§9.1 der GO und Nutzung durch Familienangehörige

  • frankei

    §9.1 der GO und Nutzung durch Familienangehörige

      Ich möchte für meine Schwiegermutter eine PrePaid Karte bestellen.
      Für Sie selbst ist das Antragsverfahren viel zu kompliziert - daher mache ich das.


      In §9 der GO "Nutzung durch Dritte" steht unter 9.1 jedoch, dass ich das nicht ohne vorherige Zustimmung von congstar machen darf.


      Wie komme ich an diese Genehmigung VOR meiner Bestellung?

    • Hilfreichste Antwort
    • Hallo frankei und willkommen im Forum :thumbup:


      congstar Prepaid Karten müssen auf den Namen des Nutzers registriert sein, da eine Weitergabe wie in dem von dir erwähnten Absatz unserer AGB nicht erwünscht ist.
      An welcher Stelle ist das Anmeldeverfahren denn genau kompliziert? Dann können wir das hier gemeinsam klären.
      Alternativ kann deine Schwiegermutter auch in einem Shop (zum Beispiel ein T-Punkt-Shop) in deiner Anwesenheit die Karte kaufen und dann gemeinsam die Registrierung mit dem Verkäufer machen.


      Liebe Grüße,
      Fynn

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    • frankei

      Hallo Fynn,


      Danke für die Antwort.
      Die Frage ist nicht, an welcher Stelle des Anmeldeverfahren es genau liegt.
      Es ist einfach so, dass ab einem gewissen Alter die Affinität zum Umgang mit elektronischen Medien begrenzt ist.


      Ich finde es sehr schade, dass euer Prozess keine Unterstützung der älteren Generation vorsieht.


      Dann müssen wir wohl umständlich gemeinsam in einen T-Punkt oder ein anderes Angebot suchen.
      Bei meinem bisherigen Anbieter habe ich die SIM Karten von mehreren Familienmitgliedern verwaltet.


      Grüße
      Frank

    • Ich finde es sehr schade, dass euer Prozess keine Unterstützung der älteren Generation vorsieht.

      Man kann sich in der nächsten Postfiliale legitimieren, auch ganz ohne elektronische Medien.
      OK, den QR Code müsste man dann ausdrucken, aber mit den ausgedruckten QR Code kann deine Schwiegermutter das auch selbst erledigen.


      Liebe Grüße,
      Fynn

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