VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer, Instant Messaging sind nicht Gegenstand des Vertrages.

  • Schroti

    Ist es möglich beim Tarif "Surf Flat 3000" Voip wie Skype oder Instant Messenger
    wie Whats app und co zu nutzen? Laut Agb sind diese "nicht Gegenstand
    des Vertrages", es steht aber auch nichts davon, dass sie verboten sind?
    Würde gerne den genauen Standpunkt des Anbieters dazu wissen und ob diese Dienste nutzbar sind oder ob die Nutzung strafrechtliche Folgen haben kann? Danke

  • Bollek

    dat kannste halten wien dachdecker:
    "wenns geht, geht's! wenn nicht, dann lass mich damit in ruhe!"


    also bei mir klappt whats app und ich habe bislang auch keene "lass dat!"- mail von congstar erhalten.