Hallo Mike-ZMM,
Mit dem Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) zum 1. Juni 2022 wurde die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Die konkreten Werte aus der TKMV sind:
• Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen.
• Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen.
Das gilt nur für die Hausversorgung also DSL etc. und nicht für Mobilfunk.
Wenn dies für Mobilfunk gelten würde hätte die Bundesnetzagentur der Telekom dies bzgl. spätestens nach deiner Meldung und deren Rückmeldung mitgeteilt "Hey ihr müsst da Nachbessern da ihr euch nicht an die neuen Vorschriften haltet".
Nun habe ich folgendes Problem:
Mein Vertagspartner ist Congstar.
Der Netzbetreiber ist die Telekom.
Gegen wen muß ich nun vorgehen?
Am einfachsten wäre vermutlich der Wechsel zu Vodafone...
In solchen Fällen ist Grundsätzlich erst einmal congstar dein Ansprechpartner, auch wenn du das Telekom Netz nutzt.
Du kannst der Telekom natürlich trotzdem mitteilen "Hey warum ist euer Netz hier so schlecht?" aber der Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber wäre hier wohl sinniger.
Vorgehen gegen die Telekom kannst du gerne versuchen wenn du zu viel Geld und Zeit hast, aber glaube mir die Nummer verlierst du.