Beiträge von Paradise_Lost

    Mehr kann man nicht erwarten ;)


    Ich gehe davon aus, dass Ihr den Sachverhalt schon intern weiter gegeben habt. Wenn Ihr noch die Ausführungen des dazugehörigen Referentenentwurfs weiterleiten wollt, könnt Ihr Eurer Fachabteilung ein wenig Arbeit ersparen...


    Bundeswirtschaftsministerium


    Fundstelle Seite 343 letzter Absatz ;)


    "Die Regelung basiert auf dem bisherigen § 46 Absatz 3. Die Rufnummernmitnahme umfasst die Mitnahme einer Rufnummer aus dem Vertrag mit einem Anbieter in einen Vertrag mit demselben oder einem anderen Anbieter."

    Tach (nochmal) allerseits,


    Vielleicht hatte sich mein vorheriger Thread Klick schon vor Erstellung erledigt, nachdem gestern das Telekommunikationsgesetz geändert wurde...


    Bisher war eine Rufnummernmitnahme immer an einen Anbieterwechsel gebunden (...dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters..., § 46 TKG a.F.)


    Seit gestern muss der Anbieter sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag eine Nummer behalten können. Dieses Recht ist nun offensichtlich von einem Anbieterwechsel losgelöst (...müssen sicherstellen, dass Endnutzer auf Antrag die ihnen zugeteilte Rufnummer beibehalten können (Rufnummernmitnahme)..., § 59 TKG n.F.). Die Formulilerung "bei einem Wechsel" ist hier weggefallen.


    Mal sehen, was die kommenden Tage seitens der Anbieter und der Bundesnetzagentur bringen werden. Vielleicht können die Mods eine Aussage treffen, ob an der bisherigen Regelung bezüglich eines Wechsels (Telekom, Congstar, Fraenk) vorerst festgehalten werden soll.


    Also nochmals vielen Dank an die Mods für die Geduld im anderen Thread!

    Patrick


    Gut, dann lass ich es mit der Aussage


    Fakt ist: Der direkte Wechsel zwischen congstar und fraenk ist aus technischen Gründen nicht möglich.


    und meiner Feststellung


    Dann verstehe ich Dich richtig - ein Weltkonzern wie die Telekom Deutschland GmbH soll eine Änderung der Tarifzuordnung in einem Datensatz aus "technischen Gründen" nicht leisten können? Das kann ich in der heutigen Zeit kaum glauben...


    damit beruhen.


    Meine Vermutung, dass es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung handeln dürfte, um eine direkte Konkurrenz der eigenen Discount-Marken zu unterbinden, werde ich an andere Stellen richten. Ich würde mich freuen, wenn Ihr den Thread sodann schließen würdet!

    Hi Flosse08,


    zunächst Danke für Deinen Beitrag!


    Dass die congstar GmbH ein eigenständiges Unternehmen ist und auch diese Website - wie auch die von Fraenk - betreibt, wird von mir auch nicht bestritten. Aber das betreiben einer Website hat nichts, aber auch gar nichts, mit den Mobilfunkverträgen an sich und den Ansprüchen der Endkunden gegenüber deren Vertragspartner zu tun. Schau Dir die verlinkten AGBs oben an. Vertragspartner der Endkunden in den Mobilfunkverträgen ist überall die Telekom Deutschland GmbH.


    Schon allein die bei Congstar und Freank im Impressum vorhandene Anbieternennung im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG) spricht Bände; technisch realisiert heisst im Prinzip hier nur, dass die website technisch von Congstar betreut wird ;)


    Im Anhang noch Screenshots aus dem Impressum...

    Guten Morgen Christian


    Ihr seid keine Juristen, ich bin kein Jurist ;) Aber selbst ich mit meinem mittleren Schulabschluss kann lesen...


    Ich wollte Euch auch nicht zu einer rechtlichen Abhandlung nötigen.


    Man braucht sich nur die verlinkten Infos/AGBs anschauen oder in Euren bis 2019 geltenden AGB nachsehen. Und jetzt noch einfacher - wenn Fraenk ein "eigenständiger Provider" wäre und Ihr/Congstar die technische Umsetzung übernehmt: Wer ist in dem zugrundeliegenden (Dienstleistungs- oder was auch immer)Vertrag denn Euer Vertragspartner?! (gut, war ne rhetorische Frage)


    Sind nur Fragen und Feststellungen. Deswegen habe ich einen Thread zur Diskussion aufgemacht - um zu diskutieren.



