Beiträge von schlingo

    falls andere Kunden schlauer sind als ich es war, und VOR einem Wechsel aus einem alten Tarif (bei mir: SMART M flex") in einen "Wie ich will" -Tarif hier im Forum ein wenig Recherche betreiben


    Hallo :)

    ganz offensichtlich hast Du Dich vorher nicht informiert. Hättest Du aber können und sollen, denn...

    Der Empfang hat sich drastisch verschlechtert! Ich spreche dabei für das Stadtgebiet von Dresden und für mehrere Gegenden, in denen ich im Altvertrag keine Schwierigkeiten hatte.


    Der Grund ist ganz einfach: Dein (inoffizielles) LTE ist weggefallen. Das ist aber längst kein Geheimnis. Durchsuche einfach das Forum. Dazu gibt es hier zahllose Threads.

    Also: Augen auf am Telekommunikationsmarkt.


    Genau. Informiere Dich beim nächsten Tal vorher.

    Glücklicherweise bin ich ja in einem Vertrag mit monatlicher Kündigung.


    Du kannst allerdings nicht mehr zurückwechseln.

    Gruß Ingo

    Wir hatten ja ausdrücklich "Rufnummernmitnahme zum Vertragsende" gewählt. Insoweit müsste die Portierung dann auch das Ende des alten Vertrags bedeuten. 8|


    Hallo :)

    argh, wer lesen kann... Ja, das hatte ich völlig übersehen, sorry. Ich gehe aber davon aus, dass Congstar die Nummer(n) übernehmen kann, wenn das von Deinem alten Anbieter bestätigt wurde.

    Gruß Ingo

    [...] der alte Anbieter bei den Kündigungsbestätigungen zickt – und dann der Portierung sofort zustimmt. :wacko:


    Hallo :)

    das sind auch 2 verschiedene Paar Schuhe. Portierung heißt ja (nur), dass die Nummer von Anbieter A zu Anbieter B übertragen wird. Bei Anbieter A bekommst Du eine einfach neue Nummer. Der bestehende Vertrag ist davon nicht betroffen und läuft unverändert weiter (siehe z.B. hier: Rufnummernportierung früher als 120 Tage vor Vertragsende). Erst die Kündigung beendet diesen Vertrag.

    Gruß Ingo

    Natürlich steht da nichts davon, dass es Verbesserungen für alle Kunden gibt, genauso wenig wie da steht, dass es für ausgewählte Kunden eine Verbesserung gibt. Der Sachverhalt der irreführenden Werbung beinhaltet schließlich, dass etwas suggeriert wird, was in Wahrheit nicht existiert.


    Hallo,

    das ist Deine Interpretation. Ich bin da dezidiert anderer Meinung. Du hältst uns hier sicher über Deine Beschwerde bei der VZ oder bei Gericht auf dem Laufenden. Dann wird sich ja herausstellen, welche Interpretation richtig ist.

    Gruß Ingo

    Eine Rechtsnorm (wenn Du es denn so nennen willst) wäre analog so referenzierten Quelle "irreführende Werbung" bzw. wie es die Bundesnetzagentur nennt "Wettbewerbsverstoß " der mit einer Täuschung der Verbraucher einhergeht. Die entsprechende News / Ankündigung bei Congstar nannte sich "Ab sofort mehr Datenpower für Neu- und Bestandskunden" und zu letzteren gehören zweifelsfrei auch Kunden mit einem Smart (S,M,L) Tarif.


    Hallo :)

    leider ist Dein zweiter Link kaputt. Rein von der Überschrift steht da aber nichts davon, dass es Verbesserungen für alle Kunden gibt. Für Prepaid gelten die ja z.B. auch nicht. Congstar hat jederzeit das Recht, das Angebot für bestimmte Kunden in bestimmten Tarifen zu verbessern. Das ist (auch für mich als) Prepaidkunde zwar bedauerlich, aber nicht zu ändern und nicht zu beanstanden.

