Beiträge von rar

    Das Minimal-Angebot bietet aktuell das Web-KC. Viele Funktionen sind dort schon nicht mehr möglich und wurden in die App verlagert.

    Das ist doch kein Argument.


    Natürlich kann ich Menschen in eine diktierte Nutzung hineinmanipulieren. Wenn ich einen bestimmten Zugang systematisch unattraktiv mache, wird den Leuten früher oder später gar nichts anderes übrig bleiben, als sich zähneknirschend dem neuen Diktat zu fügen.


    Aber das scheint ja die neue Gangart, politische wie unternehmensstrategisch, zu sein.

    Wenn mehr Leute wüssten, dass es die Petition gibt, wären die Zahlen wesentlich höher.


    Ich muss gar nicht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bemühen. Daran haben sich hier ja einige gestört.


    Es gibt Situationen im Leben, die sicherlich viele schon einmal erlebt haben.

    Darunter fallen zum Beispiel situative/zeitweise Einschränkungen.

    - Gebrochener Arm

    - Smartphone Display gebrochen

    - Grauer Star

    In solchen Situationen sind Menschen froh, wenn Sie auf alternative Zugänge ausweichen können.


    Letzlich wird die langfristige Zufriedenheit der Kundschaft darüber entscheiden, ob Congstar in Zukunft mehr oder weniger erfolgreich sein wird.


    Wenn Congstar meint, den kurzfristigen Profit über Nutzungsfreundlichkeit, d. h. alternative Zugänge, stellen zu wollen, soll es das tun. Die Zeit wird entscheiden ob sich die Kundschaft mit diesem Minimal-Angebot zufrieden gibt.


    Die vielen, die sich jetzt nicht zu Wort melden, um sich dagegen zu wehren, werden sich früher oder später durch ihr Handeln dazu äußern.


    Wer den Link zur Petition noch nicht kennt, hier ist er:


    Petition unterschreiben
    Fordern Sie Congstar auf, den Webzugang zu "Mein Congstar" beizubehalten!
    www.change.org


    Wer sich nicht zu Wort meldet, wird auch nicht gehört.

    Heute sind es schon 223. - Weiter so!

    Heute, 30.01.2025, 15:29 Uhr sind es schon 214 Unterschriften.


    Das finde ich super!!!


    Gestern waren es noch 208 Unterschriften.


    Wie schon steve64 lade ich nochmals alle, die das hier lesen und für den Erhalt des Web-Kundencenters sind, ein, bei der Petition mitzumachen.

    Hier noch einmal der Link: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten.


    Wir müssen uns rühren, sonst passiert nichts.


    Die entsprechenden Verbände sind, wie gesagt, bereits informiert.

    Seit ich heute, 29.01.2025 um ca. 11 Uhr hier im Forum darüber informiert habe, dass es eine Petition gibt, die sich für den Erhalt des Web-Kundencenters einsetzt, hat sich die Zahl von 208 auf 210 Unterschriften erhöht. Also lade ich alle, die das hier lesen und für den Erhalt des Web-Kundencenters sind, ein, bei der Petition mitzumachen. Hier noch einmal der Link: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten. Wir müssen uns rühren, sonst passiert nichts.

    Noch mal zur Klarstellung! Congstar ist ein Anbieter der junge preisbewusste Kunden ansprechen möchte! Die Zielgruppe liegt laut congstar bei 18 bis 39 Jahre!

    Dann sind da aber immer noch die 18- bis 39-jährigen, die eine Sehbehinderung haben. Die sind ebenfalls vom Angebot ausgeschlossen. Wie will Congstar dieser Zielgruppe gerecht werden?


