Welche Nutzungsmöglichkeiten bei abgelaufener SIM-Karte?

  • Matthias86

    Hallo,


    da bin ich wieder mal mit einer Frage. ;)


    Aufgrund meiner Kündigung kann ich am Sonntag den congstar Prepaid-Tarif letztmalig nutzen. Der neue Anbieter wird die Rufnummernportierung bis dahin aber nicht schaffen.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, inwieweit ich mit der abgelaufenen SIM-Karte ab Montag noch erreichbar bin.


    Dass ich keine Anrufe tätigen kann, keine SMS verschicken kann, die Datenverbindung nicht nutzen kann und im Ausland keine Anrufe empfangen kann ist, ist mir bewusst.


    Wie sieht es aber mit folgendem aus:
    1) Anrufe in Deutschland empfangen
    2) SMS in Deutschland empfangen
    3) Apps, wie z. B. Whatsapp, mit WLAN-Verbindung nutzen


    Ist die SIM-Karte ab Montag komplett "tot" oder sind die oben angeführten Tätigkeiten, die keine Kosten verursachen, noch möglich?


    Danke für eure Hilfe!

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  • Butler Parker

    Dein alter Anbieter muss dich bis zum Portierungstermin weiterversorgen.


    Damit die Weiterversorgung auch definitiv gewährleistet ist solltest du dich mal im Chat (Sprechblase oben im Banner) melden. Denn überall wo Menschen arbeiten kann es auch zu Fehler kommen und die Sim-Karte ist plötzlich doch deaktiviert.

  • Matthias86

    Für Leute, die vor dem selben Problem stehen, hier die Auskunft aus dem Service-Chat:


    Meine SIM-Karte wird deaktiviert.


    Deaktiviert bedeutet, dass meine Rufnummer aus ist, d. h. es gibt kein Empfang oder ausgehende Kontakte.


    Whatsapp über WLAN-Verbindung kann ich nutzen, da diese Tätigkeit nicht an die SIM gebunden ist.

  • ibomal

    Auszug der Bundesnetzagentur:

    Zitat


    Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunter-
    brechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andau-
    ern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und
    sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der
    bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

    Ich würde Congstar einen Hinweis darauf geben und mich nicht mit einer Deaktivierung abspeisen lassen.

  • Matthias86

    Hallo ibomal,


    vielen Dank für deinen Hinweis.


    Dann gebe ich den Ablauf der Kündigung/versuchten Portierung nochmal wieder, damit du (und auch die anderen BenutzerInnen) voll im Bild über die Situation sind und beurteilen können, ob die von dir zitierte Regelung von der Bundesnetzagentur auch in meinem (etwas verzwickten) Fall zutrifft.


    26.07: Kündigung abgeschickt
    27.07: Erhalt der SMS, dass die Kündigung eingegangen sei
    31.07: Erhalt der SMS mit der Kündigungsbestätigung und mit der Information, dass per E-Mail weitere Informationen folgen würden.
    04.08: Bis dahin kein Erhalt der E-Mail. Deswegen habe ich mich im Forum (siehe Frage zur Kündigungsbestätigung ) und daraufhin im Chat gemeldet. Daraufhin wurde mir die E-Mail zugeschickt mit der Information, dass ich den congstar Prepaid-Tarif am 07.08 letztmalig nutzen kann.
    05.08: Gang zum neuen Mobilfunkanbieter mit der Bitte, die Nummer portieren zu lassen.
    06.08 (heute): Den oben besagten Chat. Als Begründung, dass nichts mehr zu machen sei, wurde angegeben, dass eine Weiterversorgung nur bei bestätigter Rufnummermitnahme möglich sei, was derzeit nicht der Fall sei. Eine Kündigung könne nicht mehr zurückgenommen werden, da sie zu weit fortgeschritten sei. Die Kündigung wollte ich aber eh nicht zurücknehmen.


    Auf eure Reaktionen bin ich gespannt.

  • Algernon Moncrieff

    Moin moin,


    ich bin kein Jurist und das hier auch kein Jura-Forum, daher halte ich mich zur juristischen Situation zurück. Ich halte es aber für nachvollziehbar, wenn dem abgebenden Provider rein zeitlich eine Möglichkeit gegeben werden muss zu reagieren. Und wenn ich mir die Zeitstempel anschaue, die du angibst, ist das halt alles sehr kurzfristig. Wenn ich den von dir verlinkten Thread lese, war eine veraltete Mailadresse hinterlegt, sodass du nicht wusstest, dass die Kündigung eingestellt war. Was aber wiederum die Leute von Congstar nicht wissen konnten.


