Umzug ins Ausland: Wie Umstellung von Postpaid auf Prepaid

  • FelixK

    Hallo,


    ich ziehe zum 31.08. ins Ausland. Mir ist bekannt, dass ich bei Umzug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht habe. Ich würde jedoch bevorzugen, einfach meinen Vertrag (Surfflat 1000) in Prepaid umzuwandeln damit ich diesen weiternutzen kann und auf Reisen nach Deutschland die Tagesflats nutzen kann.


    Wie muss ich hierbei vorgehen?


    Danke,
    Felix

  • Daniel M.

    Hallo Felix und willkommen im Forum!


    Wir freuen uns natürlich dich nicht "komplett" als Kunden zu verlieren!


    Am Besten ist es, wenn du deine Kündigung (z.B. per Email) einsendest und direkt auf den Tarifwechsel hinweist. Du kannst das auch, wenn deine Kündigung per Mail vorliegt, auch im Chat einstellen lassen.


    Gruß, Daniel

  • FelixK

    An welche eMail soll die Kündigung gehen und muss ich irgendwelche Dokumente vorlegen um meinen Umzug ins Ausland zu belegen oder wird das Sonderkündigungsrecht auch ohne Belege gewährt? Wie lange ist die verbleibende Vertragslaufzeit unter Nutzung des Sonderkündigungsrechtes?

  • Rebekka K.

    Hallo FelixK,


    für den Mobilfunkbereich gilt das Sonderkündigungsrecht leider nicht. :S


    Richte dich hierper Mail an die Kollegen - die werden dir deinen restlichen Fragen beantworten.


    Grüße,


    Rebekka

  • FelixK

    Die Information dass das Sonderkündigungsrecht nicht gilt ist schlichtweg falsch pauschalisiert. Fakt ist, dass Mobilfunkdienstleistungen theoretisch auch im ausland erbracht werden können, jedoch nur mit für den Kunden unverhältnismäßigen Aufschlägen - somit würde jedes Gericht zu Gunsten des Kunden entscheiden.


    Letztendlich beziehe ich bei Congster hauptsächlich eine Datenflatrate, die nachweislich NICHT im Ausland erbracht werden kann - somit gilt das Sonderkündigungsrecht §46 TKG


    Bitte keinen Quatsch in diese Foren schreiben, in denen Kunden nach Informationen suchen. Wenn man sich als Anbieter dazu entscheidet, den Kundenkontakt in Form eines Forums zu führen sollten hier auch neutral richtige Antworten stehen.

    Ich erkenne bei §46 TKG keinen Absatz über Umzug ins Ausland. :huh:

    LG Chris

    "Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt." -- Forrest Gump


    "Verschiebe nicht auf morgen, was genausogut auf übermorgen verschoben werden kann.* -- Mark Twain

    Hallo,


    ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann wenn der Anbieter vertraglich geschuldete Leistung nicht (mehr) erbringen kann.
    Eine im Ausland nutzbare Datenflat ist aber keine vertraglich geschuldete Leistung (siehe Prepaid-AGB, Preisliste und Leistungsbeschreibung).