Beiträge von Paradise_Lost

    Auf die Gefahr hin, dass ich wieder mit einem Hinweis auf die aktuelle Rechtslage den Unmut einiger Forenuser auf mich ziehe - hier die Textstelle aus dem TKG:


    § 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme


    (1) 1Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des aufnehmenden Anbieters. 2Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten erteilen Endnutzern vor und während des Anbieterwechsels ausreichende Informationen. 3Der aufnehmende und der abgebende Anbieter sowie die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind dabei zur Zusammenarbeit verpflichtet. 4Sie sorgen dafür, dass es keine Unterbrechung des Dienstes gibt, sie verzögern oder missbrauchen den Wechsel oder die Rufnummernmitnahme nicht und führen diese nicht ohne vertragliche Vereinbarung des Endnutzers mit dem aufnehmenden Anbieter durch.




    In den meisten Fällen kümmert sich der aufnehmende Anbieter jedoch nicht um diesen "Mehraufwand" und storniert lieber den Vertrag. Wenn Du nicht hier im Forum nachgefragt hättest, hätte sich das niemand mehr angesehen. Und dennoch sollst DU Dich bei Deinem bisherigen Anbieter melden / nachfragen.


    Das geschieht alles vor den Augen der Bundesnetzagentur, da hier damit argumentiert wird, es bestehe kein Kontrahierungszwang...

    ulinux


    Guten Morgen,


    hast Du Dir das Gerät damals mit der Prämisse geholt, dass es VoLTE und VoWiFi beherrscht? Evtl gebundelt?


    Ich frage, weil ich mir seinerzeit ein P30 pro im Bundle bei einer großen Elektro-Kette geholt hatte. Mir fiel gleich auf, dass die beiden Features nicht funktionierten.

    Huawei schob es auf den Provider und der schob es wieder auf Huawei.


    Da ich mich ungern zum Pingpong Ball machen lasse, hab ich mich an meinen Vertragspartner gewandt. Bei der Elektro-Kette wollte man es anfänglich nicht glauben, weshalb ich ein Fax mit einer Rücktritt-/Anfechtungserklarung an den Markt geschickt habe. Nach Rückmeldung / Rücksprache mit der Geschäftsleitung erhielt ich ein anderes subventionierten Endgerät im Austausch.


    Hier wurde ebenfalls klar: Der Geschäftsführer hat trotz seiner Kontakt keine Infos vom Provider und von Huawei bekommen. Mit ihm wollte man das gleiche Spiel machen wie mit mir zuvor...


    Vielleicht hilft das dem einen oder anderen hier weiter - nur weil ein Provider oder ein Hersteller jede Schuld von sich weist, hat man u.U. dennoch vertragliche Rechte ;)

    Hallo Max S.


    Schade dass Du meine vorherigen Beitrag ausgeblendet hast. Ich will niemanden unglaubhaft machen. Ich kann den Ärger des Thread Ersteller nur allzugut nachvollziehen.


    Bei uns wurden anscheinend an der Antennenkonfiguration auch ein paar Verbesserungen vorgenommen. Seitdem hab ich nur noch LTE statt vorher LTE+ und der Download brach von nahezu 25 MBit auf 6 MBit ein...


    Und daher finde ich es amüsant, dass Ihr hier das auf den Netzbetreiber schiebt, obwohl sämtliche Verträge der Kunden direkte Telekomverträge sind. Und wer war nochmal Netzbetreiber?

    Und wenn man sich an die Telekom als Vertragspartner wendet, wird man an den Congstar-Support verwiesen 8|


    Warum mein Bezug zum Dialogmarketing - in anderen Unternehmen würden die Mitarbeiter abgemahnt wenn man sich verächtlich über den (indirekten) eigenen Arbeitgeber äußert. Beim Dialogmarketing nennt man das eine Bezugsebene zum Kunden herstellen...


    Gruß,

    Paradise_Lost

    Hallo Mark O.


    ist das Thema nicht besser in "Erfahrungsberichte" aufgehoben - schließlich bezieht sich der Sachverhalt (wie auch der ThreadTitel impliziert) nicht auf ein bestimmtes Gerät sondern auf die Erfahrung mit der Bestellabwicklung und dem Service...


    Grüße

    Hi,


    Das kann man kaum glauben, aber ich würde much gleich mal auf dem Portal der Bundesnetzagentur umsehen:


    Bundesnetzagentur


    Da erfährst Du erstmal, welche Rechte Dir zustehen...


