Kann man einen ausgesprochenen Widerruf als ungültig erklären?

  • Hallo,


    ich habe ein Problem, welches ich nun auf diese Weise verständlich machen möchte und evtl. einer Lösung durch Sie zuführen möchte.


    Vor einiger Zeit habe ich bei Ihnen eine Congstar-SIM via Internet bestellt. DHL hat dann augenscheinlich versucht, diese SIM-Karte bei mir an die Lieferadresse zuzustellen. Ich wunderte mich allerdings nach ca. einer Woche, warum ich noch nicht in den Besitz der SIM-Karte gelangt war.


    Der Grund war folgender:


    Der Auslieferer hatte keine Benachrichtigung in meinen Briefkasten hinterlegt, so dass ich erst durch eine E-Mail aus Ihrem Hause darauf aufmerksam wurde, dass die Karte wieder bei Ihnen im Hause Congstar als Rückläufer "aufgeschlagen" war. Dies stimmte mich zunächst so missmutig, so dass ich als erste Reaktion einen Widerruf an Sie verfasste. Da ich aber nach wie vor ein Interesse an der SIM-Karte aus Ihrem Hause mit der von mir vorher ausgesuchten Rufnummer hatte, habe ich mit der Referenznummer von DHL eine Zweitzustellung an die DHL-Expresszentrale initiiert. Diese Zweitzustellung konnte heute (01.08.2013) erfolgreich abgeschlossen werden, da ich mir die SIM-Karte heute persönlich aus der DHL-Expresszentrale abgeholt habe. Ich habe dann die SIM-Karte eingelegt und konnte problemlos loslegen. Bis ......, ja bis dass ein paar Stunden der Hinweis auf meinem Smartphone auftauchte, dass meine SIM-Karte nicht registriert ist und somit alle meine Telefonie- und Internetdienste ausfielen. Nichts geht mehr, da ich vermute, dass mein Widerruf nun gegriffen hat.


    Jetzt zu meiner im Betreff genannten Frage: Kann ich meinen in der Vergangenheit ausgesprochenen Widerruf als ungültig erklären und können Sie dann den Vertrag wieder aktiv schalten? Das wäre ein feine Sache, denn ich denke, dass ich mit der Congstar-SIM und mit den Diensten definitv zufrieden wäre. Gerne würde ich Ihrem Hause und Ihren angebotenen Leistungen treu bleiben, dies geht aber leider nur, wenn Sie irgendwie die SIM-Karte "wiederbeleben" könnten? Für den Fall, dass ich meinen Widerruf als ungültig erklären kann, will ich dies definitiv tun.


    Habe ich da eine Chance auf Gehör bzw. auf Unterstützung Ihrerseits?


    Danke für eine Rückmeldung.


    Viele Grüße
    waveboarder

  • Benjamin K.

    Hallo waveboarder,


    herzlich Willkommen im congstar Support Forum! :)


    Einem Widerruf zu widerrufen wäre Unsinn. Mach es dir einfach und bestell das Produkt was du haben wolltest einfach neu! :)


    Viele Grüße, Benjamin

  • Hallo Benjamin,


    >> herzlich Willkommen im congstar Support Forum!


    danke Dir für Deine schnelle Antwort und Deinen Willkommensgruß.


    Deiner Antwort entnehme ich nun, dass es rein technisch scheinbar nicht möglich ist, einen Widerruf als unwirksam erklären zu lassen und einen "Altvertrag" wieder aufleben zu lassen.
    Dies bedeutet aber als Schlussfolgerung auch, dass meine ursprünglich ausgewählte Telefonnummer und der Vertrag diesbezüglich definitiv nicht mehr aktiviert werden kann. Das ist traurig, aber wohl nicht zu ändern. Ich habe mir meine Wankelmütigkeit ja selber zuzuschreiben und somit muss ich nun damit leben :( .
    Ich werde einfach, wie von Dir vorgeschlagen, erneut eine Online-Bestellung lostreten.


    Nochmals danke für Dein Feedback.


    Viele Grüße
    waveboarder

  • Hallo,


    soeben las ich folgendes im Forum:


    **************schnipp*************



    Hallo XXXXXXX und willkommen im Forum,


    Ich habe einen Blick in deine Daten geworfen und eine entsprechende Notiz hinzugefügt, dass Du deinen Widerruf widerufen möchtest.


    Viel Spaß bald mit deinem HTC!


    Liebe Grüße,
    Fynn
    "Komm wir essen Opa!" --- Satzzeichen retten Leben!
    ************schnapp*************
    Der Widerruf eines Widerrufes scheint wohl doch irgendwie seitens Congstar zu funktionieren. Es wurde ja bei einem anderen Kunden so praktiziert. Kann man dies in meinem Fall nicht auch tun?
    Danke und Gruß
    waveboarder