Okay. Also ist es so, dass Congstar bestimmt welche Ansage als Verbindung ins D1-Netz gezählt wird und welche nicht.
Demzufolge hat Congstar festgelegt die Ansage "Der Teilnehmer ist nicht zu erreichen" nicht als Verbindung zu zählen. Für die Ansage "Die gewählte Rufnummer ist besetzt. Wenn Sie eine Rückrufbitte per SMS
senden möchten, drücken Sie die Eins. Wenn nicht, legen Sie einfach
auf." hat Congstar festgelegt, dass es sich um eine Verbindung handelt. Und dementsprechend rechnet der Anbieter des Anrufers dieses Gespräch ab beim Anrufer ab. Korrekt?
Ich vermute die Grundlage für die Kostenerhebung fällt in die Kategorie 6.3? Kategorie 6.2 kann es ja nicht sein, da es nicht zu einem SMS-Verand kommt. Punkt 6.1 befasst sich mit Servicerufnummern und ist somit auch nicht Teil meines Anliegens.
Ich glaube es ist so verwirrend für mich, weil die Telekom, bei der ich zuvor gewesen bin, für diese Ansage keine Kosten erhoben hat. Und wenn ich mich richtig erinnere hat das Vodafone (zumindest bis 2008 ) auch nicht getan.