    Und, wenn Du Vertragserklärungen (wie z. B. außerordentliche Kündigung etc.) machen willst, kannst Du Dich ruhig schriftlich oder per Fax an die Telekom Deutschland GmbH als Deinen Vertragspartner wenden. Sachverhalte welche ausschließlich den Kundenservice betreffen, musst Du jedoch über die Kontaktwege von Congstar abwickeln...

    Privatkunde Wie gesagt, nichts für ungut, aber ich glaube eher einer Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Verbraucherzentrale, welche - wie sie aus Ihrem früheren Berufsleben sicherlich bestätigen werden - den aktuellen Rechtsstand inkl. Rechtssprechung berücksichtigen ;)


    Nachzulesen §§ 355 ff BGB


    Der TE muss in der Tat nicht die Lieferung erst abwarten; aber die Frist beginnt mit erhalt der Ware...

    Ihr zweiter Gedankenansatz eines Widerrufsrechts ist gemäß Ihren Angaben, das bereits 2 Wochen verstrichen sind, ebenfalls damit abgelaufen, denn dieses haben Sie nur , ohne Angabe von Gründen sogar, gemäß "Fernabsatzgesetz" von 14 Tagen. In soweit irrt der User @ Paradise_Lost leider in Zitat: "(...) Daher solltest Du, wenn es ein super Angebot war, erst mal auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen (...)" Zitat Ende, denn ein Vertrag ist bindend, da kann man sich nicht aussuchen ob das denn auch für einen persönlich von Vorteil ist, nur in diesem Fall sich an den Vertrag zu "klammern". "Vertragsrecht ist kein Wunschkonzert", es gilt die gegenseitige Willensbekundung, mit ihr wird ein Vertrag rechtskräftig. In Ihrem Fall wäre theoretisch einzig nur dann die Berechtigung zur Auflösung eines Vertrages, wenn z.B. dem Unternehmen durch "höhere Gewalt" (z.B. Unwetter) das Lager abgebrannt ist, das Gerät nicht mehr lieferbar wäre, weil es schlicht nicht mehr existiert. Das ist ja hier gar nicht gegeben.

    Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt bei gebundelten Verträgen mit Lieferung...


    Verbraucherzentrale


    Und für Personen mit kaufmännischer Vorbildung eine Darstellung seitens der IHK Berlin ;)


    IHK Berlin

    Hi,


    also falls die Moderatoren hier nichts machen können, und sie kümmern sich hier um wirklich viel, dann würde ich den Vertrag erst mal nicht widerrufen...


    Du hast unter Umständen bereits Rechte aus dem Vertrag:


    Wenn bereits abgebucht wurde oder Du auf eine Zahlungsaufforderung überwiesen hast (etc.) ist mutmaßlich bereits ein Vertrag zustande gekommen; auch wenn es in den AGB etwas anders drin steht.

    Daher solltest Du, wenn es ein super Angebot war, erst mal auf Erfüllung Deines Vertrages bestehen und das Handy unter Fristsetzung fordern; vielleicht fragst Du vorher aber erst nach einer vergünstigten Alternative oder wie es weitergehen soll.


    Was aber vielleicht auch nicht ganz unwichtig ist - hast Du einen Antrag auf Portierung gestellt? Nach dem neuen Recht gilt eine kürzere Frist innerhalb der die Nummer eines gekündigten übernommen werden kann...

    Jonathan


    Da sag mir einer, ein Moderator würde keine juristisch abgestimmten Aussagen hier im Forum treffen ;)


    Zum Glück ist die entsprechende Vorschrift im TKG nicht bußgeldbewährt; mal sehen ob die zuständige Behörde dieses Vorgehen nicht dafür als unlauter einstuft...


    Ich denke es ist alles gesagt. Daher nochmal meine Bitte um Schließung des Threads.

    Hi Jonathan


    vielen Dank nochmal für Deine Antwort!


    a) ich wollte nie eine rechtliche Würdigung über das Forum bekommen,

    b) ich bat um interne Weiterleitung an Eure internen Ansprechpartner und

    c) bin ich nicht von der Presse und brauche keine Pressemitteilung

    d) Inkraftgetreten ist die Gesetzesnovelle zum 01.12. (zum Thema fristgerechte Umsetzung)


    Da ich bereits telefonisch in Kontakt mit der Bundesnetzagentur stand,


    Ich hatte kurz telefonisch Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Dort meinte man auch dass es damit zu tun haben könnte, dass es sich um den gleichen bzw um unterschiedliche Anbieter nach der alten Rechtslage gehandelt hat. Man zeigte sich dort jedoch verwundert, dass aufgrund der beim dem Telefonat ebenso angesprochenen AGB, es sich in den hier angesprochenen Fällen immer um die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner/Anbieter der Endkunden handelt.

