Kosten für "Teilnehmer ist nicht erreichbar" ?

  • mibo

    Hallo an alle,


    folgendes Problem.


    Ich bin mit dem Rundum-Sorglos-Paket "Allnet Flat L flex" Kunde bei congstar. Meine Freundin hat einen Mobilfunkvertrag bei Vodafone und einen Festnetzanschluss bei Alice.


    Wenn sie mich anruft, und ich sie "wegdrücke", werden ihr bei Vodafone und Alice Kosten in Rechnung gestellt. Angeblich weil congstar diese erhebt. Meine Mobilbox ist ausgeschaltet, alles was die "Wegdrückten" zu hören bekommen ist die Ansage "Der Teilnehmer ist derzeit nicht zu erreichen". Ich (nur ich) bekomme nach dem "wegdrücken" eine SMS mit dem Inhalt "Entgangener Anruf:...am..., um..., Ihre Telekom".


    Jetzt finde ich im congstar Forum zwei, meiner Meinung nach gegensätzliche Aussagen der Moderatoren:


    Abzug der Kosten für Ansage nichterreichbar?

    Zitat

    Dieser Komfortdienst "Entgangene Anrufe per SMS" bzw. "Anruferinnerung per SMS" ist für alle congstar Kunden bereitgestellt...

    [HOW TO] Komfortfunktionen: Immer erreichbar ohne die Mailbox

    Zitat

    Für alle Anrufer ist dieser Dienst kostenfrei. Dem angerufenen congstar-Kunden entstehen ebenfalls keine Kosten. Der Dienst ist standardmäßig eingerichtet.

    Berechnet congstar für den aufgeführten Sachverhalt irgendwelche Kosten? Entstehen dem Anrufer aus Fremdnetzen also Kosten? Wenn nein: Wie kann ich das dem Fremdnetzbetreiber beweisen?


    Danke für die Antwort, Mi

  • Thomas S.

    Guten Abend mibo,


    die Ansage "nicht erreichbar" kostet natürlich wie immer nichts! Richtig ist aber, dass es sogenannte komfortfunktionen gibt, darunter z.B. die Rückrufbitte per SMS, diese sind standartmäßig aktiv. Manche davon sind kostenlos, andere aber sogar mit Kosten für den Anrufer verbunden. Du kannst diese Dienste aber natürlich beliebig aktivieren oder deaktivieren lassen. Melde dich deswegen einfach bei den Kollegen im Chat, per Mail, oder an der Hotline... Wir können dies auch machen, du müsstest uns dann aber hier einmal mitteilen welche Funktionen du nutzen möchtest und welche nicht, eine Übersicht mit Erläuterungen hier !


    Besten Gruß,
    T.

  • mibo

    Hallo Thomas.


    Danke für die rasche Antwort. Ich bilde mir ein, lediglich die erste aufgeführte Komfortfunktion zu nutzen.


    Rückrufbitte per SMS an verpasste Anrufer: bitte ausschalten
    Anruferinnerung per SMS bei Wiederereichbarkeit: bitte ausschalten
    Rückruf bei Besetzt: bitte ausschalten
    Anklopfen: bitte ausschalten
    Makeln: bitte ausschalten
    Konferenzschaltung: bitte ausschalten


    Ich muss nun nochmal nachhaken, weil meine erste Aussage nicht korrekt war. Die Ansagestimme, wenn ich den Anrufer auf meinem Handy wegdrücke lautet: "Die gewählte Rufnummer ist besetzt. Wenn Sie eine Rückrufbitte per SMS senden möchten, drücken Sie die Eins. Wenn nicht, legen Sie einfach auf." Wenn der Anrufer nun also auflegt, sollte es für ihn doch kostenlos sein, egal aus welchem Netz dieser anruft. Oder etwa nicht? Wenn dies kostenlos ist, wie kann ich den Fremdnetzbetreibern dies beweisen?


    Grüße, Mi

  • Christoph S.

