Kündigung/ Erstattung von Guthaben

  • Malaika

    Guten Morgen.


    Ich möchte den Prepaid- Anbieter wechseln und mein Restguthaben auf der Congstar- Karte nicht verschenken. Daher interessiert mich nun, ob ich es abtelefonieren muss, oder ob es erstattet werden kann. Zu meinem konkreten Fall finde ich jedoch keine Hilfe und der Support- Chat ist mir zu überlaufen, um stundenlang immer wieder neu zu laden, nur um dann nach Minuten die Meldung "Zur Zeit ist kein Operator verfügbar" zu bekommen, fehlt mir die Zeit- hier vielleicht mal die Unternehmensphilosophie überdenken, denn im Betsellchat bekomme ich häufig umgehend einen freien Mitarbeiter...


    Also hier in aller Öffentlichkeit mein Anliegen:
    Das Guthaben von Prepaid- Karten nach Kündigung in 6- 8 Wochen erstattet wird, weiß ich. Das die 5 bzw. 10€ Startguthaben geschenkt und somit nicht erstattbar sind, auch.
    Nun hatte ich allerdings damals meine Rufnummer mitgebracht und dafür die 25€ Umzugskosten von Congstar erstattet bekommen. Ich weiß nicht, inwiefern das mein aktuelles Guthaben noch betrifft und ob dieses Guthaben grundsätzlich erstattet werden kann.


    Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort, da ich vom Service und der Informationspolitik schon ziemlich abgenervt bin.


    Mit freundlichen Grüßen...

  • Justus B.

    Hallo Malaika,


    zunächst einmal ein herzliches Willkommen im congstar Support Forum!


    Es reicht aus, wenn du deine Kündigung per Email einreichst. Das Kontaktformular dafür findest du hier .
    Gib dann bitte darin das gewünschte Kündigungsdatum an, dass du eine Restguthabensauszahlung wünscht und deine konkreten Kontodaten.
    Sofern du deine Kündigung per Mail bereits erklärt haben solltest, musst du u.U. den Hinweis auf Restguthabensauszahlung und die Bankdaten nachträglich noch einmal ergänzen.


    Beste Grüße
    Justus

  • Malaika

    Danke für die nette Antwort.
    Aber: So weit war ich auch schon. Ich will ja nun wissen, ob mein Guthaben überhaupt zurück erstattet wird, will heißen, ob es sich bei meinem Guthaben nun um geschenktes handelt, was die Auszahlung ja unmöglich machen würde...

    Nun hatte ich allerdings damals meine Rufnummer mitgebracht und dafür die 25€ Umzugskosten von Congstar erstattet bekommen. Ich weiß nicht, inwiefern das mein aktuelles Guthaben noch betrifft und ob dieses Guthaben grundsätzlich erstattet werden kann.

  • Maren K.

    Hallo Malaika,


    ich habe mir über deine MailAdresse einmal die Nummer angesehen. Dein aktuelles Guthaben besteht noch aus der Gutschrift.
    Falls du von uns weg portieren möchtest, wird der Betrag auf jeden Fall mit der Gebühr verrechnet, allerdings bräuchten wir für den Rest deine Bankverbindung oder du müsstest nochmal dein Guthaben aufladen.
    Wenn du nicht portieren möchtest wird dir der Betrag aber auch ausgezahlt.

  • Malaika

    Vielen Dank für die geduldige Beantwortung ;)


    Ist das sicher, dass dieses Guthaben ausgezahlt wird, obwohl es noch aus der Gutschrift besteht? Ansonsten würde ich es lieber verbrauchen und erst anschließend wechseln. Nicht, dass ich erst kündige und mir im Nachhinein erklärt wird, dass es sich doch um Guthaben gehandelt hat, welches nicht erstattet werden kann...

  • Justus B.

    Hallo Malaika,


    dein Restguthaben wird dir auf jeden Fall zurückerstattet, sofern du das angegeben hast.


    Beste Grüße
    Justus