    Aber um Eure Geduld nicht über zu strapazieren und zu einem Ende zu kommen:

    Dann verstehe ich Dich richtig - ein Weltkonzern wie die Telekom Deutschland GmbH soll eine Änderung der Tarifzuordnung in einem Datensatz aus "technischen Gründen" nicht leisten können? Das kann ich in der heutigen Zeit kaum glauben...



    Da aber eine weitere Diskussion nicht gewünscht ist, vielen Dank für Eure Geduld. merlin1986 Sorry, dass Du einen für Dich nicht interessanten Thread gelesen hast und Dich dann genötigt sahst, eine absolut nicht zum Thema passende Antwort zu schreiben!

    Hallo Patrick,


    vielen Dank für Deine Antwort, hab ich leider zu spät gelesen.


    Das dies bislang so kommuniziert wird ist klar ;)


    Je mehr man darüber nachdenkt, kann man die verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt noch so nennen - drei AGB-Versionen für Mobilfunkt für EIN Unternehmen, welche sich auch noch vom Gültigkeisdatum und auch bei den Zahlungsmodalitäten im Detail herunterscheiden?

    Ein Beispiel für das was ich meine - wollte man sich die AGBs von Discotel ansehen, würde man über die Website die AGB von Drillisch angezeigt bekommen (auf einen Link zu einem Fremdanbieter habe ich bewusst verzichtet). Selbst dort kann mann von einer Marke zur anderen die Rufnummer mitnehmen...


    Patrick


    Fraenk kann auch kein eigenständiger Provider sein. Dazu müsste es eine eigenständiges Rechtssubjekt (juristische Person) sein. Aber eine Registrierung im Handelsregister (auch Pflichtangabe im Impressum) ist in Deutschland nicht zu recherchieren...


    Eine eigenständige Rechtspersönlichkeit wäre z.B. die bis 2019 in Euren früheren AGB aufgeführte Congstar GmbH. Diese ist jedoch seit 2019 nicht mehr Vertragspartner für Endkunden. Jedoch ist seit 2019 in allen Fällen (Telekom Deutschland GmbH, Congstar und Fraenk) ist Vertragspartner die Telekom Deutschland GmbH; bei Freank seit Markteinführung...

    Hi,


    als Newbie mein erster Beitrag ;)

    Daher hoffe ich, dass ich damit niemanden zu nahe trete bzw dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt!


    Ich habe vor einen Tarifwechsel von Fraenk zu Congster zu machen und meine Rufnummer mitzunehmen (ja ich weiss, dazu gibt es schon einen Thread und es soll nicht möglich sein)....


    Dennoch würde ich hier meinen selbst erarbeiteten Kenntnisstand kurz niederschreiben und um Eure Meinung bzw um Stellungnahme durch Congstar (Telekom Deutschland GmbH - warum Telekom? s.u.) bitten - falls ich etwas falsches schreibe, berichtigt mich gerne!



    Also. Rechtsgrundlage für eine Rufnummernportierung bei Anbieterwechsel ist § 46 TKG. Das betrifft aber nur einen Anbieterwechsel und keinen Tarifwechsel. Vertragspartner, also Anbieter ist bei Magentatarifen, Congstar und Fraenk in jedem Fall die Telekom Deutscland GmbH:

    - https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48657.pdf?

    - https://fraenk.de/AGB_fraenk.pdf

    - https://www.congstar.de/filead…gstar_Mobilfunktarife.pdf


    Daher wäre ein Wechsel von Congstar zu Fraenk als Tarifwechsel anzusehen - genau wie Telekom zu Congstar (und umgekehrt) und Telekom zu Fraenk (und umgekehrt). Ein Tarifwechsel innerhalb der Magenta Kernmarke ist ohne weiteres mit Rufnummernübertragung möglich, genauso wie innerhalb der Congstar Marke. Also technische Gründe können einer Rufnummernumschreibung Fraenk zu Congstar (und umgekehrt) nicht entgegenstehen...

    Dass Congstar eine eigene TelekommunikationsAnbieterKennung für eine Portierung hat, dürfte noch aus der Zeit stammen, als noch die Congstar GmbH Vertragspartner (und Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG) der Congstarkunden war. Eine technische Realisierung, welche man an diversen Stellen nachlesen kann oder zu hören bekommt, spielt im Vertragsverhältnis Kunde / Telekommunikationsanbieter keine Rolle, weil es sicht tatsächlich "nur" um einen Tarifwechsel handelt.