Portierung ohne Kündigung bei Congstar

  • Hallo,
    Ich nutze den 9-cent-Tarif und habe da ein Datenpaket und 100-Minuten-Paket drauf gebucht.
    Ich würde jetzt gerne meine Nr direkt zur Telekom mitnehmen, aber meine Congstar-SIM behalten und in Zukunft als Datenkarte nutzen.

    Frage:
    - "normal" wäre wohl (wenn ich mir das richtig angelesen habe): vorzeitige Portierung beantragen, Congstar Bescheid geben dass die die Nr rausrücken (einfach per EMail oder wie?) und dann wäre meine Congstar-Karte für den Müll. Ich würde 25 Euro für die Portierung zahlen und das Restguthaben auszahlen lassen. Anschließend hole ich mir ne neue Congstar-SIM mit neuer Nummer und zahle wieder ein?

    Geht das nicht auch einfach so, dass ich meine Congstar-SIM behalte, einfach ne neue Nummer dafür kriege und gut? Idealerweise auch ohne die 25 Euro Gebühr, aber selbst wenn ich die zahlen müsste wäre es ja immer noch für beide Seiten deutlich einfacher?!

    Danke für jede Info dazu wie man das am Besten macht...

  • Hallo rogico,

    leider kann ich deine Daten nicht aufrufen da du hier nicht die Email-Adresse hinterlegt hast die du auch für deinen meincongstar Bereich benutzt hast.

    Wenn du den 9 Cent Tarif mit Vertragslaufzeit hast kannst du eine vorzeitige Portierung beantragen und bekommst dann für den Rest der Vertragslaufzeit eine neue Nummer.

    Viele Grüße
    Björn H.

  • Hallo Björn,


    danke für die Antwort. Habe meine EMail angepasst, guckst Du mal? Mein Tarif ist laut Seite "congstar Prepaid", also eigentlich keine Vertragslaufzeit?
    Heißt das dann es geht nicht?
    Die 25 Euro muss ich so oder so zahlen, oder?
    Danke!

  • Hallo rogico,

    bei Prepaid ist dies leider nicht möglich, d.h. du kannst natürlich deine Rufnummer zum anderen Anbieter mitnehmen aber dann wird dein Prepaid Tarif bei uns gekündigt.

    Viele Grüße
    Björn H.

  • Der Kunde ist nicht verpflichtet, zu kündigen. Wenn Congstar kündigt, dann gilt laut AGB eine Frist von einem Monat. Und für diese Zeit muss Congstar dem Kunden auf Wunsch eine neue Nummer zur Verfügung stellen. Der §46 TKG gilt auch für Prepaidtarife, wie mir von der Bundesnetzagentur bestätigt wurde.