Hallo de_ta und willkommen im Forum 
Schließt der Widerruf nicht auch den Portierungsauftrag mit ein, sodass ich nach stornierter Kündigung des Telekom Vertrags meine Rufnummer mit diesem weiternutzen kann?
Der Widerruf vorm Datum der Rufnummerportierung schließt mit ein, dass die Rufnummerportierung mit dem alten Anbieter abgebrochen wird, sofern das noch möglich ist. Aber hier besprechen sich beide beteiligten Anbieter.
Wichtig ist, dass du uns die Stornierung zeitig vor dem Portierungsdatum geschickt hast und wenn du nicht bis Freitag von uns gehört hast, empfehle ich dir, dass du in unserem Chat mal nach dem Status nachfragst.
Wie thunder schon richtig mitteilt, solltest du deinen abgehenden Anbieter ebenfalls kontaktieren und dein Vorhaben mitteilen. Nur dort kann man dir sagen, ob der ursprüngliche Vertrag wieder aufgenommen werden kann.
Allerdings ist die Portierung ja noch nicht erfolgt und den zugehörigen Vertrag habe ich widerrufen. Wird dann trotzdem die Portierung durchgezogen, sodass meine Rufnummer verloren geht?
Das machen wir im für dich ungünstigsten Fall. Wichtig ist, dass die Rufnummer nicht verloren geht. Da ist eine Portierung und dann Zurückportierung nicht gänzlich unvorstellbar, kommt aber ganz selten vor.
Liebe Grüße,
Fynn