Das Problem, dass Kunden verwirrt sind, weil der congstar Hinweis auf dem Bankauszug fehlt, dürfte ja hinreichend bekannt sein.
Was das Problem ausgelöst hat, vielleicht auch.
Der Verwendungszweck lautet aktuell
ZitatKundennummer 22XXXXXXXX/RG XXXXXXXXXX vom XX.XX.XX
Stellt dem doch "congstar" voran, also macht davon zum Beispiel
Zitatcongstar KD-Nr. 22XXXXXXXX/RG XXXXXXXXXX vom XX.XX.XX
Dann dürfte es bei künftigen Änderungen nicht mehr dazu kommen, dass die Kunden Lastschriften zurückgeben oder den Magenta oder congstar Kundenservice herausfordern.
Für Insider:
Den Verwendungszweck erstellt das Abrechnungssystem, den Abbuchernamen (Telekom Deutschland GmbH bzw. congstar - eine Marke der Telekom Deutschland GmbH) dagegen das Zahlungsverkehrssystem.