Thetimemachinist ich kenne deine Quelle zwar nicht, aber der Paragraph hat mit deinem Problem nichts zu tun. Der §46 setzt sich mit der "nachhträglichen Missbrauchsprüfung" auseinander.
Ich zitiere:
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Zitat(4) Legt das betroffene Unternehmen innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Feststellung nach Absatz 3 Vorschläge zur Änderung der Entgelte vor, prüft die Bundesnetzagentur binnen eines Monats ab der Vorlage der Vorschläge, ob diese die festgestellten Verstöße gegen die Anforderungen des § 37 abstellen. Mit der Feststellung, dass vorgelegte geänderte Entgelte den Anforderungen des § 37 genügen, werden diese Entgelte unverzüglich wirksam.
Beachte bitte, dass es hier im Thread um das OPT-IN bei congstar geht, was in deinem Fall nicht zutrifft. Du lässt ja kein Opt-In hier setzen. Für dein spezifisches Problem bitte auf einen eigenen Thread ausweichen, dass es hier nicht zu durcheinander wird.