Portierung fehlgeschlagen - Was muss ich beachten?

  • soundworx

    Es gibt immer zwei Arten von Vertragsauflösungen: freundlich und professionell oder auch mit maximalem Ärger und Frust. Bei ersterer Variante denkt man sich: ok, im Moment passen die Angebote nicht für mich, aber es ist ein guter Partner gewesen, daher würde ich bei Gelegenheit auch wieder zurückkehren. Bei der zweiten Variante denkt man: was für ein Sauladen, bin froh dass ich hier weg bin und ich komme nie zurück...


    Mein Eindruck ist dass Congstar die zweite Variante bevorzugt.


    Nachdem Congstar beschlossen hat, die Kunden aus den Altverträgen mit "irrtümlichen LTE Zugang" herauszudrängen, habe ich folgerichtig meine beiden Verträge gekündigt. Die Kündigung erfolgte ausdrücklich mit der Forderung nach Freigabe zur Portierung zum Vertragsende.


    Ich erhielt eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung. Ich erhielt eine weitere Email mit Der Info zum Vertragsende sowie dem Hinweis, dass ich nach einer weiteren Kündigungsbestätigung meine Rufnummern portieren könnte. Auch diese Kündigungsbestätigung habe ich erhalten. Alles übrigens in doppelter Ausführung für beide Verträge.


    Ich habe danach also einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter inklusive Rufnummernmitnahme beauftragt. Ergebnis: gescheitert wegen fehlendem Opt In. Hähhhh?


    Zwischenzeitlich erreichte mich ein Anruf der Kundenrückgewinnung. Kurzer Kommentar zwischendurch: ich halte diese Praxis für erbärmlich! Macht den Kunden gleich ein gutes offizielles Angebot, dann kündigt er erst gar nicht! Egal, ich habe das Angebot freundlich abgelehnt und die Dame erklärte mir, dass sie die Nummern dann jetzt zur Portierung freigeben würde. nochmals: HÄHHH????? Ich dachte mit der schriftlichen Kündigungsbestätigung wäre das längst passiert?


    Blutdruck auf 170, nochmal zum neuen Anbieter um den Vertrag nochmal mit Rufnummernmitnahme einzurichten. Gerade SMS vom neuen Anbieter erhalten: Rufnummer kann zur Zeit nicht portiert werden. Aaaarrrrgggghhhh! Blutdruck auf 190!!!!!!!! Was soll denn das? Ich erwarte sofortige Klärung und eigentlich solltet Ihr Euch darum kümmern, dass der neue Anbieter (ihr wisst ja wer das ist) jetzt eine neue Portierungsanfrage stellt, und dass diese diesmal erfolgreich ist.
    Ich bin jetzt echt mal sauer!

  • Eric F.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo soundworx,


    erst einmal muss ich sagen, dass es natürlich bedauerlich ist, dass du deine Verträge gekündigt hast und uns nun verlassen möchtest.


    Bezüglich der Rufnummernportierung kann ich dir sagen, dass es dabei zwei Möglichkeiten gibt, diese durchzuführen.


    Zum einen wäre das die vorzeitige Portierung, also während der alte Vertrag noch läuft.
    In diesem Fall wird das sogenannte Opt-In Verfahren genutzt, wodurch die Nummer zur vorzeitigen Abholung durch den neuen Anbieter bereitsgestellt wird. In diesem Fall bekommst du für die restliche Vertragslaufzeit eine neue Nummer zugewiesen.


    Zum anderen ist das die von dir gewünschte Rufnummernportierung zum Ende des Vertrages.
    Hierbei muss keine spezielle Freigabe der Nummer eingestellt werden, da der neue Anbieter die Nummer auch so zum Ende des Vertrages zu sich holen kann.


    Wichtig für beide Varianten ist aber auch, dass die Anfrage des neuen Anbieters zur Freigabemethode des alten Anbieters passen muss.
    Und genau daran hapert es bei dir gerade.


    Wie von dir gewünscht stehen die Nummern zur Abholung durch den neuen Anbieter zum Vertragsende bereit. Dein neuer Anbieter vermisst aber nun da Opt-In.
    Dies bedeutet, dass er vorzeitig nach den Nummer anfragt und du diese Art der Freigabe uns gegenüber ja gar nicht geäußert hast. Daher konnte die Anfrage nur abgelehnt werden.


    Du hast nun wiederum auch zwei Möglichkeiten wie es weitergeht:
    Entweder du sagst deinem neuen Anbieter, dass er die Nummer zum Vertragsende anfragen soll oder du teilst uns über Chat, Hotline oder Kontaktformular mit, dass die Nummer vorzeitig freiggeeben werden soll. Dann erhälst du dazu eine Bestätigung per E-Mail und kanns im Anschluss an diese Bestätigung dem neuen Anbieter mitteilen, dass er jetzt auch vorzeitig nach der Nummer anfragen soll.
    Am einfachsten wäre hier wohl Variante 1, aber die Entscheidung liegt natürlich letzendlich bei dir.



    Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen, damit sich dein Blutdruck wieder etwas senkt.


    Viele Grüße
    Eric

  • soundworx

    Hallo Eric.


    Danke für Deine Antwort. Die Richtung des Hinweises war gut, aber ganz so einfach ist es in Wahrheit dann doch nicht.
    Man könnte den Eindruck bekommen dass beide Seiten das Portierungsverfahren absichtlich verkomplizieren und sabotieren.


