CongStar will Restguthaben nicht auszahlen

  • Belli

    Moin moin,




    leider sehe ich mich genötigt meine Forderungen gegen CongStar offiziell...
    also im auf dem zivilrechtlichem Weg geltend zu machen. Zum einen würde mich
    Eure Einschätzung interessieren und außerdem wäre eine Adresse an die ich
    postalisch im 1. Schritt eine Mahnung an CongStar sende hilfreich. Es ist ja
    noch kein Rechtsstreit und in sofern würde ja eine normale Geschäfts-Adresse
    ausreichen.




    Folgender Fall, eine Prepaid-Sim-Karte von CongStar wurde relativ wenig
    benötigt. Aber hin und wieder dann doch und auch weil die Rufnummer
    einigermaßen eingänglich war sollte dies beibehalten werden. Bei Nummern die
    man ständig nutzt ist es ja relativ unproblematisch, aber bei Rufnummern die
    nur zur Erreichbarkeit, oder als Reserve etc. dienen, da hat man das Problem
    schon, dass man aufladen (also neues Guthaben) muss. Unfair oder
    "dumm" ist es, dass man den Zeitraum auch nicht abfragen kann.




    Deshalb wurde die Rufnummer zu einem in dieser Hinsicht günstigeren Anbieter
    portiert.


    Die Portierung kostet abgehend für gewöhnlich Geld. Hier sind es 24,99 €


    Auf der Karte befanden sich jedoch nur 20,00 € (Es könnte sich hierbei um
    Startguthaben oder auch um teilweise Bonusguthaben -> 5,- extra bei
    Aufladung) handeln. Könnte!




    Nun war der Betrag nicht ausreichend für die Portierung. Also wurde der
    kleinste mögliche Betrag "nachgeladen" - Hier 15,00 €




    Portierung wurde durchgeführt und der Anbieter CongStar zur Auszahlung der
    10,01 € aufgefordert.


    Mehrfach (2x wurde nachgefragt) und die Zahlung in kürze in Aussicht gestellt.




    Hätte es bald schon nicht mehr auf dem Schirm gehabt... offensichtlich
    spekuliert man bei CongStar wohl darauf.




    Ist nie gezahlt worden.




    Auf eine erneute Nachfrage nun die Antwort: Startguthaben wird nicht
    ausgezahlt. Nur das eigene eingezahlte....


    Ist ja eigenes eingezahlte?! Das ist doch vera....?! Ich meine man kann sich
    alles zurecht legen wie es einem passt,


    aber ich sehe meine Chancen gar nicht so schlecht auf dem rechtlichem Weg.




    Hat jemand eine gute Adresse für meine Mahnung? Natürlich werde ich für die
    Mahnung meinen Aufwand in Rechnung stellen.


    Wobei ich hier nicht gierig bin.




    Aber so ein Verhalten ist einfach nur...

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  • thunder

    Ja, eine Auszahlung steht dir hier sicherlich zu, sofern du selber mindestens diesen Betrag einmal aufgeladen hast, da stimme ich dir voll und ganz zu. Wenn du aber nicht einmal in der Lage bist, eine Postanschrift zu finden (geheimtipp: Impressum), oder tatsächlich der Meinung bist, hier als Privatperson und Privatkunde deinen "aufwand" in Rechnung zu stellen, würde ich dir doch erst einmal empfehlen, noch einmal eine ordentliche E-Mail zu schreiben, bevor du Maßnahmen ergreifst, von denen du offensichtlich nicht verstehst und schlimmstenfalls auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst.
    Aber vielleicht kann das auch schon jemand hier klären.

  • Hilfreichste Antwort
  • Hallo Belli,


    ich hab mir dein Kundenkonto einmal genau angeschaut und kann nicht genau nachvollziehen was da schief gelaufen ist, dass das Restguthaben jetzt als geschenktes Guthaben angezeigt wird. Das war leider nicht so offensichtlich, sodass nachvollziehen kann warum dir gesagt wurde, dass dein Guthaben nicht ausgezahlt werden kann.


    Ich habe deinen Fall an die Fachabteilung weitergegeben, dass du dein Restguthaben ausgezahlt bekommst. Sobald dies passiert wirst du auch nochmal per E-Mail kontaktiert.


    Bitte entschuldige die lange Wartezeit und die Verwirrung.


    Gruß, Bea

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