Beiträge von Paradise_Lost

    Hi Conny


    Du brauchst Dich nicht entschuldigen - als Mod hat man hier wenig Steuerungsmöglichkeiten.


    Ich denke die Gründe werden mir seitens der BNetzA noch mitgeteilt. Jedoch gehe ich davon aus, dass die BNetzA hier ein paar Aspekte nicht geprüft bzw von der "Fachabteilung" möglicherweise anders beauskunftet bekommen hat ;)


    Zwar sind manche Verpflichtungen nach dem TKG nicht bußgeldbewährt, aber nicht richtig oder nicht vollständig erteilte Auskünfte schon.


    So ein Verwaltungsverfahren ist doch ein wenig tricky...

    Conny

    Danke dass wenigstens Ihr Mods hier dranbleibt.


    Die Fachabteilung wäre (von sich aus) bis heute nicht darauf gekommen, dass eine TKG-Novelle auf den eigenen Geschäftsbereich Auswirkungen haben könnte ;)

    Gilt ja auch erst seit 01.12.2021...


    Offensichtlich kann man bei Großkonzernen ein Umdenken nur mit Bußgeldandrohung (zum Glück für die Verantwortlichen ist die Verweigerung der Rufnummernübernahme keine Ordnungswidrigkeit) und Zwangsgeld erreichen, sonst wird wie hier alles ausgesessen. Proaktive Kundenorientierung bzw Kundenservice wird halt in Geiz-Ist-Geil-Zeiten unternehmensseitig auch immer weniger gelebt...

    Conny Düfte ich noch eine Frage stellen:


    Man liest hier immer wieder etwas sei "technisch" nicht möglich, besonders bei der Rufnummernmitnahme.


    Was ist denn genau mit "technisch" nicht möglich seitens der Telekom Deutschland GmbH gemeint?


    - vertragstechnisch (Tarifbedingung?)

    - marketingtechnisch (keine direkte Konkurenz zwischen verschiedenen Produkten etc.)

    - entscheidungstechnisch (bewusste Entscheidung der Konzernführung etc.)

    - EDV-technisch (Datenmigration, Dateninkompatibilität etc.)


    Da ich selbst auch mit "Problemlösungen" Erfahrung habe, vielleicht hätte ich da auch eine Idee für Euch...

    Ein neuer Tag...


    Vielleicht hilft auch der Gedankengang Eurer Fachabteilung - den Sachverhalt kann man wie folgt zusammenfassen:


    - Ein Bestandskunde hat nach Eurer Auffassung keine Möglichkeit eine Tarif-/Markenwechsel mit einem bestehenden Vertrag zu machen.

    - Jeder Bestandskunde hat demgegenüber die Möglichkeit einen neuen Vertrag bei Euch abzuschließen (Markenübergreifend)

    - Im Bestellprozess gibt es keine Möglichkeit eine direkte Rufnummernmitnahme zu beauftragen

    - Der Markenwechsel mit Rufnummernmitnahme wird jedoch offiziel über einen Zwischenvertrag angeboten (laut diversen Empfehlunge hier über Tochtermarken des Telekomkonzerns)


    Mir stellt sich hier natürlich noch die Frage wie es mit einer nachträglichen Rufnummernmitnahme aussieht? Sprich ich beantrage (z.B. per Fax oder Einschreiben), nachdem der Neuvertrag aktiv ist, eine Rufnummernmitnahme? Das TKG untterscheidet nicht, ob die Rufnummernmitnahme beim Neuabschluss oder auch im Nachhinein beantragt wird; einzige Bedingung ist der Antrag des Endnutzers.

    Die Verpflichtung würde demnach solange gelten wie die Nummer noch nicht freigegeben (Fristablauf nach Vertragsende) und/oder noch über den Altvertrag dem Kunden zugeordnet werden kann...

    Hallo Tatiana ,


    vielen Dank für den kurzen Zwischenbericht!


    Nach meiner Meinung übersieht Eure Fachabteilung gerade den Kontext, in welchem ich diese Antwort erhalten habe. Es ging um den Neuabschluss eines Vertrages bei Beendigung eines gekündigten Vertrages - also ein quasi "Marken- oder Tarifwechsel".

    (Wurde auch so von mir gegenüber der BNetzA geäußert)



    Ebenso kann man natürlich auch nicht den Wortlaut der Antwort alleine stehen lassen. Schließlich gibt es noch den Gesetzestext im § 59 Abs. 5 TKG:


    "Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)."


