Beiträge von DRani

    Hallo zusammen, wollte mal ein kurzes Update geben. Jetzt hat man sich offensichtlich dazu entschieden eine andere Schiene zu fahren. Man hat erstaunlicherweise eine äußere Beschädigung am IPhone festgestellt, die wohl ursächlich für einen Folgeschaden ist.

    Blöd nur, dass niemand sonst diese Beschädigung sehen kann. Man hätte mir das auch schon vorher mitgeteilt. Nun, im Schriftverkehr mit mir, war davon nie die Rede. Das Ganze wird langsam wirklich unseriös.

    Das mit Tiktok war ja für jeden offensichtlich zu erkennen ein Scherz! Wenn nicht sorry, dann war es wohl nicht eindeutig genug!

    Was ich will? Seriösen Support!

    Herumhampeln? Nein, ich will wissen, warum der Kaufvertrag meines IPhones unbeachtet bleibt und das Handy nicht repariert wird!

    Hallo Patrick,

    ja mit der Geduld ist das so eine Sache. Ich habe das IPHONE ja am 04.12.23 das erste Mal eingesandt. Heute ist der 14.12.23 und ihr hattet schon 10 Tage Zeit das Handy zu reparieren oder umzutauschen. Ein Ersatzhandy hab ich auch keines bekommen.

    Ich setze euch jetzt eine angemessene Frist, in diesem Fall bis zum 21.12.23.

    Habe ich bis dahin keinen positiven Bescheid über eine kostenlose Reparatur oder Umtausch, übergebe ich den Fall einem Fachanwalt für Verbraucherrecht und meiner Rechtschutzversicherung. Blöd, dass ich so einen Mist schreiben muss.

    Ich hatte bisher mit größeren Unternehmen immer gute Erfahrungen in ähnlichen Fällen gemacht, und dachte bei euch ist das auch kein Problem.

    Gruß

    Detlef

    Hallo Ingo,

    danke für die Info. Sogar 12 Monate. Prima. Aber trotzdem verstehe ich hier eure Schreiberei nicht so ganz. Euer Reparaturpartner (Arvato) hat mir ja geantwortet, dass ich aus der 24monatigen Gewährleistung raus bin.

    Das ist schon mal der erste Fehler! Gekauft am 14.09.2022 Defekt ohne Fremdeinwirkung am 03.12.2023. Ergo…

    Beiliegende Belege wurden nicht beachtet.—> Zweiter Fehler

    Auch hat er sich das IPhone gar nicht genauer angesehen, um zu sehen, ob es ein Gewährleistungsfall ist—> Dritter Fehler.

    Also nochmal: Wie geht es jetzt weiter?

    Gruß Detlef


    Kleiner Nachtrag noch:

    Nach der Neufassung von §327a Abs. 3 BGB-neu, greift die Beweislastumkehr bei digitalen Elementen erst nach 24 Monaten.

    Da ein Smartphone nicht ohne Betriebssystem funktioniert, handelt es sich hier um ein digitales Element.

    Vergessen wir also die 12 Monate.

    Hallo Patrick,

    Die 12monatige Garantie ist eine freiwillige Leistung von Apple und hat nichts mit der gesetzlichen 24monatigen Gewährleistung im deutschen Recht zu tun. Der Verkäufer der Ware ist der Ansprechpartner für alle Fälle, die im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt sind. Da ich das IPhone immer bestimmungsgemäß verwendet habe, ist auch die Beweislastumkehr hier kein Problem.

    Und nein, ich war in keinem Applestore und werde auch in keinen gehen, da Congstar in diesem Fall der Händler ist und ich meine Ansprüche nur dort geltend machen muss. Ich hoffe das wir die Kuh ohne juristischen Beistand vom Eis kriegen, da ich eigentlich keine Lust auf so einen Hickhack habe.

    Viele Grüße

    Detlef Raniszewski

    Hallo zusammen,

    Was ich hier so lese, bereitet mir Sorge. Ich habe am 14.09.2022 ein IPhone 13 über Congstar erworben. Am 03.12.2023 ließ sich das IPhone nicht mehr einschalten. Keine der gängigen Tastenkombinationen führte zum Neustart des IPhones. Ich gehe mit meinen technischen Geräten sehr sorgfältig um; sie fallen mir nicht runter, ecken nicht an und kommen auch nicht ins Wasser. Sie sind immer in guten Schutzhüllen. Somit war es für mich eigentlich keine Frage, meinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Reparaturauftrag erstellt, Versandlabel gedruckt, IPhone eingepackt und ab damit zu Arvato (kannte ich bis dahin noch nicht).

    Nach nur 3 Tagen war mein Handy wieder da. Von der Telekom zurückgesandt. Supi so schnell ;-). Ein nettes Schreiben war dabei.

    Der wichtigste Satz in diesem: „ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bei unserer Überprüfung ist uns aufgefallen, dass Ihr Gerät außerhalb der 24 monatigen Gewährleistung liegt“. Ein Anruf bei der freundlichen Congstarmitarbeiterin brachte Gewissheit. Ein Missverständnis, weil ich keine Rechnung beigefügt hatte. Ich möge das IPhone doch bitte noch einmal versenden. Gesagt/Getan.Dieses Mal natürlich mit allen Unterlagen. Nach schon 3 weiteren Tagen hatte ich es wieder im Briefkasten. Gleiches Schreiben. Habe dann wieder den Congstar-Service konsultiert. Der war ganz verwundert und meinte ich bekomme innerhalb von 2 Stunden Bescheid.

    Die sind jetzt um. Nix gehört. Da dachte ich: Schreib das doch mal nieder. Vielleicht interessiert sowas ja auch andere Kunden.

    Ich halte euch auf dem Laufenden wie es weiter geht. Übrigens aus beruflichen Gründen kenne ich mich den Gesetzeslagen zu Garantie und Gewährleistung ganz gut aus.