    Gestern hast du beim neuen Anbieter bestellt mit einer Rufnummernmitnahme. Weil du nichts von einer Bestätigung schreibst spekuliere ich mal, dass a) der neue Anbieter die Rufnummer noch nicht angefragt hat oder b) die Anfrage nicht erfolgreich war. Im Moment würde es daher noch nicht um eine Weiterversorgung bis zum Termin der Mitnahme gehen (weil es den noch überhaupt nicht gibt) sondern um eine Rücknahme der Kündigung. Eine Rücknahme ist aber von dir auch nicht gewünscht.


    Ich bewerte das Ganze (moralisch, nicht juristisch) als dumm gelaufen, dass man vergisst, seine Mailadresse aktuell zu halten kann passieren, ist aber halt auch nicht die Schuld von Congstar. Und dadurch muss die Mitnahme hier mit Hochdruck am Wochenende abgewickelt werden, was aber offenbar nicht geklappt hat (egal, ob nun der Anbieter noch nicht angefragt hat oder die Anfrage erfolglos war). :pinch:

  • Matthias86

    Weil du nichts von einer Bestätigung schreibst spekuliere ich mal, dass a) der neue Anbieter die Rufnummer noch nicht angefragt hat oder b) die Anfrage nicht erfolgreich war.

    Ich gehe davon aus, dass du damit die SMS meinst, mit der mir der neue Anbieter den Portierungstermin mitteilt. Nein, den Portierungstermin kenne ich derzeit nicht.

    dass man vergisst, seine Mailadresse aktuell zu halten kann passieren, ist aber halt auch nicht die Schuld von Congstar.

    Dieser Aussage muss ich widersprechen.


    Ich habe meine E-Mail-Adresse immer korrekt angegeben und aktuell gehalten. Nachdem ich die Kündigung abgeschickt habe, habe ich am 26.07 und 27.07 (neben der SMS betreffend Kündigungseingang) insgesamt drei E-Mails von Congstar erhalten u. a. betreffend Informationen zur Kündigung und einer Nachfrage zur Auszahlung des Restguthabens.


    Bis zum 31.07, als ich die SMS mit der Kündigungsbestätigung (aber nicht die E-Mail, um die es ja hier geht) erhalten habe, gab es keine weitere Kommunikation mit Congstar, weder per E-Mail noch anderswie. Also kann sich die bei Congstar hinterlegte E-Mail-Adresse gar nicht geändert haben.


    Das einzige, was ich mir vorwerfen kann, ist die Tatsache, dass ich nach der nicht erhaltenen Kündigungsbestätigung per E-Mail zu lange gewartet habe.

  • Ben H.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Matthias86,


    vorab schon einmal ein herzliches Willkommen im Forum.
    Hier scheint einiges, grade auch was die Kommunikation angeht, schiefgelaufen zu sein.


    Erst einmal ist es richtig, dass zu diesem Zeitpunkt keine Weiterversorgung möglich ist, da wir für diese auch immer eine positive Bestätigung der Mitnahme durch den neuen Anbieter benötigen. Da diese bei dir nicht vorliegt (die Mitnahme also noch nicht bestätigt ist und kein Termin für diese vorliegt), ist es auch nicht möglich eine Weiterversorgung einzustellen.


    Die Rufnummer muss in jedem Fall erneut (mit korrekten Daten) durch den neuen Anbieter angefragt werden.


    Viele Grüße,
    Ben

  • Matthias86

    Hallo Ben,

    Die Rufnummer muss in jedem Fall erneut (mit korrekten Daten) durch den neuen Anbieter angefragt werden.

    wieso muss die Rufnummer erneut angefragt werden?


    Die Rufnummer wurde frühestens gestern zur Mittagszeit angefragt. Kann man jetzt schon sagen, dass die Anfrage fehlgeschlagen ist?

  • Ben H.

    Hallo Matthias86,


    ja, wir haben bereits die Anfrage erhalten und es ist auch schon im System zu erkennen, dass es nicht geklappt hat.


    Die genauen Gründe kann ich hier im Forum leider nicht öffentlich mitteilen, diese solltest du am Besten einmal im Chat erfragen.


    Viele Grüße,
    Ben