    Ich war also heute zum dritten Mal beim neuen Anbieter. Dort habe ich zunächst Unverständnis geerntet. Was hat die Telekom gemacht? Sie haben die Portierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angefragt. Somit haben die meine Vorgabe zwar sinngemäß umgesetzt aber nicht wortwörtlich.
    Seltsamerweise hat Congstar kein Problem damit, die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt " im Zusammenhang mit meiner Kündigung richtig zu verstehen und umzusetzen. Bei der Portierung wird diese Formulierung aber anscheinend absichtlich falsch als "sofort" interpretiert und somit die Anfrage wegen eines fehlenden Opt In abgelehnt. Komisch, oder?
    Erinnert mich stark an die Situation beim Einschenken eines Glases: Sag "Halt" wenn es genug ist. Nur um dann bei dem Wort "Stop" fröhlich bis zum Überlaufen weiterzugiessen.


    Meine Güte, Ihr gehört zum selben Konzern, sprecht die selbe Sprache und versteht Euch trotzdem nicht!


    Die Portierung hat jetzt übrigens geklappt, leider sind wir aber wohl einen Tag nicht erreichbar. (wegen der 14 Tage Frist?) Danke dafür...
    ?(

  • thunder

    Was kann Congstar oder die Telekom dafür, dass es unterschiedliche, gesetzlich vorgeschriebene Prozesse gibt, über die du dich nicht informiert hast und weswegen die Telekom eine falsche Anfrage gestellt hat, die Congstar ablehnen musste?
    Die beiden Vorgänge haben potentiell massiv unterschiedlichen Einfluß auf deine Verträge, deswegen darf da nicht interpretiert werden. es gibt Anfrage A und B, die mit Freigabe A und B übereinstimmen muss.

  • soundworx

    Ich bin da leider komplett anderer Meinung. Leider sprechen die beiden Teile eines Konzerns unterschiedliche Sprachen.
    Der Ausdruck "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" den die Telekom verwendet, benötigt keinerlei Interpretation, denn es gibt da nur zwei Möglichkeiten: Opt In liegt vor: sofort!, Opt In liegt nicht vor: zum Vertragsende!


    Ich bin "nur" ein Verbraucher. Wenn es tatsächlich notwendig ist, daß ich erst Gesetze lesen muss um eine ganz normale Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, dann haben die Geschäftspartner vergessen was Kundensrvice bedeutet.


    Ist aber auch egal. Nachdem der Threadtitel bereits beschönigend korrigiert wurde habe ich das Interesse an der Diskussion eh verloren.

  • Hieronymus B.

    Hallo soundworx,


    da das Gefühl kenne, dass man kriegen kann, wenn man das Gefühl hat, dass Unternehmen eine andere Sprache sprechen als der normale Kunde, habe ich gerade einfach mal den Bestellvorgang bei der Telekom online ausprobiert.


    Jetzt bin ich aber an den Punkt gelangt, an dem ich dein Meckern nicht mehr verstehe.
    Bei der Angabe, wenn man seine Rufnummer behalten möchte, gibt es 3 Auswahlmöglichkeiten:

    Das sind exakt die Angaben, die dir hier auch genannt werden. Du hast offenbar klar eine der Möglichkeiten ausgewählt.
    Ich verstehe nicht ganz, wo beide Konzerne in diesem Fall andere Sprachen sprechen? In dem Fall liegt das Problem wohl anscheinend nicht an den Unternehmen.

  • ex kunde

    Ach so, nur um das klarzustellen: der Threadtitel wurde von einem Moderator verändert und damit absolut verfremdet. Jetzt hört es sich so an als ob mir von Anfang an klar war, dass natürlich ich alles falsch gemacht habe. Ganz mieses Spiel! Selbst wenn ihr mir 110% bewiesen hättet dass ich komplett falsch liege, ist das hinterlistig. Zumindest sollte ein eindeutiger Hinweis erfolgen, das der Threadtitel verändert wurde.
    Macht Euch Euer eigenes Bild von dieser Manipulation.

  • Eric F.

    Hallo Ex Kunde,


    bei der Änderung ging es in keiner Weise darum dir eine Schuld zuzuweisen oder ähnliches. So etwas liegt uns gänzlich fern und es gibt auch überhaupt keinen Grund für uns so etwas zu tun.
    Der Titel wurde angepasst, damit dieser das Problem treffender beschreibt und auch andere Kunden mit einem ähnlichen Anliegen den Thread finden können und so an hilfreiche Informationen kommen.
    Ich denke bzw. hoffe das du dafür Verständnis hast.


    Viele Grüße
    Eric

  • ex kunde

    Hallo Eric.


    Mal so grundsätzlich: Ihr seid hier die Hausherren und könnt natürlich tun und lassen was Ihr wollt, aber: wenn Ihr den Post eines Mitglieds ändert, und sei es nur die Überschrift, ist es für mich ein Gebot der Fairness das auch so kenntlich zu machen. Ich weiß dass Ihr das macht wenn Ihr einen Post inhaltlich verändert, aus was für Gründen auch immer. Aber genauso ist es meiner Meinung nach auch geboten wenn Ihr die Headline verändert. Also kurzer Mod Hinweis im ersten Post dass die Headline asu "Gründen die mir vollkommen egal sind" verändert wurde. Fair enough?
    Mit dem Thema ansich bin ich durch. Da kommen wir nicht mehr zu einer gemeinsamen Meinung...

  • zickezacke333

    wenn Ihr den Post eines Mitglieds ändert, und sei es nur die Überschrift, ist es für mich ein Gebot der Fairness das auch so kenntlich zu machen.

    Das dürftest nicht nur du so sehen - es ist eine Frage der Höflichkeit dir gegenüber - und der Fairniss gegenüber den anderen Lesern !
    Daher die direkte Frage an das Moderatoren Team - warum werden geänderte Titel nicht deutlich (also im Titel) als "geändert" gekennzeichnet ?