An sich würde meiner Meinung nach sowas deutlich gekennzeichnet in das unterbreitete Angebot gehören
Die AGB findest du transparent auf der Website und finden auch bei der Bestellung Erwähnung.
Ich habe schon einige AGB gelesen - die von congstar haben zwar auch den ein oder anderen Fehler, aber sind soweit sehr gut verständlich und transparent geschrieben.