Vertragsbeginn/Rufnummermitnahme Beginndatum ändern

  • Mini1202

    Hallo zusammen,
    ich habe heute einen Vertrag mit Rufnummermitnahme bei congstar abgeschlossen. Der derzeitige Vertrag bei der Telekom endet zum 26.11.16. congstar hat mir nun die Rufnummermitnahme ab 29.11.16 bestätigt. Geht das nicht lückenlos??

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  • Butler Parker

    Geht das nicht lückenlos??


    Du stellst die Frage dem Falschen. Der Termin für die Portierung wird vom alten Anbieter vorgegeben. Der neue Anbieter hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe.

  • Hallo Mini1202 und willkommen im Forum :thumbup:


    der Tag für die Portierung wird zwischen den beiden Anbietern (abgehend und aufnehmend) vereinbart. Dabei müssen Feiertage, Kündigungsfristen, Bestellfristen berücksichtigt werden, daher kann es manchmal vorkommen, dass ein Vertrag vor dem Tag der Portierung gekündigt wird.


    Aber wir schon korrekt geantwortet wurde, ist der alte Anbieter dann in der Pflicht die Rufnummer bis zum Tag der Portierung weiterzuversorgen.
    Also bist du lückenlos erreichbar und das ist wichtiger als das Datum auf der Kündigung.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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  • Butler Parker

    der Tag für die Portierung wird zwischen den beiden Anbietern (abgehend und aufnehmend) vereinbart.


    Was stimmt jetzt? Wird der Tag der Portierung zwischen beiden Anbietern vereinbart, also abgesprochen oder wird der Termin dem neuen Anbieter vom alten Anbieter nur mitgeteilt.
    Siehe HIER

    Wenn alle Daten passen, teilen wir dem neuen Anbieter einen Termin für die Portierung am Tag X mit.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Butler Parker,


    die Vereinbarung stimmt. Aber man darf sich das nicht als eine Art Gespräch vorstellen.


    Michael hat geschrieben:

    Wenn alle Daten passen, teilen wir dem neuen Anbieter einen Termin für die Portierung am Tag X mit.


    Das ist auf eine konkrete Situation beantwortet. congstar ist in diesem Beispiel der abgehende Anbieter.


    Machen wir das aber mal ein bisschen allgemeiner:
    Der Abgehende Anbieter stellt die Kündigung zu Tag x ein oder gibt die Rufnummer frei. Nehmen wir mal an, das ist auch Tag x.
    Der neue Anbieter fragt die Rufnummer an. Das geschieht aber auch mit einem Wunschdatum. Wenn der neue Anbieter eine Zeit für die Bereitstellung von d-Tagen braucht, stellt der die Anfrage auch erst für d-Tage in Zukunft.


    Nun gibt es mehrere Szenarien:
    d<=x : Einfacher Fall, hier bekommt der neue Anbieter ein Portierungsdatum erst ab Tag x vom abgehenden Anbieter zugeteilt nicht eher.
    Aber im Fall d>x könnte rein theoretisch der Tag der Portierung auch schon an Tag x geschehen. Aber das würde mit den Bereitstellungszeiten vom neuen Anbieter kollidieren. Also schlägt der neue Anbieter ein Datum vor, das der alte Anbieter zwar bestätigen, aber nicht vorziehen kann. Also ist der alte Anbieter nicht so frei in der Bestätigung zu wann portiert werden kann.


    Was fehlt noch an Szenarien? Feiertage, andere schaltfreie Tage, die auch unter den einzelnen Anbietern so unterschiedlich sein können, dass auch hier der alte Anbieter nicht einfach ein Datum vorschreiben kann.



    Es stimmt also, dass die tatsächliche Bestätigung vom alten Anbieter kommt. Aber dieser muss sich auch das Wunschdatum, an eigene schaltfreie Tage und an die schaltfreinen Tage des neuen Anbieters orientieren. Das ist also mit "Vereinbarung" gemeint, aber das kommt der Realität näher, als den abgehenden Anbieter für die Legung des Portierungstages alleinig verantwortlich zu machen.


    Liebe Grüße,
    Fynn

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