Wenn der Kunde aber nach 25 Tagen nur 2% seines vorausbezahlten Volumens verbraucht hat, wird er um 98% über den Tisch gezogen.
Aber man zahlt ja nicht nur für das Datenvolumen sondern auch für einen Aktivitätszeitraum in Form der Tariflaufzeit, daher kann sich eine Erstattung nicht alleine nach dem Datenvolumen richten. Sonst könnte man ja jedes mal nach 25 Tagen, wenn man merkt, dass man bisher kaum Datenvolumen gebraucht hat, den Tarif wechseln und bekommt fast die gesamte Tarifgebühr für diesen Monat erstattet.
Ach?
Sagtest du nicht eben, kaum jemand ginge davon aus? Sind jetzt "kaum jemand" die meisten Anwender?
Meine erste Aussage war auf die Erstattung und die andere auf den Tarifwechsel zum Ende der Laufzeit bezogen.
Insgesamt bin ich da aber schon bei dir, dass man es technisch besser lösen sollte und mit ein bisschen Entwicklungsaufwand auch könnte
Wobei das technisch bei den Mobilfunkplattformen manchmal dann doch gar nicht so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint ![]()