Alles anzeigenSchon, aber nicht Congstar als Reseller einer "Fremdleitung". Wenn könnte dies nur den "Eigentümer" der Leitung treffen.
Das sind in Deutschland wenige Anbieter, wie z.B. Telekom, Vodafone, Deutsche Glasfaser,.....
Und die BNetzA kann dir da auch neben einen DLS-/Glasfaseranbieter, auch Mobilfunk oder SAT-Internet empfehlen.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, das die BNetzA einen Anbieter verpflichtet hatte.
Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung, da ich hier meine Einschätzung nenne.
Das klingt für mich auch wesentlich logischer. Einen Reseller zum Vertrag zu verdonnern, obwohl ihm die Leitung nicht mal gehört, wäre schon eine ziemlich interessante Konstruktion.