Kunz
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo,
meine eine Prepaidkarte-die ich nur im Urlaub benutze und auf der noch etwas über 35 Euro Guthaben sind-war als ich sie kürzlich wieder benutzen wollte abgeschaltet. Auf Nachfrage wurde die Karte wieder freigeschaltet. Am nächsten Tag kam eine SMS, falls ich nicht inerhalb....erneut auflade wird die Karte gesperrt, der Anschluss gekündigt. Das habe ich nicht eingesehen und den Anschluss selbst gekündigt mit der Aufforderung bei Abschaltung das Restguthaben auf meine andere Karte umzubuchen oder auf das im Kundenkonto hinterlegte Konto zu überweisen. Aller Kontakte liefen per e-Mail.
Auf meine Kündigung wurde seitens Congstar sofort reagiert, die Karte wurde am nächsten Tag abgeschaltet - auf die Auszahlung warte ich bis Heute. Ich habe 2x per Mail Fristen gestellt, mit rechtlichen Schritten gedroht - nichts, nicht eine Reaktion! Für Freischalten, Aufladen anmahnen, Vertrag auflösen braucht Congstar gerade mal 48 Stunden, Guthaben auszahlen ist aber anscheinend nicht gewollt.
Die aktuelle Rechtssprechung sieht ganz klar vor, dass Restguthaben nicht einbehalten werden darf und ich sehe es auch nicht ein, etwas mehr als 35 Euro an Congstar zu verschenken......Was ist das für ein Geschäftsgebahren? Muss es wirklich zur Strafanzeige kommen und das Guthaben über Institutionen wie Verbraucherschutzzentrale o.ä. eingefordert werden???
Kunz