    Dein kaputter Link ist vermutlich die Ankündigung [NEWS] Ab sofort mehr Datenpower für congstar Neu- und Bestandskunden hier im Forum. Ich lese da:

    Zitat von Congstar

    Bei congstar wie ich will – dem Wunschtarif in bester D-Netz-Qualität – profitieren Kunden dann je nach Option von bis zu doppelt so viel monatlichem Datenvolumen.


    und

    Zitat von Congstar

    Nutzer des flexiblen Tarifs congstar wie ich will haben ab Februar die Wahl zwischen folgenden Datenoptionen:

    • 100 MB bei max. 21 Mbit/s für 2 Euro/Monat
    • 400 MB bei max. 21 Mbit/s statt wie bisher 300 MB für 4 Euro/Monat
    • 1000 MB bei max. 21 Mbit/s statt wie bisher 500 MB für 8 Euro/Monat


    Bitte zitiere die Stelle, wo Deiner Meinung nach die Verdoppelung des Datenvolumens für die Smart-Tarife zugesichert wird. TIA

    Gruß Ingo

    Kunden die langfristig bei Congstar sind, werden quasi zu Kunden zweiter Klasse degradiert, aber das ist strategisch so gewollt *leider*! Sich dagegen auf zu lehnen hat wenig Aussicht auf Erfolg, denn bis die Verbraucherschutzzentrale anspringt, müssen schon mehr Kunden betroffen sein (siehe aktueller Fall von 02.2017 hier bei der Verbraucherzentrale).


    Hallo :)

    das finde ich interessant. Gegen welchen Teil der AGB bzw. welche andere Rechtsnorm verstößt Congstar denn Deiner Meinung nach in diesem Fall? Mit welcher Begründung soll die VZ (oder sonst jemand) "anspringen"?

    Die Problematik mit dem Wegfall von LTE ist natürlich der Grund, warum viele die Altverträge nicht aufgeben wollen.


    Das mag sicher so sein, reicht aber als Grund nicht aus, um ein Recht darauf zu haben, von Änderungen von Vertragsbedingungen in anderen Tarifen zu profitieren.

    Jedem Besitzer eines Altvertrages mit LTE kann ich nur raten, vor einem Wechsel des Tarifes LTE im Smartphone auszuschalten und dann die aktuelle Situation vor Ort zu prüfen.


    ACK.

    Gruß Ingo

    Ich habe vor kurzem auch den Wechsel von prepaid wie ich will nach Postpaid "congstar wie ich will" beauftragt, und das nur wegen der besseren Konditionen im Postpaid Vertrag. Ich frage mich warum es bei diesen beiden Angeboten überhaupt einen Unterschied in den Konditionen gibt?


    Hallo :)

    diesen Wechsel habe ich mir auch schon überlegt. Mich persönlich hält die nur im Prepaid verfügbare Messaging Option davon ab.

    Wann kommt die Rechnung für gewöhnlich bei dem Postpaid Vertrag?
    Wie ist bei dem Postpaid Vertrag der Abrechnungszeitraum? Monat für Monat, oder wird immer von dem Datum des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsumstellung ausgegangen?


    Im Gegensatz zum Prepaid ist der Abrechnungszeitraum bei Postpaid immer der Kalendermonat. Deine Rechnungen solltest Du also immer zu Anfang jeden Kalendermonats bekommen.

    Danke im Voraus!


    Bitte.
    Gruß Ingo

    [Opt-in bei Prepaid]
    Ja, das geht!


    Hallo Fynn :)

    danke, wieder was gelernt ;) Aber hat das für den OP irgendeinen Vorteil? Geht das z.B. schneller? Ich habe den OP auch nicht so verstanden, dass er seinen Prepaid bei Fonic behalten will. Was würdest Du denn konkret dem OP empfehlen? Opt-in oder Verzichtserklärung?

    Schnell und einfach im Service Chat


    In diesem Fall nicht, weil der OP ja von Fonic zu Congstar wechseln will ;)

    Gruß Ingo

    Ich muss mich dann praktisch nach der Anleitung "vor Vertragsende Rufnummer mitnehmen" halten, auch wenn es sich um einen Prepaidvertrag handelt, oder?


    Hallo :)

    nein. Du hast bei Fonic doch Prepaid, oder? Dann solltest Du nach der Anleitung "Prepaid Rufnummer mitnehmen" vorgehen.

    Oder normal kündigen und dann gleich neue Congstarkarte bestellen


    Nein, wenn Du bei Congstar eine neue Karte ohne Portierung bestellst, bekommst Du ja eine neue Nummer.

    Sorry, falls es sich doof anhört, bin aber da, wie gesagt noch unsicher!


    Wird schon :)

    Gruß Ingo

    Wie muss ich jetzt dabei genau vorgehen (Reihenfolge), damit das alles sauber klappt!


    Hallo :)

    So funktioniert die Rufnummernmitnahme

    Funktioniert das mit Prepaid zu Prepaid ohne Probleme?


    Grundsätzlich ja. Probleme kann es natürlich immer geben, insbesondere wenn man sich nicht peinlich genau an die Anleitung hält.

    Danke.


