Hallo,
ich frage für eine Familienangehörige:
Sie hat den Congstar Cyberdeal Flex M als Neukunde gebucht.
Die Rufnummernportierung wurde abgelehnt, weil der Nachname beim alten Anbieter und der jetzige Nachname nicht identisch sind. Nach der Hochzeit hat sie bei dem alten Anbieter keine Namensänderung durchgeführt und wird noch unter dem Mädchennamen geführt.
Congstar hat jetzt eine E-Mail geschickt und als eine Lösungsmöglichkeit die Übersendung der Eheurkunde empfohlen.
Meine Frage:
Macht es nicht mehr Sinn, beim alten Anbieter den Namen durch Übersendung der Urkunde abzuwarten und dann die Rufnummernportierung erneut zu beauftragen? Die Eheurkunde hat sie heute dorthin gesandt.
Wenn sie die Urkunde jetzt auch noch an Congstar sendet, dann überschneidet sich eine erneute Anfrage womöglich mit der Namensänderung beim alten Anbieter und es gibt wieder eine Ablehnung. Das sind meine Überlegungen.
Was empfehlt Ihr uns?
Viele Grüße