    Hi mibo,


    ich kann deinem Wunsch, die Komfortfunktionen zu deaktivieren, leider nicht nachkommen, weil ich mir deine Kundendaten nicht aufrufen kann. Bitte ändere die hier im Forum von dir hinterlegte Email Adresse auf die, aus deinem mein congstar Bereich. Dann können wir deiner Bitte Nachkommen.


    Zu deiner Frage,
    wenn jemand der bei dir anruft und der Dienst Rückrufbitte per SMS ist aktiviert, kostet tatsächlich bereits die Ansage.


    MfG,
    Christoph S.

  • mibo

    Hallo Christoph,


    danke für deine Antwort. Ich muss gestehen, dass ich darüber jedoch ziemlich überrascht bin. Ich verstehe nämlich gerade nicht was dort abgerechnet wird. Eine SMS wird nicht versendet, ein Gespräch kommt nicht zustande. Der Anrufer wird nicht auf eine andere Nummer bzw. die Mailbox umgeleitet. Der Anrufer hat auch keine Sonderrufnummer gewählt, bei der er davon ausgehen muss für eine Ansage zahlen zu müssen. Also was berechnet ihr? Wo kann ich, außer im congstar-Forum, nachlesen, dass bereits die Ansage kostenpflichtig für den Anrufer ist (AGBs, Tarifinformationen, Erläuterung der Komfortfunktionen)?



    Zu deiner Frage,
    wenn jemand der bei dir anruft und der Dienst Rückrufbitte per SMS ist aktiviert, kostet tatsächlich bereits die Ansage.


    Ich habe die entsprechenden Komfortfunktionen per Hotline ausschalten lassen. Die Geschichte ist also geregelt. Ich würde mich trotzdem über eine abschließende Antwort meiner Fragen freuen.


    Gruß, Mi

  • Fabian N.

    Hallo mibo,


    wenn alle Rufumleitungen aus sind, fallen für Anrufversuche auch keine Kosten an. Edit: Fynn


    Weitere Infos über die Kosten sind unter den AGB´s zu finden, dort gibt es Preislisten zu unseren gesamten Produkten.


    Viele Grüße,
    Fabian N.

  • mibo

    Hallo Fabian,


    danke für deine Antwort. Ich hatte auf eine abschließende Antwort gehofft. Leider tauchen bei mir nun noch mehr Fragezeichen auf.

    wenn alle Rufumleitungen aus sind, fallen für Anrufversuche auch keine Kosten an.

    Diese Aussage steht im krassen Widerspruch zu denen deiner Vorposter und besagtem Forumthreads. Ist der von mir geschilderte Vorgang (keine Verbindung, keine Anrufweiterleitung, keine SMS) für den Anrufer aus Nicht-Telekom-Netzen nun kostenlos oder nicht?


    Weitere Infos über die Kosten sind unter den AGB´s zu finden, dort gibt es Preislisten zu unseren gesamten Produkten.

    Ich bin jetzt die AGBs, die Leistungsbeschreibungen und die Preislisten durchgegangen. Ich konnte leider nichts finden wo geschrieben steht, dass besagter Dienst "Rückrufbitte per SMS" für den Anrufer kostenpflichtig ist, auch ohne dass dieser eine SMS anfordert. Kannst du mir bitte genauer sagen auf welcher Seite und in welchem Dokument dies zu finden ist?


    Vielen Dank für eure Mühe. :)


    Gruß, Mi

  • Hallo mibo,


    ich habe die Aussage von Fabian korrigiert. Aber alle Beschreibungen findest Du in der Tat in deiner Preisliste.
    Was die Berechnung angeht, wenn der Anrufer die Ansage hört, so wird diese Verbindung berechnet:

    Zitat

    Vorsicht:
    Für Anrufer aus jedem anderen Fest- oder Mobilfunknetz fallen Kosten gemäß seinem Tarif an. Diese Kosten entstehen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anrufer die Ansage dieses Dienstes hört, maximal jedoch für die Dauer der Ansage. Für Anrufer aus dem Netz von T-Mobile ist das kostenfrei. Falls ihr diesen Dienst wünscht, so kann er grundsätzlich einmal durch den congstar-Kundenservice freigeschaltet werden.


    Quelle


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • mibo

    Hallo Fynn,


    dann kann ich mir ja jetzt sicher sein, dass die Netzbetreiber meiner Freundin nicht irgendeinen Blödsinn erzählen. :)


    Mir ist jedoch noch immer nicht klar, was congstar da abrechnet. In meinem Beitrag #5 hatte ich bereits danach gefragt. Könnte mich bitte jemand aufklären?
    Weiterhin habe ich mir die Preisliste für meinen Tarif herrausgesucht. Ich finde dort keine Stelle, die die Komfortleistungen und deren Preise (auch für Anrufer) behandelt. Also, bitte ich auch hier um eine genauere Angabe wo ich diesbezüglich Aufklärung erhalte.


    Vielen Dank im Voraus und fröhliche Ostern


    Mi

  • Hallo mibo,


    der Anrufer baut bei der aktiven Komfortfunktion eine Verbindung zu den Netz-Serviceleistungen auf, welche Dir auch in der Leistungsbeschreibung auf Punkt 4 beschrieben wird.
    Inwiefern der Anbieter des Anrufers diese Verbindung in Rechnung stellt, kann man dort nachfragen.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • mibo

    Hallo Fynn.


    Ich habe hier gerade wirkliche Verständnisprobleme. Und ich hoffe du kannst den Knoten in meinem Kopf lösen.


    Du schreibst, dass der Anbieter des Anrufers bestimmt wie teuer die Ansage "Die gewählte Rufnummer ist besetzt..." wird. Dein Kollege Thomas S. schreibt gleich zu Beginn dieses threads, dass die Ansage "nicht zu erreichen" selbstverständlich kostenfrei ist. Wer bestimmt den nun ob Kosten für eine Ansage anfallen oder nicht? Congstar oder der Anbieter des Anrufers? ?(


    In der verlinkten Leistungsbeschreibung lässt sich unter Punkt 4 keine Information über die Komfortfunktion "Rückrufbitte per SMS an verpassten Anrufer" finden. Jedenfalls finde ich sie dort nicht.

  • Kein Problem, dann versuche ich mal Klarheit zu schaffen:


    1. Die Ansage "Die gewählte Rufnummer ist besetzt..." ist nicht kostenfrei, wenn der Ansage folgt, dass man eine SMS schicken kann. Das ist dann die Komfortfunktion und wird gemäß des o.g. Hinweises dem Anrufer berechnet. Sollte keine Komfortfunktion aktiv sein, so kommt eine leicht andere Ansage, welche dann kostenfrei für den Anrufer ist.


    2. Der Anbieter des Anrufers bestimmt den Preis zu einer Telefonie- Verbindung in das D1 Netz, welches congstar benutzt.


    3. Stimmt, ich hätte Punkt 6 der Leistungsbeschreibung mit erwähnen müssen:


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • mibo

    Okay. Also ist es so, dass Congstar bestimmt welche Ansage als Verbindung ins D1-Netz gezählt wird und welche nicht.
    Demzufolge hat Congstar festgelegt die Ansage "Der Teilnehmer ist nicht zu erreichen" nicht als Verbindung zu zählen. Für die Ansage "Die gewählte Rufnummer ist besetzt. Wenn Sie eine Rückrufbitte per SMS
    senden möchten, drücken Sie die Eins. Wenn nicht, legen Sie einfach
    auf." hat Congstar festgelegt, dass es sich um eine Verbindung handelt. Und dementsprechend rechnet der Anbieter des Anrufers dieses Gespräch ab beim Anrufer ab. Korrekt?


    Ich vermute die Grundlage für die Kostenerhebung fällt in die Kategorie 6.3? Kategorie 6.2 kann es ja nicht sein, da es nicht zu einem SMS-Verand kommt. Punkt 6.1 befasst sich mit Servicerufnummern und ist somit auch nicht Teil meines Anliegens.


    Ich glaube es ist so verwirrend für mich, weil die Telekom, bei der ich zuvor gewesen bin, für diese Ansage keine Kosten erhoben hat. Und wenn ich mich richtig erinnere hat das Vodafone (zumindest bis 2008 ) auch nicht getan.