Hab mir deinen anderen Beitrag mal durchgelasen und bin geschockt. Warum hast du denn nicht einfach die 15 € überwiesen als die gesagt wurde, dass die Rückbuchung nicht möglich ist. Das eine Verrechnung nicht möglich ist wurde dir auch schon mehrfach gesagt.
Tut mir sehr leid aber dass Fass mit dem Inkasso hast du meiner Meinung nach selber provoziert.
Du kannst dich natürlich an die Medien wenden aber das würde ich mir gut überlegen. Sowie ich das sehe lässt sich der Fall wie folgt zusammenfassen:
- Guthabenaufladung wurde doppelt vorgenommen
- du hat gebeten die Doppelte Aufladung zurückzubuchen
- dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist
- du hast die 15 € zurückbuchen lassen, damit hattest du die 15 € noch auf dem Guthabenkonto sie fehlen aber congstar durch die Rückbuchung
- danach kam natürlich die Zahlungsaufforderung
- du hast gekündigt mit dem Hinweis, dass die Aufforderung mit dem Guthaben verrechnet wird
- dir wurde mitgeteilt, dass dies nicht geht
- Mahnstatus mittlerweile so hoch, dass die Forderung an Inkasso ging - da sind dann natürlich die Gebühren fürs Inkasso dazugekommen.
Ich seh natürlich nicht deinen Schriftverkehr mit congstar aber so habe ich deine Schilderung verstanden. Entschuldige falls ich etwas übersehen habe. Spätestens bei der letzten Mahnung hätte ich doch das Geld überwiesen, es wird ja bei der Auszahlung des Restguthabens dann automatisch mit einander verrechnet, allerdings erst auf deinem Bankkonto.
Wenn ich du wäre würde ich schnellstmöglich die Forderungen erfüllen, Inkasso kann sehr schnell sehr teuer werden, dass wär es mir nicht wert