    Bitte und HTH
    Gruß Ingo

    Da fragt man sich halt, wozu gibt es Gesetze wenn sich niemand daran hält?


    Hallo :)

    weil Du bei Nichtbefolgen dagegen vorgehen kannst. In diesem kannst Du AFAIK nicht selbst klagen, sondern musst Dich bei der BNetzA beschweren. Die klären das dann mit dem Provider. Du kannst den natürlich zunächst auch freundlich auf den Passus im TKG hinweisen und Dir weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

    Gruß Ingo

    Bundesnetzagentur schreibt mir:
    "Weiterhin wird in den
    AGB von vielen Prepaid-Produkten geregelt, dass die Kündigung des Prepaid-Vertrages
    automatisch mit der Übernahme der Rufnummer erfolgt, d. h. der Vertrag endet
    zeitgleich mit der Portierung der alten Rufnummer."


    Hallo :)

    das mag sein, ist hier aber völlig irrelevant.

    hieße also man hat bei Prepaid kein Anrecht auf vorzeitige Übernahme.


    Das entscheiden weder irgendwelche AGB, noch die BNA noch sonst jemand. Entscheidend ist das TKG. Wo genau wird dort zwischen Postpaid und Prepaid unterschieden? Inwiefern ist der Wortlaut missverständlich?

    Davon abgesehen ist die Frage auch eher akademisch. Wozu solltest Du unbedingt einen Prepaid-"Vertrag" nach Portierung der Nummer weiterführen wollen? Gemäß TKG hast Du ein Recht auf jederzeitige Portierung. Wenn der Provider den Vertrag danach beendet, wo ist das Problem? Notfalls schließt Du einfach einen neuen ab.

    Gruß Ingo

    Ich habe heute schon zweimal im Chat und einmal über das Kontakt Formular versucht das Problem zu klären. Leider ohne Erfolg, vielleicht ist man hier hilfsbereiter.


    Hallo :)

    widerrufe den Vertrag über das Kontaktformular und bitte um eine entsprechende Bestätigung. Gib auch an, dass Du Dir weitere rechtliche Schritte (Strafanzeige) vorbehältst.

    Ich habe diesen Vertrag nicht abgeschlossen!


    Alles wird gut. Im Zweifel muss Congstar nachweisen, dass Du den Vertrag abgeschlossen hast.

    Gruß Ingo

    die Bundesnetzagentur schreibt:
    Nach § 46 Abs.</abbr> 4 TKG</abbr> kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig.


    Hallo :)

    das ist völlig korrekt. Weise Mobilcom auf den Wortlaut des §46 TKG hin. U.a. heißt es da:

    Zitat von TKG

    (1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses.
    [...]
    (4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können. [...] Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.


    Bei mir hat übrigens die vorzeitige Portierung von Mobilcom zu Congstar vor eineinhalb Jahren ohne Kündigung einwandfrei geklappt. Der Vertrag mit Mobilcom ist Ende letzten Jahres nach Ende der Vertragslaufzeit ausgelaufen.

    Gruß Ingo

    ,,,das mit Deinen Kündigungfristen beim alten Provider zusammenhängt.


    Hallo :)

    nein. Davon abgesehen, dass Du natürlich auch zum Ende der Vertragslaufzeit portieren kannst, besteht nach § 46 (4) TKG ein Anspruch auf jederzeitige Portierung (siehe dazu auch bei der BNetzA). Diese hat mit einer Kündigungsfrist überhaupt nichts zu tun. Der Vertrag läuft nämlich unabhängig von einer vorzeitigen Portierung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weiter.

    Gruß Ingo

    Davon abgesehen halte ich die hier immer wieder angeführte Argumentation "LTE war nie Vertragsbestandteil" bzw "Ihr bisheriger LTE-Zugang war ein Versehen ..." für äußerst fragwürdig.


    Hallo :)

    das darfst Du gerne tun. Aber rein rechtlich gesehen hast Du mit Deinem Vertragspartner einen Vertrag zu genau festgelegten Bedingungen abgeschlossen, die in den AGB definiert sind. Diesen AGB hast Du bei Vertragsabschluss zugestimmt. Solange Dir dort kein LTE zugesichert wird, darf Dir es Congstar selbstverständlich aus Kulanz (oder beliebigem sonstigen Gründen) gerne zur Verfügung stellen. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Das ist die rein rechtliche, aber letztlich entscheidende Seite.

    Wie gesagt, seriös ist anders.


    Die Kundenfreundlichkeit ist eine andere Seite der Medaille. Darüber lässt sich mit Sicherheit diskutieren.

    Gruß Ingo