Auf die Gefahr hin, dass ich wieder mit einem Hinweis auf die aktuelle Rechtslage den Unmut einiger Forenuser auf mich ziehe - hier die Textstelle aus dem TKG:
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
(1) 1Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. 2Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten erteilen Endnutzern vor und während des Anbieterwechsels ausreichende Informationen. 3Der aufnehmende und der abgebende Anbieter sowie die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind dabei zur Zusammenarbeit verpflichtet. 4Sie sorgen dafür, dass es keine Unterbrechung des Dienstes gibt, sie verzögern oder missbrauchen den Wechsel oder die Rufnummernmitnahme nicht und führen diese nicht ohne vertragliche Vereinbarung des Endnutzers mit dem aufnehmenden Anbieter durch.
In den meisten Fällen kümmert sich der aufnehmende Anbieter jedoch nicht um diesen "Mehraufwand" und storniert lieber den Vertrag. Wenn Du nicht hier im Forum nachgefragt hättest, hätte sich das niemand mehr angesehen. Und dennoch sollst DU Dich bei Deinem bisherigen Anbieter melden / nachfragen.
Das geschieht alles vor den Augen der Bundesnetzagentur, da hier damit argumentiert wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang...