Du hast recht. Und wenn die Portierung erst einige Tage nach der Kündigung erfolgt, kann man sich beim alten Anbieter weiterversorgen lassen (d. h. der Vertrag läuft einfach noch ein paar Tage weiter). Für eine Weiterversorgung muss es aber eben einen Termin für die Mitnahme geben, die Portierungsanfrage des neuen Anbieters beim alten muss also erfolgreich gewesen sein.
Soweit ich das verstanden habe, hat Kiraski am 23.11. gekündigt. Als Kündigungstermin wurde der 5.12. festgelegt. Der neue Anbieter hat aber - aus welchen Gründen auch immer - erst nach der Kündigung die Rufnummer angefragt. Das geht - meines Wissens kann eine Rufnummer noch bis zu 30 Tage nach der Kündigung mitgenommen werden [1]. Danach ist sie "verloren" - will heißen, sie kann neu vergeben werden.
Wenn die Kündigung wie hier beim abgebenden Anbieter bereits zum Zeitpunkt der erfolgreichen Portierungsanfrage des neuen Anbieters durch ist, muss der alte Anbieter nicht mehr weiterversorgen. Das zwischen erfolreicher Anfrage und der Rufnummernmitnahme zehn Tage vergehen, ist ganz normal.
Ich persönlich würde empfehlen, bei einer Kündigung bei Prepaid ein konkretes Datum als Kündigungstermin zu nennen, der ein paar Wochen in der Zukunft liegt.
[indent]"Hiermit kündige ich meine Prepaidkarte mit der Rufnumer 0123 4567890 zum 03.01." oder so [/indent]
Dann bleibt genug Zeit, wenn irgendwas nicht auf Anhieb klappt (oder der neue Anbieter einfach nicht in die Pötte kommt).