Moriarty vorab der Hinweis: das hier ist keine steuerliche Beratung. Für eine zuverlässige Aussage muss ein Steuerberater herangezogen werden.
Den Nachweis für die Einkommenssteuererklärung kannst du mittels Quittung nachweisen. Beim Kauf im stationären Handel kannst du den Bon nutzen. Bei Komfortaufladung (SEPA Mandat / Lastschrift) deinen Kontoauszug.
Wenn es um die Erstattung von dienstlich geführten Gesprächen geht, kannst du den Verbindungsnachweis nutzen.
Da du bei Prepaid nur Guthaben verbrauchst, gibt es über den Verbrauch keine Rechnung. Die Rechnung bekommst du nur an der Stelle, an der du das Geld in die Guthabenkarte / den Code tauschst.
oder für den Chef zur Bereitschaft erreichbar sein muss,
Wenn der Chef dich anruft entstehen dir erstmal keine Kosten. Da kannst du auch eine Prepaidkarte mit 0,- haben und bist erreichbar.
oder damit gelegentlich auf das Firmennetz zugreife
Dafür sollten aber nur zugelassene Dienstgeräte genutzt werden. Da geht’s ja auch um Sicherheit usw. Somit ist ein Diensthandy auch im Interesse des AG.
Aber auch kostenpflichtige Datenverbindungen sollten in der Verbrauchsübersicht auftauchen und gegenüber dem AG abgerechnet werden können.