PierreSeb
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo,
hier gibt es ja viele Äußerungen zur Nutzung von whatsapp und auch die AGB (nicht die Fußnoten, die haben ja einen anderen rechtlichen Charakter) ist da nicht so eindeutig. Eine Frage an "SOPHIE" liefert die Antwort: "Instant-Messaging-Dienste, die eine Voice-over-IP Verbindung herstellen, sind bei congstar AGB-seitig ausgeschlossen."
Da whatsapp ja gerade keine VOIP-Verbindung herstellt, ist whatsapp damit nicht erfasst; also erlaubt?
Vorab vielen Dank für die Antwort.
Pierre