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    Ich hätte da noch ein passendes Bild. Sieht so aus als wäre dies die Zielgruppe, die Congstar ansprechen möchte. Das Bild stammt von https://www.change.org/p/forde…beizubehalten?signed=true


    Und dazu hätte ich auch gleich noch ein paar Infos, welche diese Zielgruppe betreffen. Ich zitiere von https://www.br.de/radio/bayern1/kurzsichtigkeit-100.html: "Die Zahlen sind sehr deutlich: Der Anteil der jungen Erwachsenen, die kurzsichtig sind, ist extrem gestiegen. Mittlerweile leiden in Deutschland 46 Prozent der 25-Jährigen an Kurzsichtigkeit, so die Gutenberg-Gesundheitsstudie von 2012. Insgesamt sind 35 Prozent der Deutschen kurzsichtig. Die Sehschwäche verbreitet sich rasant. Über die Ursachen sind sich Augenärzte und Wissenschaftler weitgehend einig: Mangelndes Tageslicht und zu viel Nahsehen, besonders in der Kindheit. Und dabei spielt unser Handy eine ganz entscheidende Rolle."

    Zyrous ja, ein passendes Bild.


    Barrierefreiheit wird in der Regel mit Menschen in Verbindung gebracht, die mit gravierenden Einschränkungen zu kämpfen haben.


    Tatsächlich fängt Barrierefreiheit aber schon bei Menschen an, deren Augen zum Beispiel altersbedingt nicht mehr so gut sind. Eine aktuelle Studie zu diesem Thema (https://pmc-ncbi-nlm-nih-gov.t…&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq) belegt, dass bereits bei Menschen ab 50 die Kontrastempfindlichkeit stark abnimmt. Eine Abnahme der Kontrastempfindlichkeit kann zum Teil durch ein stärkeres Kontrastverhältnis oder aber durch eine Vergrößerung der Schrift ausgeglichen werden. Gerade auf mobilen Geräten ist eine stärkere Vergrößerung der Schrift jedoch schwer umsetzbar.

    Matthias F. Wer auf obige Antworten von ChatGPT so reagiert, zeigt nur, dass er von WCAG, BFSG, BITV, EN 301 549 V3.2.1, Prüfschritt 11.7 User Preferences, also von digitaler Barrierefreiheit keine Ahnung hat. Für einen ersten Einstieg in das Thema werden von ChatGPT einige sinnvolle und zielführende Informationen bereitgestellt.


    Alle, die wollen, dass das Web-Kundencenter aufrecht erhalten werden soll, können eine entsprechende Petition unterzeichnen: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten

    Ich habe ChatGPT einmal dazu befragt. Hier sind die Antworten:


    1. Ist das Betreiben eines Kundencenters ausschließlich via Smartphone-App zulässig?

    Nein, das ist problematisch. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Eine reine Smartphone-App kann für viele Nutzergruppen eine unüberwindbare Hürde darstellen, insbesondere für:

    • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Touchscreens nutzen können.
    • Nutzer von Screenreadern, die in Apps oft weniger Unterstützung finden als in Web-Anwendungen.
    • Menschen, die alternative Eingabegeräte (z. B. Spracherkennung, Spezialtastaturen) verwenden.
    • Personen, die keinen Zugriff auf ein Smartphone haben oder es nicht bedienen können.

    Ein Web-Zugang ist oft die barrierefreiere Alternative, da Browser vielfältige Anpassungsmöglichkeiten bieten (Zoom, Kontrasteinstellungen, Screenreader-Kompatibilität).

    2. Können alle WCAG-Anforderungen in einer Smartphone-App erfüllt werden?

    Nicht ohne weiteres. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten auch für mobile Apps, aber viele Anforderungen sind in einer App schwerer umzusetzen.

    • Schriftvergrößerung: Die WCAG verlangt eine 200-prozentige Vergrößerung, während das BFSG bis zu 400 Prozent fordern könnte.
      Problem: Bei 400 % Zoom ist auf kleinen Bildschirmen kaum noch etwas lesbar.
    • Tastaturbedienbarkeit: Während Web-Anwendungen per Tab-Taste navigierbar sind, unterstützen viele Apps keine vollständige Tastatursteuerung.
    • Assistive Technologien: Screenreader wie VoiceOver oder TalkBack funktionieren in Apps oft schlechter als in Web-Anwendungen.

