Hallo Steffi,
also dann doch bitte mal ordentlich der Reihe nach ... die AirPods wurden um Februar bestellt. Sehr schwammige Aussage! Die Vertragsverlängerung war am 02.03.2020. Ich habe dann 4 Wochen gewartet, da man ja nicht nerven will. Wir sind also nun im Zeitraum Anfang April. Ich habe dann angerufen und nachgefragt wo die Airpods bleiben. Ich wurde 2x am Telefon vertröstet das ich mich gedulden soll ... Corona, dauert alles länger. Im Juni habe ich die Lieferung dann reklamiert. Nun soll ich eine eidestattliche Erklärung leisten? Das ist nicht wirklich euer Ernst oder? Ich kann nun mal etwas Licht ins Dunkel bringen, da ich selber mal bei DHL nachgeforscht habe. Die Trackingnummer ist verfolgbar bis ins DHL Verteilzentrum in Osterweddingen, danach verliert sich die Spur. Es wurde niemals weiter transportiert, wie mir die nette Dame bei DHL mitteilte. Der Nachforschungsantrag wurde von Congstar erst am 10.07.2020 gestellt. Auch der Schaden Seitens DHL wurde bereits an Congstar reguliert. Es ist also alles bereits zwischen DHL und Congstar geklärt. Warum ich dann also eine eidesstattliche Erklärung leisten soll würde ich dann mal gerne wissen. Aber der Kundendepp soll nun wieder Formulare ausfüllen und zurücksenden.
Zu deinem Satz mit eigentlich nehmen wir solche Reklamationen nicht mehr an ... zum Glück gibt es Deutschland noch gesetzliche Richtlinien, egal ob du oder Congstar EIGENTLICH so eine Reklamation nicht mehr interessiert. Hier trägt der Unternehmer stets das Transportrisiko. Der Verbraucher kann Ersatz verlangen, wenn die Ware auf dem Weg beschädigt wird oder verloren geht. Hiervon können auch keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (§ 475 Abs. 1 BGB). So dann schickt mir nun endlich die Dinger raus, dann ist doch alles gut!
und EIGENTLICH gibt es EIGENTLICH nicht ... denk mal drüber nach ...