    Schließlich könnte so, abhängig vom Tarif, einem Kunden die sog Aktivierungs/-Bereitstellungsgebühr zweimal berechnet werden.


    Man bat mich, den Sachverhalt nochmal elektronisch für eine weitere Prüfung einzureichen. Jedoch wollte ich erst nochmal bei Euch (Congstar / Telekom Deutschland GmbH) nachfragen, ob Ihr nicht schon Abhilfe geschaffen oder eine Lösung gefunden habt...


    wollte ich nur erfahren, ob schon was geändert wurde. Dann hätte sich schon alles erledigt gehabt. Dann kann ich die den Sachverhalt zur aufsichtsrechtlichen Prüfung entsprechend weitergeben.


    Wie Du aber unter dem Nachrichteneingabefeld lesen kannst, ist dieses Board öffentlich und jeder kann die Nachricht lesen. Somit Sind Eure Äußerungen, z.B.

    Hallo Paradise_Lost !


    Aktuell wird nichts an dem Vorgehen geändert ( also was die Rufnummermitnahme betrifft). Sollte sich da nochmal was ändern, geben wir aber gerne Bescheid :thumbup: .


    Grüße Conny

    als Statement des Kundenservice zu verstehen.


    Dann kann man den Thread bitte auch schließen. Bis ich das ganze zusammen gestellt habe, könnt Ihr mich auch gerne per E-Mail erreichen (Mods haben Mailberechtigung)

    Es ist mir klar, dass ein Moderartor nichts ändern kann. Jedoch stehen Moderatoren auch im Austausch mit den entsprechenden Ansprechpartnern im Konzern und setzen nur um, was entsprechend vorgegeben wird.


    Das hier ist doch genauso der offizielle Kontaktweg, wie unten auf der Seite verlinkt Kontakt (zumindest wird dort auch auf das Forum verwiesen)


    Daher: Soll ich nun wirklich nochmal über das Kontaktformular oder an die Kontaktadresse


    congstar Kundenservice

    Postfach 1165

    61466 Kronberg


    mein Anliegen schicken, damit der Ausdruck dieses Threads beim Kundenservice, welcher mir hier auch antwortet, landet? Dass sich dann ein weiterer Mitarbeiter einlesen muss? Und man es dann an die Rechtsabteilung weiterleiten kann? Hmmm, dann sind wir wieder so weit wie bei der Rufnummernmitnachme, dass ich wieder einen "Anbieterwechsel" zusätzlich machen darf um meine Nummer in einen Vertrag beim gleichen Anbieter bekomme...


    Das einfachste und wohl auch das ökonomischste wäre doch, einen Eurer internen Ansprechpartner den Link zu diesem Thread zu schicken.


    Vielleicht kann ich aber auch die Logik dahinter einfach nicht begreifen.

    Conny Genau deswegen die Bitte, dies intern weiter zu leiten...


    Im eigentlichen vorgeschlagenen Gesetzestext steht das auch nicht so nicht mit drinnen (Seite 72 des verlinkten Referentenentwurfs) und auch im ersten Beitrag:


    Bisher war eine Rufnummernmitnahme immer an einen Anbieterwechsel gebunden (...dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters..., § 46 TKG a.F.)


    Seit gestern muss der Anbieter sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag eine Nummer behalten können. Dieses Recht ist nun offensichtlich von einem Anbieterwechsel losgelöst (...müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)..., § 59 TKG n.F.). Die Formulilerung "bei einem Wechsel" ist hier weggefallen.


    Bei der später angesprochenen Textstelle auf Seite 343 des Referentenentwurf sind die Überlegungen warum der Gesetzgeber den Gesetzestext in der vorliegenden Fassung beschließt / beschlossen hat (Begründung ab Seite 233)...


    Soll ich Deinen letzten Post als offizielle Stellungnahme mit in die Sachverhaltsschilderung aufnehmen, oder möchtest Du Dich intern nochmal mit den Juristen bei Euch abstimmen?

    Guten Morgen Conny ,


    gibt es schon etwas neues bezüglich der Rufnummernübernahme in einen anderen Vertrag? Soll man immer noch über einen quasi "Dritt-Anbieter" eine Rufnummernmitnahme durchführen?


