahmen der TKG-Novellierung weggefallen ist, habe ich schon mit dem Referentenentwurf an anderer Stelle dargelegt.


    Fakt ist doch, dass ich einen neuen Vertrag bei Congstar abschließen kann, auch wenn ich vorher einen Vertrag bei Fraenk hatte. Und Fakt ist auch, dass ihr im Fall der gewünschten Rufnummernmitnahme an so vielen Stellen hier im Forum - auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzestextes den Umweg über ander Marken aus dem Telekom-Konzern empfehlt (Marken-/Tarifwechsel durch die Hintertür, aber ganz offiziell hier empfohlen - das solltest Ihr eventuell auch gegenüber der BNetzA erwähnen).

    Ich denke nicht ganz uneigennütz. So kann man gleich zweimal den Bereitsstellungspreis kassieren.


    Wollt Ihr Euch (Congstar, Telekom Deutschland GmbH und deren Marken) so präsentieren - versuchen Verbraucher hinters Licht zu führen?


    Aber schön dass dies hier jeder lesen kann und sich ein eigenes Bild machen kann!


    Auch wenn es die Zeilen der Bundesnetzagentur gebraucht hat, finde ich es lobenswert, dass man sich nun mit der Gesetzesänderung auseinander setzt!

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    Ein Beitrag von Paradise_Lost mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Hallo Paradise_Lost .


    ich hab erneut Rücksprache gehalten und kann dir gerade nur nochmal an die Hand geben, dass die rechtliche Klärung parallel noch weiterläuft, das ist also gerade noch eine Zwischenmeldung:

    Wir können deinen Wunsch gut nachvollziehen, können diesen Prozess aber leider weiterhin nicht anbieten.


    Wie bereits vorgeschlagen, wäre der kostenlose Wechsel über einen flexiblen Prepaid-Tarif von ja!mobil oder Penny Mobil eine Möglichkeit die Rufnummer über diesen kleinen Umweg zu portieren - egal ob zu fraenk oder zu congstar.


    Tut mir leid, dass es nichts neues zu diesem Thema gibt :( . Wir sind aktuell noch im Gespräch mit der Bundesnetzagentur.

    Sobald es hierzu was Neues gibt, bist du natürlich der Erste, der das erfahren wird :thumbup: .


    Gruß Conny

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    Conny


    Genau deswegen hatte ich noch nachgeschoben, dass eine erneute Prüfung "lobenswert" ist ;)


    Conny


    Nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn Ihr Euch um "offtopic" Postings kümmern könntet, welche als einziges Ziel die Diskreditierung von Diskussionsteilnehmern haben...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost () aus folgendem Grund:
    Ein Beitrag von Paradise_Lost mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    Paradise_Lost


    ach sorry, die Anfrage hab ich ehrlich gesagt vorhin übersehen. Wurde erledigt :thumbup: .


    Gruß Conny

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    Nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn Ihr Euch um "offtopic" Postings kümmern könntet, welche als einziges Ziel die Diskreditierung von Diskussionsteilnehmern haben...

    :thumbup:



    Damit muss man hier leben. Kritik wird sehr kritisch gesehen.

    Bei mir hatte sich ein sogenannter VIP Member extra als Neuling nochmals als User "Fahrradklingel" oder "Fahrradkette" angemeldet, um mich in schlechtes Licht zu setzen. :D:D


    Manche wollen eben keine Verbesserungen des Providers Congstar, sondern nur Bestätigung, dass sie den besten Provider gewählt haben.

    Ein neuer Tag...


    Vielleicht hilft auch der Gedankengang Eurer Fachabteilung - den Sachverhalt kann man wie folgt zusammenfassen:


    - Ein Bestandskunde hat nach Eurer Auffassung keine Möglichkeit eine Tarif-/Markenwechsel mit einem bestehenden Vertrag zu machen.

    - Jeder Bestandskunde hat demgegenüber die Möglichkeit einen neuen Vertrag bei Euch abzuschließen (Markenübergreifend)

    - Im Bestellprozess gibt es keine Möglichkeit eine direkte Rufnummernmitnahme zu beauftragen

    - Der Markenwechsel mit Rufnummernmitnahme wird jedoch offiziel über einen Zwischenvertrag angeboten (laut diversen Empfehlunge hier über Tochtermarken des Telekomkonzerns)


    Mir stellt sich hier natürlich noch die Frage wie es mit einer nachträglichen Rufnummernmitnahme aussieht? Sprich ich beantrage (z.B. per Fax oder Einschreiben), nachdem der Neuvertrag aktiv ist, eine Rufnummernmitnahme? Das TKG untterscheidet nicht, ob die Rufnummernmitnahme beim Neuabschluss oder auch im Nachhinein beantragt wird; einzige Bedingung ist der Antrag des Endnutzers.

    Die Verpflichtung würde demnach solange gelten wie die Nummer noch nicht freigegeben (Fristablauf nach Vertragsende) und/oder noch über den Altvertrag dem Kunden zugeordnet werden kann...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paradise_Lost () aus folgendem Grund:
    Rechtschreibfehler beseitigt und um die Ecke gebracht

    Hey Paradise_Lost ,


    eine nachträgliche Mitnahme können wir technisch nicht mehr einstellen, deswegen muss immer direkt mit Rufnummermitnahme bestellt werden, wenn die denn gewünscht ist.

    Ich gebe das aber auch nochmal weiter, dann kann man die Frage ja direkt mit berücksichtigen.


    Grüße Conny

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    Conny Düfte ich noch eine Frage stellen:


    Man liest hier immer wieder etwas sei "technisch" nicht möglich, besonders bei der Rufnummernmitnahme.


    Was ist denn genau mit "technisch" nicht möglich seitens der Telekom Deutschland GmbH gemeint?


    - vertragstechnisch (Tarifbedingung?)

    - marketingtechnisch (keine direkte Konkurenz zwischen verschiedenen Produkten etc.)

    - entscheidungstechnisch (bewusste Entscheidung der Konzernführung etc.)

    - EDV-technisch (Datenmigration, Dateninkompatibilität etc.)


    Da ich selbst auch mit "Problemlösungen" Erfahrung habe, vielleicht hätte ich da auch eine Idee für Euch...

    Hey Paradise_Lost !


    Wir haben keine Möglichkeit das nachträglich im System eintragen zu lassen, also würde ich sagen, dass wäre der letzte Punkt, den du angesprochen hast. Ich schätze (das ist jetzt wirklich meine persönliche Einschätzung) da hängt auch mit dran, dass das natürlich ein eher aufwändigeres Unterfangen ist und daraus dann auch die bewusste Entscheidung wird.


    Vielleicht hilft dir das ja schon weiter?


    Grüße Conny

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    Beides korrekt Paradise_Lost !


    Mal abgesehen von der Tatsache, dass wir ja grade Markenintern noch dieses Mitnahme-Thematik haben, die ja gerade in Besprechung ist. Aber theoretisch läuft alles wie man sich das vorstellt, wenn man die Rufnummer bei Bestellung mit angibt.


    Grüße Conny

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    Das Wochenende ist leider schon vorbei ;)


    Wenn ich da etwas interpretieren dürfte: offensichtlich sind sich die Konzernjuristen mit der BNetzA nicht ganz einig. Schließlich gibt es auf einer gewissen Ebene schneller Antworten als wenn man sich mit einer Anfrage an die BNetzA wendet...