    3. Wird die Abschaltung der Web-Anwendung vor Gericht aufrechterhalten werden können?

    Sehr wahrscheinlich nicht, wenn kein barrierefreier Ersatz bereitgestellt wird.

    • Laut BFSG müssen Anbieter alternative Zugänge bereitstellen, falls eine Lösung nicht für alle zugänglich ist.
    • Rechtliche Präzedenzfälle (z. B. aus der DSGVO) zeigen, dass Unternehmen digitale Barrierefreiheit ernst nehmen müssen.
    • Klagen von Betroffenen oder Verbänden sind möglich, insbesondere von Organisationen wie der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) oder Aktion Mensch.

    Fazit

    Das Unternehmen sollte nicht allein auf die Smartphone-App setzen. Die Web-Anwendung oder eine alternative, barrierefreie Lösung (z. B. eine progressive Web-App) ist essenziell, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

    steve64 Das Web-Kundencenter einfach abschalten, um es nicht barrierefrei gestalten zu müssen, wird vermutlich nicht funktionieren. Manche Anforderungen der WCAG sind auf mobilen Geräten schwer bis nicht umsetzbar. Im Falle congstar ist ein paralleler Betrieb von App und Web aus meiner Sicht nicht umgehbar.

    ChatGPT antwortet Folgendes auf meine Fragen:

    1. Ist das Betreiben eines Kundencenters ausschließlich via Smartphone-App zulässig?

    Nein, das ist problematisch. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen digitale Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Eine reine Smartphone-App kann für viele Nutzergruppen eine unüberwindbare Hürde darstellen, insbesondere für:

    • Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Touchscreens nutzen können.
    • Nutzer von Screenreadern, die in Apps oft weniger Unterstützung finden als in Web-Anwendungen.
    • Menschen, die alternative Eingabegeräte (z. B. Spracherkennung, Spezialtastaturen) verwenden.
    • Personen, die keinen Zugriff auf ein Smartphone haben oder es nicht bedienen können.

    Ein Web-Zugang ist oft die barrierefreiere Alternative, da Browser vielfältige Anpassungsmöglichkeiten bieten (Zoom, Kontrasteinstellungen, Screenreader-Kompatibilität).


    2. Können alle WCAG-Anforderungen in einer Smartphone-App erfüllt werden?

    Nicht ohne weiteres. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten auch für mobile Apps, aber viele Anforderungen sind in einer App schwerer umzusetzen.

    • Schriftvergrößerung: Die WCAG verlangt eine 200-prozentige Vergrößerung, während das BFSG bis zu 400 Prozent fordern könnte.
      Problem: Bei 400 % Zoom ist auf kleinen Bildschirmen kaum noch etwas lesbar.
    • Tastaturbedienbarkeit: Während Web-Anwendungen per Tab-Taste navigierbar sind, unterstützen viele Apps keine vollständige Tastatursteuerung.
    • Assistive Technologien: Screenreader wie VoiceOver oder TalkBack funktionieren in Apps oft schlechter als in Web-Anwendungen.

    3. Wird die Abschaltung der Web-Anwendung vor Gericht aufrechterhalten werden können?

    Sehr wahrscheinlich nicht, wenn kein barrierefreier Ersatz bereitgestellt wird.

    • Laut BFSG müssen Anbieter alternative Zugänge bereitstellen, falls eine Lösung nicht für alle zugänglich ist.
    • Rechtliche Präzedenzfälle (z. B. aus der DSGVO) zeigen, dass Unternehmen digitale Barrierefreiheit ernst nehmen müssen.
    • Klagen von Betroffenen oder Verbänden sind möglich, insbesondere von Organisationen wie der Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) oder Aktion Mensch.

    Fazit

    Das Unternehmen sollte nicht allein auf die Smartphone-App setzen. Die Web-Anwendung oder eine alternative, barrierefreie Lösung (z. B. eine progressive Web-App) ist essenziell, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.


    Alle, die wollen, dass das Web-Kundencenter aufrecht erhalten werden soll, können eine entsprechende Petition unterzeichnen: https://www.change.org/p/forde…in-congstar-beizubehalten