    Ich hatte kurz telefonisch Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Dort meinte man auch dass es damit zu tun haben könnte, dass es sich um den gleichen bzw um unterschiedliche Anbieter nach der alten Rechtslage gehandelt hat. Man zeigte sich dort jedoch verwundert, dass aufgrund der beim dem Telefonat ebenso angesprochenen AGB, es sich in den hier angesprochenen Fällen immer um die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner/Anbieter der Endkunden handelt.

    Schließlich könnte so, abhängig vom Tarif, einem Kunden die sog Aktivierungs/-Bereitstellungsgebühr zweimal berechnet werden.


    Man bat mich, den Sachverhalt nochmal elektronisch für eine weitere Prüfung einzureichen. Jedoch wollte ich erst nochmal bei Euch (Congstar / Telekom Deutschland GmbH) nachfragen, ob Ihr nicht schon Abhilfe geschaffen oder eine Lösung gefunden habt...

    Hi Steffi ,


    zunächst Danke, dass Du Dich dem Thread angenommen hast und in die richtige Kategorie verschoben hast!


    Da wie in den anderen beiden Threads im Tarifbereich bereits dargelegt, haben Kunden beim Abschluss eines neuen Vertrages seit 01.12. das gesetzlich verankerte Recht, ihre Rufnummer in den neuen Vertrag (egal ob neuer oder vorheriger Anbieter) zu übernehmen. Somit ist die Argumentation bei einem Wechsel von Fraenk zu Congstar und umgekehrt obsolet. Aber wir brauchen die Diskussion nicht neu aufmachen...


    Somit wäre dies bei einem ökonomisch handelnden Unternehmen/-sgruppe nur folgerichtig. Aber auch aus Sicht von Anteilseignern (z.B. GmbH) oder Aktionäre (z.B. AG) würde dieser Schritt Sinn (Aufwands-/Kostenminimierung) machen... Soll auch nur ein Vorschlag sein, was Du ja auch schon in den Thread-Titel übernommen hast. Was Ihr daraus macht, ist natürlich Euch überlassen ;)

    Guten Morgen allerseits,


    da ich mich die letzten Tage mit der oben genannten Rufnummernmitnahme/-portierung beschäftig habe, ist mir aufgefallen, dass von Euch bei ein paar Marken/Tarifen/verbundenen Firmen für das Mitbringen noch teilweise 10 EUR Bonus gezahlt werden und gleichzeitig jedoch die Preise für die Mitnahme weggefallen sind...


    Was haltet Ihr davon, wenn man diesen Bonus bei einem Vertragswechsel innerhalb der Verbundenen Firmen rund um die Telekom, wie Congstar oder Penny (beispielsweise) abschaffen würde und im Gegenzug dann auch direkte Wechsel mit Rufnummerübernahme ermöglichen würde?


    Es hätte den Vorteil, dass eine doppelte Bearbeitung im Rahmen eines von mir an anderer Stelle angesprochenen direkten Wechsel Congstar / Fraenk (und dem seitens der Mods vorgeschlagenen Zwischenschritt über Penny) wegfallen würde und man auch seitens des Mobilfunkanbieters nicht zweimal den Bonus für die mitgebrachte Rufnummer zahlen müsste. Diese Ersparnis an Arbeitsaufwand und zweifachem gezahlten Bonus könnte man im Rahmen z.B. "optimierter" Tarife an uns Kunden weitergeben oder das Konzernergebnis aufbessern ;)


    Das wäre doch für alle eine Win-Win-Situation:

    - Telekom/Congstar: Weniger Bearbeitungsaufwand (bei Wegfall Zwischenportierung) und weniger Kosten für gezahlten Bonus bei Wechsel innerhalb Konzernmarken

    - Kunden: günstigere Tarife (oder Freimonate) aufgrund geringerer Kosten/Aufwand

    volker1185


    Also normalerweise sollte das Deaktivieren des Carrierchecks bei Xiaomi vollkommen ausreichen - ich selbst hatte mit MD und Huawei das Porblem. Da man bei dem gebundelten Huawei (Gerät zum Vertrag) aber den Carriercheck nicht deaktivieren konnte, konnte ich das gut ein 3/4 Jahr benutzte Gerät unter voller Anrechnung des ursprünglichen Preises in ein anderes tauschen 8)


    Schau Dir mal diese Anleitung an: Klick


    Und danach auf jeden Fall neu starten...


    Conny Ein Update ist eigentlich gar nicht notwendig - es müsste einfach bei jedem Hersteller der Carriercheck aufgrund Herstellerinterner Listen abgeschaft werden und eine Überprüfung nur noch netzseitig stattfinden... Dann gäbe es keine Porbleme mehr damit.