Beiträge von peterpan72

    keinExtremist

    Genauso ist das. Je größer, umso weniger gelten Gesetze, bzw. werden manche Dinge bis zur Klage ignoriert und danach als "Kulanz" dargestellt.


    schlingo

    Richtig, Callmobile ist nicht congstar, aber beide sind die Abkömmlinge deines vielgepriesenen und immer vorgeschobenen Mutterkonzerns.

    Deshalb warte ich nach wie vor auf die noch offene Antwort des Supports und nicht auf laienhafte Auslegung der nun mal geltenden Gesetzeslage.

    Man kann hier weiterhin gebetsmühlenartig davon reden, was die Telekom tut, oder unterlässt. Es ändert nichts am DSGVO und das ich bei Vertragsabschluß mein Einverständnis zur Speicherung und Weitergabe gegeben habe. Ich wünsche das und der Anbieter darf das dann nach meinem schrifltichen Einverständnis. Wie eingangs erwähnt, war auch Callmobile ein Telekomanschluß und dort wurden alle Daten auf meinen Wunsch weitergeben. Diese hatten sogar max. eine Stunde Versatz. Lassen wir mal keine Laien , sondern wie versprochen den Support zum Thema antworten. Alles andere bringt die Sache hier nicht weiter.

    Siehst du, man findet dazu nichts. Bemüht man die Suche bei congstar, erfährt man folgendes:


    Zitat congstar

    Ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist die detaillierte Auflistung deiner geführten Gespräche. Wenn du einer Datenspeicherung zugestimmt hast, kannst du die EVN jeden Monat im meincongstar Kundencenter unter „Meine Rechnungen” einsehen.


    Mehr erfährt man leider nicht, oder erst später auf Nachfrage, wenn man anfängt sich über fehlende Verbindungsdaten zu wundern.

    Schade, muss ich wohl doch nochmal für meine drei Verträge den Provider wechseln und dort vorher fragen, ob denn auch ein kompletter EVN zur Verfügung gestellt wird. Es sind immer die kleinen Dinge, die zu spät auffallen, oder umschrieben und verschwiegen werden. Zum Glück ist der Spass monatlich kündbar, wenn es bei der Haltung zum EVN bleibt.

    Wo genau steht unvollständiger EVN? Ich kann nur einen Haken setzen, das ich einen EVN (auch ungekürzt) möchte und das wars auch schon.

    Im Gegenteil werde ich auf der Eingangseite meines Vertrages dazu angehalten zuzustimmen, das meine Daten zwischen verschiedenen Parteien ausgetauscht, zusammengeführt werden dürfen und bis zum Jahres- oder Vertragsende aufbewahrt werden dürfen.

    Natürlich nur zur individuellen Beratung.

    Ich soll vor meinen Daten geschützt werden, damit man intern dann wieder zu Marketingzwecken mach kann was man will. Irgendwie lächerlich. Warum sträubt man sich hier so gegen einen richtigen EVN? Darauf bitte eine wasserdichte Antwort und keine an den Haaren herbeigezogenen und vorgeschobenen Datenschutzgründe.

    Ich bin hier über die Auslegung des Datenschutzes von meinen und von mir zur Einsicht gewollten Daten mehr als verwundert. Meine Zustimmung zu meinem Vertrag gibt es und daran gibt es nichts zu deuten und ich werde mich da auch nicht bevormunden lassen. Es gibt klare Gesetze die ich einzuhalten habe und die auch ein Provider einzuhalten hat. Gebe ich den Auftrag, meine Daten zu speichern, will ich das so und ich will diese auch für mich nutzen. Das ist keine Auslegungssache. An die Daten komme ich nur als legitimierte Person und der Rest liegt dann in meiner Verantwortung.

    Oder bekommt ihr auch nur einen Kontoauszug, wenn das Konto ins Minus gerät? Auch dafür muss ich mich legitimieren. Wenn ich das im Auftrag machen würde, brauche ich auch dafür das Einverständnis. Ansonsten mache "ich" mich strafbar, nicht die Bank, oder wie hier vorgeschoben, der Provider. Ich sammel auch nicht die Kassenzettel, um am Monatsende zu sehen, was ich alles ausgegeben habe. Dazu gibt es das als Auszug für alle Buchungen.


    Also lange Rede, kutzer Sinn: Verlange ich als Vertragspartner einen kompletten EVN mit "allen" meinen Daten, dann sollte das nach meiner Zustimmung völlig problemlos möglich sein. Haftbar dafür bin ich dann und niemand anders.

    Eben, es sind meine Daten die sowieso (hoffentlich nach aktuellen Datenschutzvorgaben) gespeichert werden. Es gibt ja in D genügend Interessenten für rückwirkende Auswertungen. Sieht man ja spätestens, wenn man überhaupt einen Vertrag oder was auch immer abschließen möchte, was man dazu alles von "seinen Daten" preisgeben muss, sonst dreht sich garnichts.


    Für mich alles nur vorgeschoben, um Geld und Arbeit zu sparen und Intransparenz zu schaffen. Es obliegt doch jedem Nutzer selbst, was er mit seinen Daten macht und der Provider hat ja nach dem Telekommunikationsgesetz eh Stillschweigen zu waren, von o.g. Interessenten mal ganz abgesehen.

    Wenn der Datenschutz da so sehr dagegen spräche, würden aber von mir genannte und nicht genannte Unternehmen für ihre gängige Praxis sehr schnell sehr grosse Probleme bekommen.

    Also zukünftig den mündigen Nutzer über seine Daten entscheiden lassen und gut.


    Vertragspartner/ Verwalter = völliger Käse. Wenn ich für jemanden verwalte, muss ich dessen Einverständnis zu allen Vertragsbestandteilen einholen. Punkt. Mache ich das nicht, mach ich mich strafbar, nicht der Provider. Der verlangt ja im Kleingedruckten, alle Betroffenen zu unterrichten und deren Einverständnis geholt zu haben. Ansonsten sind wir wieder beim vorhergehenden Satz.

    Hallo


    Ich komme von Callmobile Allnetflat (war dort seit Anbeginn) und dort gibt es natürlich einen EVN für "alle" Gespräche, wenn ich das wünsche. Auch dort habe ich schon immer im Telekomnetz telefoniert. Die Verbindungen nennen sich dann Gespräche innerhalb oder außerhalb Tarifoption und werden sogar fast live mit geringen Zeitversatz angezeigt. Warum geht das hier nicht, sind doch meine Daten und dafür muss ich doch auch explizit zustimmen? Für mich mehr als fragwürdig und ein Verlust an Service und Übersicht.

    Auch mein Festnetzprovider bietet auf Wusch einen kompletten EVN und dazu noch sofort nach dem jeweiligen Gespräch und zusätzlich als PDF zum Monatsende.

    Also mal bei den Chef`s anklingeln und für Klärung im Kundensinne sorgen. Wer den kompletten EVN nicht braucht, setzt dafür auch keinen Haken. So einfach ist das eigentlich.