    Anm. meinerseits - nach dem Satz steht ein Punkt ;)


    Weshalb die Formulierung die Rufnummernmitnahme betreffend "bei einem Wechsel" im Rahmen der TKG-Novellierung weggefallen ist, habe ich schon mit dem Referentenentwurf an anderer Stelle dargelegt.


    Fakt ist doch, dass ich einen neuen Vertrag bei Congstar abschließen kann, auch wenn ich vorher einen Vertrag bei Fraenk hatte. Und Fakt ist auch, dass ihr im Fall der gewünschten Rufnummernmitnahme an so vielen Stellen hier im Forum - auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzestextes den Umweg über ander Marken aus dem Telekom-Konzern empfehlt (Marken-/Tarifwechsel durch die Hintertür, aber ganz offiziell hier empfohlen - das solltest Ihr eventuell auch gegenüber der BNetzA erwähnen).

    Ich denke nicht ganz uneigennütz. So kann man gleich zweimal den Bereitsstellungspreis kassieren.


    Wollt Ihr Euch (Congstar, Telekom Deutschland GmbH und deren Marken) so präsentieren - versuchen Verbraucher hinters Licht zu führen?


    Aber schön dass dies hier jeder lesen kann und sich ein eigenes Bild machen kann!


    Auch wenn es die Zeilen der Bundesnetzagentur gebraucht hat, finde ich es lobenswert, dass man sich nun mit der Gesetzesänderung auseinander setzt!

    Hallo wertes Congstar-Team,


    ich weiss, dass die seit mehreren Jahren bestehenden technischen Gründe der Unmöglichkeit einer Rufnummernübernahme im Telekom-Konzern nicht über Nacht behoben werden können ;)


    Jedoch wäre ein ergänzendes Statement zur Fragestellung im Sinne des Dialogmarketings sehr begrüßenswert und würde auch anderen Mitlesenden zeigen, dass Ihr bei der rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts (dafür gibts bei Euch gut bezahlte Juristen) auch tatsächlich die geforderten Verpflichtungen umzusetzen bemüht seid.


    Bei den früheren - diese Thematik betreffenden - Threads (Klick) hatte ich jederzeit den Dialog gesucht; eine Diskussion wurde damals ja mit der Aussage abgewürgt, dass Ihr das lieber von der zuständigen Behörde gesagt bekommen wollt.


    Sollte uns eine öffentliche Stelle darüber in Kenntnis setzen, dass hier Änderungen nötig werden, setzen wir diese fristgerecht um.


    Dennoch warte ich auch diesmal gerne noch bis morgen wie Ihr Euch dazu stellen wollt.

    Hallo Christian


    ich habe meine nochmalige Nachfrage gestellt, da ich zwischenzeitlich eine Antwort der Bundesnetzagentur vorliegen habe:



    "vielen Dank für Ihre Nachfrage, der mir zur Überprüfung weitergeleitet worden ist.Aufgrund der Vielzahl der Vorgänge kann ich Ihnen erst heute antworten.

    Nach dem hiesigen Verständnis muss es nach dem seit dem 1. Dezember geltenden neuen Telekommunikationsgesetz auch bei einem Tarif- oder Markenwechsel (= derselbe Anbieter/dasselbe Unternehmen als Vertragspartner) möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten, indem die bisherige Rufnummer der neuen Vertragsbeziehung zugeordnet wird. Wenn ein Anbieter seinen (Bestands)kunden einen Tarif- oder Markenwechsel anbietet, so muss es aus hiesiger Sicht auch möglich sein, die bisherige Rufnummer beizubehalten.

    Sollten Ihnen dies trotz der Vorlage dieses Hinweises von Ihrem Anbieter tatsächlich verweigert werden, zeigen Sie dies uns bitte an, damit ich Ihren Anbieter ggf. dazu anhören kann. Bitte nutzen Sie dafür das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Referat 213

    Versorgungsstörungen Telekommunikation

    (Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Umzug)"


    Da dort explizit "trotz Vorlage dieses Hinweises" zu lesen ist, wollte ich dies hiermit auch gerne tun, bevor ich Deine Antwort hier aus dem Thread - im Sinne einer Verweigerung - weitergebe. Für eine Überprüfung kann ich Euch auch gerne die Nachricht im Original als E-Mail-Anhang zukommen lassen...