Nachtrag:
Ich bin ja lösungsorientiert.
Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert und er hat sich die Verkaufsseite näher angeschaut.
Auf den öffentlichen direkt einsehbaren Seiten wird erwähnt, dass es ein gelsitetes Handy aus der Verkaufsseite sein muss. Dies habe ich offenbar übersehen. Okay, soweit okay.
Nicht okay: in den Bedingungen ist versteckt, dass ihr bzw euer Partner euch herausnehmt, ein Gerät nicht anzukaufen. Dies ist lediglich irgendwo im Kleingedruckten versteckt.
Da eure Bedingungen sogenannte AGB sind, also für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften nicht individuell vorbereitete Bedingungen, unterliegen diese AGB der AGB-Kontrolle des BGB. Da ist ganz klar geregelt, dass in den AGB keine überraschenden Regelungen enthalten sein dürfen. Es ist also überraschend einzustufen, das ein gelistetes Handy auf einmal auf Grund des Zustandes nicht mehr angekauft werden kann.
Mein Anwalt hat sich auch die weiteren Geräte der Liste angeschaut und hat geprüft, welchen Betrag euer Partner für einzelne Handys denn als Angebot macht.
Hier beispielsweise das BQ Aquaris X in 32GB.
Für dieses Handy weißt euer Partner einen Angebotspreis von 3 Euro (!!!) aus.
Demnach ist klar, dass hier offensichtlich Handys mit geringem Wert angekauft werden. Bei einem Rechtsgeschäft über 3 Euro (!!!) ist die zu prüfende Tiefe der AGB auf Käuferseite (als dem Nichtverwender der AGB) sehr gering. Bei einem Rechtsgeschäft über 3 Euro (!!!) darf um so mehr davon ausgegangen werden, dass keine Nachteiligen und überraschenden Klauseln in den AGB stehen.
Daraus ergibt sich: Die Klausel, das beschädigte Geräte nicht angekauft werden, ist bei einem Kaufpreis von 3 Euro (!!!) sehr eindeutig nicht wirksam.
Nun zu meiner Lösungsorientiertheit:
Ich habe soeben das hier benannte Gerät (BQ Aquaris X 32GB) gebraucht für inkl Versand 50 Euro erworben. Demnach verfüge ich bun über ein berechtigtes Gerät, was auch nach den nicht wirksamen Klauseln der AGB für 3 Euro (!!!) durch euren Partner gekauft wird und mich so berechtigt, diese 400 Euro Ankaufsbonus für mein Samsung Fold 8 zu erhalten.
Daraus ergibt sich weiter, dass mir abzüglich der 3 Euro Ankaufspreis eures Partner ein wirtschaftlicher Schaden von 47 Euro Aufgrund der nicht wirksamen AGB von euch und eurem Partner ergangen sind.
Um es kurz zu machen:
Gleicht ihr diese 47 Euro aus, werde ich von weiteren Schritten Abstand halten.
Zu eurem eigenen Schutz solltet ihr diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die AGB mit eurem Partner zu übersrbeiten und eure eigene Webseite rechtssicher und vor allem ohne Kundentäuschung zu ünerarbeiten.
47 Euro sind ein recht kleiner Schaden, davon wird auch bei euch niemand Problem kriegen.
Gerne bin ich auch offen für anderen Kompensationsangeboten eurerseit, welche ich auf Wirtschaftlichkeit prüfen werde.
Aber nachdem die Bestellung, die Lieferung, die Kommunikation, die Art und Weise des Supports von euch (nicht alle! Gerade der letzte war echt nett und wirklich bemüht!) ist dieser Ausgang so echt unschön und sollte so nicht sein!
Ich glaube auch ihr wollt eigentlich nicht, dass eure Kunden solche Erfahrungen mit eurem Angebot bzw den Angebot eures Partners machen...
Für eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Danke und trotz allem liebe Grüße aus dem schönen Windeck.
Xenatrix