Cryptax
unregistrierter Benutzer (Gast)
Hallo liebes Forum,
nach längerem Hin und Her mit Congstar (per Chat aber auch über die Hotline) stehe ich immernoch vor einem Problem. Heute habe ich es erneut über den Support Chat probiert und der Kundenberater (Phillip ...) betreute mich dort. Ihm schilderte ich mein Problem nun zum mittlerweile 4ten mal und habe immernoch keine zufriedenstellende Lösung meines Problems.
Grundsätzlich besteht mein Problem darin, dass ich kostenpflichtige Apps auf meinem Handy (LG Optimus 4X HD falls wichtig) erwerben möchte und mir VOR Kauf der Sim mit folgendem Tarif
(congstar 9 Cent Tarif flex mit zugebuchter Surf flat 1000) mir zugesichert wurde dass eine Bezahlung über die Handyrechnung kein Problem ist. Ich stehe seit einigen Tagen auch mit Google Play direkt im Kontak zu Lösung des Problems aber weder Congstar noch Google Play können mir eine Lösung meines Problemes unterbreiten Nachstehend ein kleiner Auszug aus dem Google-Play-Hilfe-Bereich
"Option zur Abrechnung über den Mobilfunkanbieter fehlt
Damit Ihnen die Option zur Abrechnung über den Mobilfunkanbieter angezeigt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie nutzen das Netz Ihres Mobilfunkanbieters (3G/4G) und kein WLAN.
- Sie tätigen Käufe bei Google Play auf Ihrem Gerät und nicht im Web.
- Ihr Status bei Ihrem Mobilfunkanbieter ist einwandfrei und Sie haben
den Höchstbetrag Ihres Mobilfunkanbieters für monatliche Ausgaben nicht
überschritten. - Bei Ihrem Gerät bzw. Tarif ist die Option für Käufe von Premium-Inhalten aktiviert.
- Ihr Gerät muss für die direkte Abrechnung über den Mobilfunkanbieter eingerichtet sein.
Stornierungen von direkt mit dem Mobilfunkanbieter abgerechneten Käufen
Direkt mit dem Anbieter abgerechnete Käufe, die nicht von Ihrem
Mobilfunkanbieter autorisiert werden, werden unverzüglich storniert.
Nähere Informationen zur Ursache für die fehlgeschlagene Autorisierung
erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter."
Der Kundeberater konnte mir heute nicht einmal die Frage ob die Punkte 3-5 zutreffen beantworten. Seine Worte waren (nicht wortwörtlich) Hiermit sei die Zuständigkeit bzw seine Hilfeoption überschritten und ich solle mich doch ans Forum wenden ...
Ich hoffe hier auf eine baldige und zudem auch zufriedenstellende Lösung meines Problems zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian