Hallo mdd,
die AGB ist dahingehend vor dem Hintergrund der Reaktivierung wirklich etwas missverständlich.
Die Reaktivierung ist dabei aber gar kein Bestandteil der AGB. Wir gehen mit diesen aus Gründen der Kundenbindung aber natürlich sehr kulant um.
Die entgültige Deaktivierung meint hier entsprechend aber die Deaktivierung nach Ablauf der sogenannten Messagetime, also die Zeit von der Benachrichtigung der Deaktivierung bis zum Ablauf der benannten Aufladefrist.
Dazu hat Linda dir dann eine individuelle Lösung angeboten. Wir versenden diese dabei regelmäßig als E-Mail, weil wir gerne alle Umstände würdigen und uns die Diskussion ersparen wollen, dass doch Kunde XY dieses und jenes angeboten bekommen hat. Die Lösungen die wir erarbeiten und auch die Höhe etwaiger Gutschriften sind stets Einzelfallentscheidungen.
Du kannst mich natürlich auch hier wissen lassen, ob du darauf zurückkommen willst.
Hallo harzer66,
diese Aspekte haben wir natürlich im Blick und gehen gerade zum Beispiel dazu über Nachrichten bei Stammdatenänderungen zu versenden. Wir haben auch seit jeher eine umfangreiche Fachabteilung, die sich mit Betrugsfällen jeder Art auseinander setzt und hier auch immer eine für die Kunden zufriedenstellende Lösung gefunden hat. Die Entscheidung Aufladungsbeträge nicht länger anzuzeigen geht hier aber natürlich ebenfalls mit Datenschutz einher. Wenn du dazu Rückfragen hast, helfen dir unsere Serviceagenten aber natürlich gerne dabei, auch einen Blick auf weiter zurückliegende Aufladungen zu erhalten.
Viele Grüße
Jonathan