Bisher hast du ja noch Zugriff auf das Webkundencenter. Einzig der Rechnungszugriff rechtfertig derzeit das Webkundencenter. In anderen Punkten ist das KC kein Bestandteil der AGB - aber das ist dir sicherlich bekannt?
Würde eine vertraglich zugesicherte Leistung entfallen, kannst du entsprechende Folgen daraus ziehen.
Da so erstmal kein Verstoß gegen die Leistungsbeschreibung bzw. AGB vorliegt, kann da auch erstmal nichts gemacht werden.
Sobald es an die echte Abschaltung geht, werden wir sicherlich eine AGB Änderungsmitteilung erhalten.