
Doch, Google ist der Anbieter der App. Man kann jetzt anfangen ganz kleinlich die juristischen Definition rauszusuchen, warum Anbieter und Herausgeber nicht das selbe sein soll. Das überlasse ich gerne anderen, wenn sie nichts besseres zu tun haben.
Und natürlich wurde Google von Congstar beauftragt, die App anzubieten und zu verbreiten. Selbstverständlich gibt es da einen Vertrag und selbstverständlich ist hierbei Google der Dienstleister für Congstar. Das kann man dann Subunternehmer nennen - man kann aber auch hier wieder versuchen kleinlich zu diskutieren.
Am Ergebnis für die DSGVO ändert das aber ja nichts.
Und für mich ändert das als Nutzer schonmal gar nichts. Congstar verweist mich auf deren App und sagt, ich soll sie bei Google herunterladen. Und Google sagt: Die App gebe ich nur her, wenn ich dich "freiwillig" ausspionieren darf. Wenn ich dann freiwillig nein sage und daraufhin Google den Download verweigert, sagt Congstar dann: Da haben wir gar nichts mit zu tun? Das wird dann schnell kafkaesk.